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Kommanditist GmbH & Co KG
26.03.2008, 10:50 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.03.2008 10:54 von Clematis.)
Beitrag: #1
Kommanditist GmbH & Co KG
Kann eine GmbH & Co einen Kommanditisten (74%) anstellen?

Dass das Gehalt ertragstl nicht Aufwand ist, sondern Vorweggewinn, ist klar.

Sozialversicherungspflicht d�rfte auch nicht bestehen.

Aber was sagt das Elterngeld dazu?
Dient das Gehalt von der GmbH & Co KG als Grundlage f�r die Berechnung des Elterngeldes?

Edit: Man merkt, dass ich schlichtweg keine Ahnung vom Elterngeld habe. Berechnungsgrundlage ist doch das Einkommen aus Erwerbst�tigkeit. Hierzu m�ssten doch auch die Eink�nfte aus der GmbH & Co KG z�hlen, oder?

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LG
Clematis
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26.03.2008, 12:32
Beitrag: #2
RE: Kommanditist GmbH & Co KG
Hallo,

warum nicht? Solange der K irgendwas f�r die GmbH macht und keine vGA vorliegt ist doch alles ok. Oft ist der Kommanditist der GF der GmbH und hat somit via der GmbH Einflu� auf die KG, obwohl er selbst ja nicht der Komplement�r ist. Insoweit handelt es sich nochmal um Sonderverg�tungen aus SBV-II, diese sind nach EStG Eink�nfte aus Gewerbebetrieb, wenn der K als Mitunternehmer anzusehen ist (Regelfall). Also ist das ganze auch Erwerbseinkommen im Sinne des � 2 BEEG, die Berechnung ergibt sich aus � 2 (9) BEEG (Durchschnittseink�nfte � 15 EStG lt. Steuerbescheid der ma�geblichen Monates).

Mfg

showbee
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26.03.2008, 12:46
Beitrag: #3
RE: Kommanditist GmbH & Co KG
Anstellen bei der GmbH geht nicht, da die GmbH das erfolrderliche Gehalt nicht aufbringen k�nnte.

Anstellen bei der KG geht ja nun soweit auch nicht.


So, nun hab ich eben das Problem, dass die Eink�nfte aus der GmbH & Co KG aufgrund der Geburt des Kindes und der Kinderbetreuung nicht wegfallen, da es sich um Mieteinnahmen handelt (gewerblich gepr�gte GmbH & CO KG).

So wie ich aber � 2 (3) BEEG lese, muss nach der Geburt aufgrund des Kindes weniger Erwerbseinkommen vorliegen, oder?

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LG
Clematis
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26.03.2008, 13:19
Beitrag: #4
RE: Kommanditist GmbH & Co KG
Clematis schrieb:Anstellen bei der GmbH geht nicht, da die GmbH das erfolrderliche Gehalt nicht aufbringen k�nnte.

Und wenn die GmbH sich die Aufwendungen von der KG ersetzen l�sst?

Greetings ...
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26.03.2008, 15:31
Beitrag: #5
RE: Kommanditist GmbH & Co KG
Hallo,

aber dass ist doch der Sinn des BEEG: ausfallende Eink�nfte wegen Kindererziehung sollen ausgeglichen werden (teilweise und begrenzt). Das BEEG ist doch kein erweitertes Kindergeld f�r alle. Insoweit ist bei einer Personengesellschaft prim�rer Anwendungsfall die wegfallende Sonderverg�tung f�r T�tigkeiten im Dienste der Gesellschaft. Ob man nun eine Sonderverg�tung direkt aus der KG oder aus der Komplement�r-GmbH bezieht ist seit SBV-II Rspr daf�r einerlei. Das ist alles eine Frage der Durchf�hrung. Soweit der Kommanditist neben reiner Vollmacht f�r die KG zugleich als Organ der GmbH somit den Komplement�r der KG vertritt bietet es sich an das Geld von KG auf GmbH hochzuschleusen und den K bei der GmbH anzustellen. SV- und Steuerrechtlich macht das alles keinen Unterschied. Im Ergebnis muss allerdings vorher schon irgendeine T�tigkeit �bernommen worden sein (im Dienst der Gesellschaft) die verg�tet wurde und die nun wegf�llt. Die Verzinsung der Kapitalanteile bzw. Zinsen & Mieten f�r �berlassene Darlehen / Wirtschaftsg�ter an die Gesellschaft fallen ja nicht durch die Kindererziehung weg.

Wenn bspw. die KG ein Objekt vermietet und bspw. j�hrlich einen �berschuss von 48.000 Euro erzielt, dann k�nnen die einfach direkt an die Gesellschafter zugewiesen werden (Verteilung nach Kapital/K�pfen) oder es ist im Vertrag geregelt, dass der GmbH-GF (zugleich Kommanditist mit 90%) auch f�r seine T�tigkeiten bei der KG eine Sonderverg�tung von 2.000 mtl. Euro erh�lt. Dann w�rde sich das bis zum Kind so darstellen:

48.000 Gewinn abzgl. 12 x 2.000 = 24.000 x 90% = 21.600 Euro Gewinnanteil zzgl. 24.000 Verg�tung = 45.600.

Nach �bernahme der Kindererziehung f�llt die SV weg (�bernimmt ein anderer), dann verbleibt es bei dem 21.600 Euro Anteil.

Jetzt?

Mfg

showbee
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26.03.2008, 16:04
Beitrag: #6
RE: Kommanditist GmbH & Co KG
Jetzt hats "klick" gemacht.

Danke!

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LG
Clematis
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26.03.2008, 18:04
Beitrag: #7
RE: Kommanditist GmbH & Co KG
So, nun gut, das hab ich ja bis hierher kapiert.

So, und nun muss man das auch noch berechnen.

67% des Einkommens, soweit klar.

Einkommen= Eink�nfte aus Gewerbebetrieb aus dem letzten Steuerbescheid, w�re bei Geburtsttermin 2008 das Jahr 2007.
Darauf entfallende Steuern sind abzuziehen.

Was interessiert hier, der Grenzsteuersatz oder der Durchschnittsteuersatz?

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LG
Clematis
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