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Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
27.03.2014, 18:07 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.03.2014 18:08 von phönix.)
Beitrag: #41
RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
Noch mal etwas genauer:

pdf-Hochladen über die "neues Attachment"-Funktion (erscheint unten auf der Seite, wenn man den eigenen Beitrag editieren möchte!)

schönen Tag noch

phönix
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27.03.2014, 18:13
Beitrag: #42
RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
Hat geklappt Smile siehe Seite 4.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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27.03.2014, 23:46
Beitrag: #43
RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
ich habe jetzt zwar nicht jeden Satz 3 x inhaltlich umgedreht, aber die vertretene Auffassung widerspricht ganz deutlich meinem bisherigen Verständnis des Umsatzsteuerrechts.

Ich könnte ja mitgehen, wenn neben der Eintreibung von Schadenersatz keine aktive Tätigkeit zu verzeichnen wäre. Aber das künstliche Auseinandernehmen des Geschäftsbetriebs in Lieferungs/Leistungs-Geschäftsbetrieb und "Daneben-Geschäftsbetrieb" (ich habe kein Wort dafür) geht mir total gegen den Strich.

schönen Tag noch

phönix
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27.03.2014, 23:54
Beitrag: #44
Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
"für sein Unternehmen" (§ 15) bzw eben "nicht" für sein Unternehmen.

Darum muss es sich doch drehen. Kannte den Punkt mit dem nichtunternehmerischen Bereich bisher nur bei Finanzholdings.

Komisch
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28.03.2014, 00:18
Beitrag: #45
RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
eben. Dass die Durchsetzung von betrieblichen Schadenersatzansprüchen "nichtunternehmerisch" im weitesten Sinne sein soll, ist abstrus.

schönen Tag noch

phönix
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28.03.2014, 00:22
Beitrag: #46
RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
Wenn das durchgeht, öffnet das ungeahnte Möglichkeiten für die Finanzverwaltung Vorsteuern rauszuschmeisen, wenn es sich um Aufwendungen handelt um sein Recht zu bekommen.

Ich muss mir da nur die Taxifahrer ansehen, welche mind. ein Unfall pro Jahr haben und zumeist über einen Anwalt alles klären lassen. Zumindest meine Taxifahrer machen dies so, da Sie entweder keine Ahnung oder keine Zeit haben. Die Vorsteuer übernimmt dabei die Rechtsschutzversicherung nie und würde dann auch noch hängen bleiben.

*Kopfschüttel*

Ciao Dragon
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28.03.2014, 10:02
Beitrag: #47
RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
Man kann es auch eine Nummer größer ansiedeln. Wir arbeiten gerade zusammen mit einer Anwaltskanzlei an einem Gutachten über den Verkauf eines Unternehmens. Der Verkauf ist ja auch ein n.steuerbarer Umsatz, zwar expliziet geregelt, aber auch eben nicht steuerbar. Wenn die rund 20.000,- VSt aus den Vorkosten alle weg sein sollten gibt es Ärger.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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28.03.2014, 10:14
Beitrag: #48
RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
Na ja, ich habe gerade einen Unternehmer, der will aufhören und das Grundstück verkaufen. Die Halle darauf will er abreißen lassen. Die Vorsteuer daraus bekommt er auch nicht, da der Abriss in Unmittelbarem Zusammenhang mit der späteren steuerfreien veräußerung des Grundstücks steht. Hat so der BFH eindeutig entschieden. Tut mir zwar grundsätzlich weh, aber irgendwo im Sinne des UStG logisch.

Was in dem hier vorliegenden Fall von tolledeu meiner Meinung aber ganz anders ist: Es geht ja eben NICHT um steuerfreie Umsätze, sondern darum, dass ja eigentlich Umsätze vorhanden gewesen wären, die man jetzt versucht zu bekommen.

Und ich denke dahin muss die Argumentation gehen, dass man vor Gericht dann keinen Schadensersatz im eigentlichen Sinn ersetzt bekommt sondern nur die einem ganz normal zustehenden Umsätze, die man gehabt hätte, wenn alles korrekt gelaufen wäre.

Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know!
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28.03.2014, 10:14
Beitrag: #49
RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
Ich denke bei Schadensersatz-Konstellationen sollte es für die Zukunft "handhabbar" sein; dann ist der Schaden eben nicht nur die Nettorechnung des RA, sondern Bruttorechnung. Der VoStBetrag aus den RA Kosten wird ja nur deshalb nicht als Schaden anerkannt (von den Zivilgerichten), weil die VoSt als abziehbar angesehen wird. Das muss man den Unternehmen nur mitgeben, dass in den Zivilprozessen die Anwälte die neue Marschrichtung verinnerlichen.

In der Konstellation von tolledeu (§ 1 Abs. 1a) sieht man dann aber auch Probleme anderer Art. Aber wenn man die Entscheidungen des EuGH zur Finanzholding weiterdenkt, wo ja auch bspw. VoSt aus Kosten eines Börsengangs der Tochter bzw. aus Neuemissionen von Anteilen nicht abziehbar wird, dann ist die GiG eigentlich nahe dran. Ob ich nun die "Anteile" oder den Betrieb veräußere, macht doch keinen Unterschied. Der Unterschied ist nur, ob der Veräußerer im Zeitpunkt der Veräußerung im unternehmerischen Bereich tätig war. Hier wurde ja die Abgrenzung Finanz- und Führungsholding eingeführt, wobei ich mich schwer damit tue, diese Abgrenzung auf den GiG-Fall anzuwenden.
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27.04.2015, 09:50
Beitrag: #50
RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
gibt es was neues von diesem Fall? Habe den gleichen Fall mit dem berliner FA aktuell auf dem Tisch.
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