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Neuregelung § 10 EStG ab 2010!
17.03.2008, 11:07
Beitrag: #11
RE: Neuregelung § 10 EStG ab 2010!
Hallo,

nun, die Vermutung einer Neuregelung zu Lasten aller, stand ja schon im Ergebnis in einer anderen Forendiskussion als das Ergebnis mit der höchsten Wahrscheinlichkeit fest.

Ich kenne die Schriftsätze nicht. Bezüglich der subjektiven Leistungsfähigkeit kann es eigentlich nur eine individuelle Berücksichtigung geben. Vor allem, solange der Werbungskostenbegriff in der jetzigen Form Gültigkeit hat.

Die große Frage die sich stellt, ist doch die, ob die altgesetzliche Regelung über den Termin der Einführung der neugesetzlichen Regelung hinaus seine Gültigkeit bewahrt oder ob die neugesetzliche Regelung vorläufig Bestand hat.
Und letzteres kann ich mir in diesem spezifischen Fall nicht vorstellen.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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17.03.2008, 11:36
Beitrag: #12
RE: Neuregelung § 10 EStG ab 2010!
Wie gesagt, meine Vermutung ist, daß das BVErfG die verfassungswidrigkeit feststellt und den Gesetzgeber auffordert, dies ab 2010 (oder so) abzustellen. Bis dahin kann es bei der derzeitigen Regelung bleiben. Das letzte Beispiel hierzu, was mir spontan einfällt, war die Ungleichbehandlung der Unterhaltspflicht der Kindesmutter gegenüber (3 bzw. 8 Jahre). Die ledige Mutter hatte geklagt, sie bekam recht (es ist eine Ungleichbehandlung), aber bis zur gesetzl. Neuregelung (jetzt einheitlich nur 3 Jahre), kann das bisherige verfassungswidrige Gesetz weiterhin angewendet werden. Hierzu gibt es viele weitere Beispiele. Da kann ich so manche Stammtischdiskussionen schon verstehen: "Es werden mit Absicht verfassungswidrige Gesetze erlassen. Bringt erstmal ein Steuermehraufkommen von..., und in ... Jahren können wir uns ja was Neues einfallen lassen."
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17.03.2008, 17:37
Beitrag: #13
RE: Neuregelung § 10 EStG ab 2010!
Passend zum Thema:

Gesetzgeber muss Krankenversicherungsbeiträge steuerfrei stellen
Presseinformation

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 14. März den Gesetzgeber aufgefordert, die privaten Krankenversicherungsbeiträge steuerfrei zu stellen. Eine entsprechende Regelung muss mit Wirkung zum 1. Januar 2010 getroffen werden. Nach Ansicht des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) muss der Abzug von Sonderausgaben völlig neu geregelt werden. Die Entscheidung ist daher für alle Steuerpflichtigen von Bedeutung.

Beiträge zur Krankenversicherung können als Vorsorgeaufwendungen nur in begrenztem Umfang als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Gegen diese Begrenzung hatte ein freiberuflich tätiger Rechtsanwalt und seine nicht berufstätige Ehefrau geklagt. Zusammen mit ihren sechs Kindern hatte die Familie im Jahr 1997 Beiträge in eine private Krankenversicherung in Höhe von insgesamt 36 032 DM aufgewandt. Diese wurden vom Finanzamt nur begrenzt anerkannt.

Der Bundesfinanzhof hatte bereits im Vorfeld Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Beschränkung geäußert und die Entscheidung dem Bundesverfassungsgericht überlassen. Das oberste deutsche Gericht hat nun mit aktuellem Beschluss diese Begrenzung als verfassungswidrig eingestuft. Die gesetzlichen Höchstbeträge ermöglichen es dem Steuerpflichtigen nicht, in angemessener Höhe für Krankenversicherungsschutz zu sorgen, heißt es in der Begründung.

Der Gesetzgeber ist aufgefordert, mit Wirkung zum 1. Januar 2010 eine Gesetzesänderung zu treffen. Bis dahin sind die derzeitigen einkommensteuerrechtlichen Vorschriften sowie die Nachfolgeregelungen weiter anzuwenden. Nach Mitteilung des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) ist die Entscheidung nicht nur für privat Versicherte, sondern auch für gesetzlich Versicherte von Bedeutung.
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17.03.2008, 22:36
Beitrag: #14
RE: Neuregelung § 10 EStG ab 2010!
@OPA: sag mal hast du meinen 1. Beitrag gelesen? Die Diskussion startete beim BVerfG Urteil der letzten Woche *feix*
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18.03.2008, 10:04
Beitrag: #15
RE: Neuregelung § 10 EStG ab 2010!
Irgendwie war ich schon wieder bei der Entfpsch. Tongue
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