15a Vorsteuerberichtigung
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03.11.2013, 19:51
Beitrag: #1
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15a Vorsteuerberichtigung
Hallo,
ich habe eine Frage zu §15a UStG. Ein Kleinunternehmer beginnt in 2011 mit der Bau einer Firmenhalle. Ab 2012 ist wechselt dieser zur Regelbesteuerung. Die Halle wird zum 1.10.2012 fertig gestellt und die AfA beginnt zu diesem Datum. In 2011 (wo er noch §19UStG war) hatte er 11.000 (Brutto)Investitionen. Ich überlege nun, ob dies §15a ist? Wenn ja, wann beginnt der Berichtigungszeitraum? Danke! Beste Grüße |
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03.11.2013, 20:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.11.2013 20:55 von Jive.)
Beitrag: #2
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RE: 15a Vorsteuerberichtigung
ja .. es ist ein 15a, da es auf die beabsichtigte nutzung pro Voranmeldungszeitraum ankommt.
Der Berichtigungszeitraum beginn m.E. mit der Erstmaligen tatsächlichen Nutzung. lg, jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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03.11.2013, 21:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.11.2013 23:42 von Effenhausen.)
Beitrag: #3
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RE: 15a Vorsteuerberichtigung
Danke schön.
Dann verteile ich den Vorsteueranteil der Ausgaben im 10-Jahreszeitraum ab 1.10.2012 bis 30.09.2022. Danke! |
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