Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
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27.04.2015, 22:09
Beitrag: #51
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RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
(27.04.2015 09:50)Ulrich schrieb: gibt es was neues von diesem Fall? Habe den gleichen Fall mit dem berliner FA aktuell auf dem Tisch. also auch versagter Vorsteuerabzug aus Rechtsanwaltsrechnungen wegen Durchsetzung Schadenersatz? schönen Tag noch phönix |
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25.08.2015, 16:21
Beitrag: #52
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RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
FA hat sich auf einen Deal nicht eingelassen, sondern Ruhen des Verfahrens festgelegt. Es gab ein Urteil vom FG Münster glaube ich wo die Revision zugelassen wurde. Hier ist die Frage, die der BFH klären muss, ob diese Umsätze überhaupt Schadensersatz darstellen. Das wäre natürlich der Obergau..... Dann reden wir nicht über 500 tsd. VSt sondern 900 Tsd. USt.
„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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15.01.2018, 11:20
Beitrag: #53
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RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
Urteil FG Brandenburg vom 30.11.2016, 7 K 7078/15,
danach nicht steuerbarer Schadenersatz, aber kein Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen Rev. eingelegt XI R 1/17 schönen Tag noch phönix |
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15.01.2018, 21:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.01.2018 21:04 von phönix.)
Beitrag: #54
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RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
Direktlink zur Entscheidung: http://www.gerichtsentscheidungen.berlin...focuspoint
und immer noch tue ich mich sehr schwer darin, ein Unternehmen in einen unternehmerischen und eine nichtunternehmerischen Bereich aufzuspalten. Ich hoffe, dass die Revision hierzu Klarheit bringt. Sollte sich beim BFH die seltsame Auffassung des Finanzamtes durchsetzen, sollte man langsam mal daran denken, das Umsatzsteuergesetz einzustampfen, denn es würde ohnehin nicht mehr von der Rechtsprechung angewendet. schönen Tag noch phönix |
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15.01.2018, 21:51
Beitrag: #55
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Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
Das Problem ist der EuGH. Der legt die RL aus und diese Auslegungsergebnisse gehen vor; sie gehen auch der Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber vor, also dem Gesetz. Bei der Umsatzsteuer gibt es deshalb zahlreiche solche Entwicklungen, die den deutschen Steuerberater vor echte Zweifel stellen. Ich sag nur „Schul- und Bildungszweck“ —> Tanzkurse!
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15.01.2018, 23:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.01.2018 23:05 von phönix.)
Beitrag: #56
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RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
da es leider nicht das 1. Mal ist, dass ich mit dieser Frage konfrontiert werde, stellt sich mir die dringende Frage, aus welchen Gründen das Umsatzsteuergesetz nicht an die EuGH Rechtsprechung angepasst wird. Aus den Fraktionen ist hier wohl kaum etwas zu erwarten, also sollte wenigstens von der Verwaltung üüber die Bundesregierung ein Gesetzentwurf eingebracht werden, der den mittlerweile horrenden Abweichungen der Rechtsprechung vom deutschen Gesetz Rechnung trägt. Es bringt doch nun wirklich nichts, sich an einem Gesetz zu ergötzen, das im Zweifel von der Rechtsprechung immer wieder in die Tonne getreten wird.
schönen Tag noch phönix |
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16.01.2018, 07:20
Beitrag: #57
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Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
Das ist auch Systemversagen; denn die Rspr des EuGH ergeht nicht durch Steuerrechtler, sondern durch Generalisten. Der EuGH ist politisch besetzt und organisiert wie ein Verfassungsgericht (vgl. Karlsruhe), geht aber ins Detail wie der BFH. Da kommt dann ggf nur Murks raus.
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12.10.2021, 16:36
Beitrag: #58
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RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
Revisonsentscheidung:
https://www.bundesfinanzhof.de/de/entsch...201910083/ schönen Tag noch phönix |
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30.11.2021, 15:13
Beitrag: #59
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RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
ja, leider ganz schlecht für unseren Mandanten. Er bekam zwar die VSt aber alle eingetriebenen Entgelte für die Abmahnungen wurden der USt unterworfen, Das waren dann mal rund 300 Tsd. € Nachzahlung.
„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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30.11.2021, 15:29
Beitrag: #60
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RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
@tolledeu: Mal ganz ehrlich: hättest Du jemals mit diesem Ergebnis gerechnet? Ich meine das Urteil widerspricht ja der Anwendung aller Begrifflichkeiten, die wir in den vergangenen Jahrzehnten im Bereich Zivilrecht zum Begriff Schadenersatz und im Bereich Umsatzsteuerrecht zur sonstigen Leistung geübt haben.
schönen Tag noch phönix |
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