Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung
07.10.2013, 12:02
Beitrag: #1
Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung
Mir fehlt mal wieder das steuerliche Verständnis:

Bezahltes Insolvenzgeld für eine geringfügige Beschäftigung unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Ich finde keine schlüssige Begründung dazu und aknn es eigentlich nicht verstehen. Kann mir da jemand weiterhelfen?
frankts

frankts

____________________________________________
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
07.10.2013, 13:46
Beitrag: #2
RE: Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung
Hallo,

Gegenfrage: warum sollte das Insolvenzgeld nicht unter Progressionsvorbehalt stehen?
Ich sehe keine Begründung dafür, dass Minijobber davon ausgenommen werden sollten ...
Es ist eine Lohnersatzleistung, die die Existenz sichern soll. Daher steuerfrei, aber unter Progressionsvorbehalt.
Auf Krankengeld oder Arbeitslosengeld hat der Minijobber keinen Anspruch. Kann er nicht mehr arbeiten, hat er keinen Anspruch auf Lohnersatzleistungen - und damit unterliegt er auch nicht dem Progressionsvorbehalt ...

Gruss
Uwe
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
07.10.2013, 14:05
Beitrag: #3
RE: Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung
Wusste gar nicht, daß geringf. Beschäftigte auch Ins.-Geld erhalten.
Aber wenn es so ist, sehe ich keine Argumentation die gegen den PV spricht und würde mich @Uwe anschließen.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
07.10.2013, 14:11
Beitrag: #4
RE: Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung
Na ja einfach gedacht - eine steuerfreie Einnahme wird ersetzt und das kostet den Arbeitnehmer jetzt Steuern - klingt für mich nicht logisch.

Argumentation der FinVerw - in einem solchen Fall bekomme der Staat kein Geld für einen Minijob, also müsse der AN blechen. Diese Logik erschließt sich mir nicht ganz.
frankts

frankts

____________________________________________
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
07.10.2013, 14:19
Beitrag: #5
RE: Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung
"steuerfrei" ist der Minijob ja nicht wirklich, der AG drückt doch massig Steuern ab ;-)

Aber ich verstehe frankts. Ist genauso logisch wie letztlich das Elterngeld unter Progressionsvorbehalt zu setzen.

Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
07.10.2013, 14:55
Beitrag: #6
RE: Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung
Hallo,

Zitat: eine steuerfreie Einnahme wird ersetzt und das kostet den Arbeitnehmer jetzt Steuern

Steuerfrei ist die Einnahme immer noch, nur die anderen steuerpflichtigen Einkünfte werde höher besteuert. Wenn er das Insolvenzgeld nicht bekommen hätte, hätte er gar nichts. Und das müßte er auch nicht versteuern. Nach meiner Meinung sollte er also froh sein, dass er überhaupt noch etwas bekommen hat ...
Auf der anderen Seite darfst Du doch "Werbungskosten" dagegensetzen. Wie sieht es aus mit dem Werbungskostenpauschbetrag? Kann dieser nicht noch berücksichtigt werden?
Denn der Minijobber dürfte höchstens 1.200 Euro Insolvenzgeld erhalten haben ...

Gruss
Uwe
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
07.10.2013, 15:24
Beitrag: #7
RE: Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung
(07.10.2013 14:55)Uwe schrieb:  Hallo,
...
Auf der anderen Seite darfst Du doch "Werbungskosten" dagegensetzen. Wie sieht es aus mit dem Werbungskostenpauschbetrag? Kann dieser nicht noch berücksichtigt werden?
Denn der Minijobber dürfte höchstens 1.200 Euro Insolvenzgeld erhalten haben ...

Hat aber leider noch Lohnsteuerkarteneinkünfte!
Sonstige WK - Fehlanzeige!

frankts

frankts

____________________________________________
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
07.10.2013, 20:14 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.10.2013 20:14 von Jive.)
Beitrag: #8
RE: Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung
na.. dann schau dir mal das urteil an :-)

Niedersächsisches FG, Urteil v. 14.2.2012, 12 K 6/11

Ungenutzer Werbungskostenpauschbetrag kann beim elterngeld abgezogen werden :-)

hab schon 3 einsprüche mit ruhen des Verfahrns laufen derzeit.
Revision des FA ist anhängig.

Da lohnt es sich schon auch WK unter dem WKPB zu erklären...

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
08.10.2013, 09:45
Beitrag: #9
RE: Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung
Hin oder her. Ich kann frankts schon verstehen, aber das Steuerrecht ist nunmal nicht logisch. Cool
Und der 32 b ist eben m.E. eindeutig.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
08.10.2013, 10:08 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.10.2013 10:11 von Meandor.)
Beitrag: #10
RE: Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung
(07.10.2013 14:11)frankts schrieb:  Na ja einfach gedacht - eine steuerfreie Einnahme wird ersetzt und das kostet den Arbeitnehmer jetzt Steuern - klingt für mich nicht logisch.

Wie kommst Du auf den Trichter, dass der Lohn für eine geringfügige Beschäftigung steuerfrei wäre? Der Lohn steht nicht in § 3 EStG und ist daher auch nicht steuerfrei. Lediglich die Steuer darauf wird nach § 40a Abs. 2 EStG pauschal erhoben und daher kommen die Einnahmen bei einer Veranlagung nicht zum Ansatz ( § 40a Abs. 5 i.V.m. § 40 Abs. 3 EStG).

Das Insolvenzgeld ersetzt also keine steuerfreie Einnahmen und daher ist der Ansatz mit dem Progressionsvorbehalt auch nur logisch.

Zudem steht in § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) EStG "Insolvenzgeld" und daher ist die Sache damit eigentlich erledigt.

»Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.«
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation