Leistungen nach � 54 SGB IX
|
10.12.2007, 10:38
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
Leistungen nach � 54 SGB IX
Wenn jemand aufgrund einer medizinischen Rehabilitationsmassnahme verhindert ist, den eigenen Haushalt zu f�hren, bezahlt die Dt. Rentenversicherung eine Haushaltshilfe.
Muss denn die Haushaltshilfe diese Eink�nfte versteuern? ----------------- LG Clematis |
|||
10.12.2007, 20:48
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
RE: Leistungen nach � 54 SGB IX
Hallo,
ich denke, Du verstrickst Dich in Deinen Gedanken und machst das Thema kompliziert. Der Ersatz von Aufwendungen (Anspruch auf Kostenerstattung f�r eine Haushaltshilfe) ist die eine Seite und betrifft den Anspruchsberechtigten. Die Eink�nfte der Haushaltshilfe, aus welchem Grund auch immer sie die Besch�ftigung ausf�hrt und aus welchem Topf auch immer sie bezahlt wird, ist die andere Seite. F�r mich hat diese Haushaltshilfe die gleichen Eink�nfte wie jede andere Haushaltshilfe auch. Und das Haushaltsscheckverfahren (soweit anwendbar) gilt nat�rlich auch hier. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste