Steuerberater

Normale Version: 15a Vorsteuerberichtigung
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Hallo,

ich habe eine Frage zu §15a UStG.

Ein Kleinunternehmer beginnt in 2011 mit der Bau einer Firmenhalle. Ab 2012 ist wechselt dieser zur Regelbesteuerung. Die Halle wird zum 1.10.2012 fertig gestellt und die AfA beginnt zu diesem Datum.

In 2011 (wo er noch §19UStG war) hatte er 11.000 (Brutto)Investitionen.
Ich überlege nun, ob dies §15a ist?
Wenn ja, wann beginnt der Berichtigungszeitraum?

Danke!

Beste Grüße
ja .. es ist ein 15a, da es auf die beabsichtigte nutzung pro Voranmeldungszeitraum ankommt.

Der Berichtigungszeitraum beginn m.E. mit der Erstmaligen tatsächlichen Nutzung.

lg, jive
Danke schön.
Dann verteile ich den Vorsteueranteil der Ausgaben im 10-Jahreszeitraum ab 1.10.2012 bis 30.09.2022.


Danke!
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