Entlastungsbetrag f�r Alleinerziehende
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05.12.2007, 14:22
Beitrag: #1
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Entlastungsbetrag f�r Alleinerziehende
Es geht um den Entlastungsbeitrag f�r Alleinerziehende:
FA schreibt: Zitat:"F�r ihren Sohn XXX machen sie einen Entlastungsbetrag f�r Alleinerziehende geltend. Dieser kann nur ber�cksichtigt werden, wenn sie keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen vollj�hrigen Person bilden, es sei denn, das ihnen f�r diese andere Person Kindergeld oder vergleichbare Leistungen zustehen. Mit dem Ende der Kindergeldberechtigung f�r ihren Sohn YYY im M�rz ist diese Vorraussetzung weggefallen, so dass der Entlastungsbeitrag f�r XXX ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gew�hrt werden kann" So weit, so einleuchtend. Allerdings ist der Sohn YYY noch am studieren und hat den Kindergeldanspruch nicht wegen eines Einkommens, sondern alleine wegen dem fortgeschrittenen Alter verloren. Es wird f�r diesen Sohn sogar ein "Unterhalt f�r bed�rftige Personen" nach �33a Einkommensteuergesetz anerkannt. Ist es trotzdem korrekt, dass dieser nun als Teil einer Haushaltsgemeinschaft gewertet wird, auf Grund derer man den Entlastungsbetrag f. Alleinerziehende verliert? Ich bin der Auffassung, ja, man verliert den Entlastungsbetrag auf Grund des BMF-Schreibens vom 29.10.2004: "Mit sonstigen vollj�hrigen Personen besteht keine Haushaltsgemeinschaft, wenn sie sich tats�chlich und finanziell nicht an der Haushaltsf�hrung beteiligen. Die F�higkeit, sich tats�chlich an der Haushaltsf�hrung zu beteiligen, fehlt bei Personen, bei denen mindestens ein Schweregrad der Pflegebed�rftigkeit im Sinne des � 14 SGB XI (Pflegestufe I, II oder III) besteht oder die blind sind." Welche Auffassung vetretet ihr? H�ng mal eine Umfrage ran, obwohl die bei rechtlichen Problemen suboptimal ist. Aber lassen wir mal den Bauch auch was sagen. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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05.12.2007, 14:34
Beitrag: #2
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RE: Entlastungsbetrag f�r Alleinerziehende
@niche
Habe gerade noch ein anh�ngiges Verfahren genau zu diesem Punkt gefunden: BFH III R 104/06 Verfahren gegen die Versagung des Entlastungsbetrages f�r Alleinerziehende, wenn vollj�hrige Kinder mit im Haushalt leben. Viele Gr��e Dies gerade noch meine Antwort dazu im Forum. Der FB ist nicht zu gew�hren, aber s.o. Viele Gr��e |
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05.12.2007, 22:17
Beitrag: #3
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RE: Entlastungsbetrag f�r Alleinerziehende
Habt ihr alle keinen Bauch?
mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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10.12.2007, 22:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.12.2007 22:41 von Lemgun.)
Beitrag: #4
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RE: Entlastungsbetrag f�r Alleinerziehende
Zitat:Haushaltsgemeinschaften sind jedoch insbesondere gegeben bei: Dann kommt erst der von dir zitierte Text: Zitat:Mit sonstigen vollj�hrigen Personen besteht keine Haushaltsgemeinschaft, wenn sie sich Meines Erachtens kommt es nicht nur auf die finanzielle F�higkeit zur Haushaltsbeteiligung an, sondern auch auf die tats�chliche F�higkeit. Und die wird nur wie folgt gegeben: Zitat:Die F�higkeit, sich tats�chlich an der Haushaltsf�hrung zu beteiligen, fehlt bei Personen, bei Ergo: Da er sich tats�chlich (also nicht finanziell, sondern durch Beitr�ge in Form von T�tigkeiten wie Waschen, Einkaufen, Putzen usw. die der Haushaltsgemeinschaft zugute kommen) beteiligen kann und nur bei Pflegebed�rftigen oder Blinden diese M�glichkeit nicht besteht, ist m.E. der Entlastungsbetrag f�r Alleinerziehende weg. Edit: Und ich Depp klick auf "Nein" bei der Umfrage... Sorry, verklickt. Die Frage falsch gelesen... Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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10.12.2007, 23:02
Beitrag: #5
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RE: Entlastungsbetrag f�r Alleinerziehende
Lemgun schrieb:...Edit: Und ich Depp klick auf "Nein" bei der Umfrage... Sorry, verklickt. Die Frage falsch gelesen... Macht nichts, aber sch�n, dass Du doch noch Dich gemeldet hast. Nur allgemein: "Nichts lernen wir so sp�t, und verlernen wir so fr�h, wie zuzugeben, dass wir Unrecht haben." Marie von Ebner-Eschenbach mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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28.12.2007, 11:10
Beitrag: #6
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RE: Entlastungsbetrag f�r Alleinerziehende
Jetzt mal fernab von Urteilen und Gesetzen:
Ich bin davon selbst betroffen, lebe ich doch in Schande mit einer Frau und unserem gemeinsamen Kind (3 Jahre) zusammen. Das finanzielle Ergebnis ist: - Gehalt der Frau ist seit Geburt des Kindes : 0,00 - da sie vorher �ber der Beitragsbem.grenze verdiente: keine ges. KV-Pflicht, somit keine KV ab geburt. Also: nach geburt privat krankenversichern (auch das Kind). Das Ganze bei Eink�nfte: 0,00 - Erziehungsgeld gibt es keines. VJ Einkommen war zu hoch (Grenze: 12.000,00) - Splittingtabelle kommt bei mir nicht zur Anwendung - Entlastungsbetrag auch nicht. Von den sonstigen Kosten, die so ein Kind mit sich bringt, red. ich mal gar nicht. Alles zum "Schutz" der Ehe. Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto! |
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28.12.2007, 11:48
Beitrag: #7
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RE: Entlastungsbetrag f�r Alleinerziehende
maxell schrieb:Jetzt mal fernab von Urteilen und Gesetzen: a.g.B. in H�he von 7680,-� als Unterhaltsh�chstbetrag ist doch m�glich, falls kein Verm�gen �ber 15000�? mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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28.12.2007, 15:54
Beitrag: #8
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RE: Entlastungsbetrag f�r Alleinerziehende
Verm�gen �ber 15.000 bei der "Frau" liegt vor.
Ungeachtet dessen schrieb mir das FA Esslingen bei einem Mandanten folgenden Spruch in den ESt Bescheid: "Unterhaltsleistungen an einen in ehe�hnlichen Gemeinschaft lebenden Partner sind regelm��ig keine au�erordentlichen Belastungen" ablehnend auch:BFH 23.10.2002, III R 57/99; SIS 03 10 91 Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto! |
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28.12.2007, 16:08
Beitrag: #9
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RE: Entlastungsbetrag f�r Alleinerziehende
maxell schrieb:Verm�gen �ber 15.000 bei der "Frau" liegt vor.Damit sollte man/frau nicht einverstanden sein. Aber es lohnt erst im konkreten Fall dar�ber zu sprechen. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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