uWa bei Kleinunternehmer
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25.09.2013, 12:09
Beitrag: #21
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RE: uWa bei Kleinunternehmer
(17.09.2013 10:36)ecro schrieb:(17.09.2013 09:41)Dragon schrieb: ginge es doch bei einem heutigen Steuersatz von 19% und nur einem Euro mehr als 17.500 € um knappe 2.800 € Steuern. Manchmal verschiebt aber auch der Prüfer die Zahlen und dann fällt man im Nachgang in die Besteuerung. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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28.09.2013, 22:17
Beitrag: #22
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RE: uWa bei Kleinunternehmer
(25.09.2013 12:09)tolledeu schrieb: Manchmal verschiebt aber auch der Prüfer die Zahlen und dann fällt man im Nachgang in die Besteuerung. Nanana. Ein Prüfer verschiebt keine Zahlen. Er stellt nur die korrekten fest, denn entweder lagen die Umsätze vor oder nicht. »Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.« |
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