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Grenzen der Auswertung von Kontrollmaterial?
04.12.2007, 15:13
Beitrag: #1
Grenzen der Auswertung von Kontrollmaterial?
Hallo,

man stelle sich folgenden Sachverhalt vor:

Das Finanzamt behelligt Unternehmer U mit einer Betriebspr�fung. In deren Folge schreibt das Finanzamt s�mtliche Subunternehmer (gro�e Anzahl) des U an mit der freundlichen Bitte, die Erfassung von Us Zahlungen nachzuweisen.

Die Sache nimmt nun allerdings gesch�ftssch�digende Ausma�e an. St�ndig rufen Subs bei U an ("Wasn bei Dir los?" usw.). Zumal die Anschreiben an die Subs auch einige Voreingenommenheit des Finanzamtes erkennen lassen.

Ich bin auf der Suche nach Rspr./Lit. zur Frage, welchen rechtlichen Grenzen die Auswertung von Kontrollmaterial unterliegt, insb. im Zusammenhang mit Gesch�fts-/Rufsch�digung. Kann jemand weiterhelfen?
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04.12.2007, 18:25 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.12.2007 18:28 von Vorwitzig.)
Beitrag: #2
RE: Grenzen der Auswertung von Kontrollmaterial?
Normalerweise werden Kontrollmitteilungen an die Betriebsst�ttenfinanz�mter der Subunternehmer gemacht und es erfolgen dann Betriebspr�fungen bei den Subunternehmern, wenn Zweifel bestehen, ob die Ums�tze versteuert wurden. Das ist aber ein ganz normaler Vorgang.

Wieso ist die direkte Nachfrage bei den Subs f�r den U rufsch�digend? Es ist f�r den Sub doch wesentlich weniger belastend, wenn das Finanzamt nur nachfragt, ob die vereinnahmten Gelder versteuert wurden, als wenn es eine BP anordnet?

Oder geht es darum, dass U so viele Fremdleistungen in seiner Gewinnermittlung hat, dass das Finanzamt den Verdacht bekommt, dass es sich nur um Scheinrechnungen gehandelt hat? Sind die Rechnungen vielleicht alle bar bezahlt worden und gab es keine entsprechenden Barabhebungen vom Konto bzw. Bareinnahmen, von denen die Rechnungen bezahlt werden konnten?

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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04.12.2007, 18:41
Beitrag: #3
RE: Grenzen der Auswertung von Kontrollmaterial?
Das Finanzamt schreibt die Subs an???
Ungew�hnlich!
Aber gem. � 93 AO erlaubt. Allerdings haben die BPler wohl die Anweisung, das nur im Notfall zu machen und wirklich nur dann, wenn es einen naja, sagen wir mal Verdacht gibt, dass was nicht ganz ordentlich gelaufen sein k�nnte. Oder wenn wirklich einfach sehr umfangreiche Bargesch�fte oder �hnliches gelaufen ist.

Allerdings werden die Subs wohl auch nicht weiter geplagt, wenn sie nicht anworten.

Soweit zumindest mein Kollege, seines Zeichens ehemaliger BPler.

Er meinte weiter, dass man nochmals (gemeinsam mit dem Mandanten) zusammen sitzen sollte und genau �berlegen, warum der BPler sowas macht.
Ist es dann immer noch unschl�ssig und einfach nur 'Schikane' des BPlers, diesen schriftlich zur Ordnung rufen. Also einen Antrag auf Einstellung/Unterlassung stellen.
Das Finanzamt mu� auf den schriftlichen Antrag auf Unterlassung der Kontrollmitteilungen reagieren. Dann hat man etwas, wogegen man notfalls klagen kann (auf Unterlassung klagen).

Kostet nat�rlich alles Zeit, deswegen ist der Weg zum Sachgebietsleiter und/oder gleich zum Vorsteher wohl noch die g�ngigste L�sung.

Im Normalfall sind auch Finanzamtler nur Menschen ;-)
Mit Ausnahmen nat�rlich *grins*
(Nur ein Witz, bitte, es soll sich niemand auf den Schlips getreten f�hlen!)

Viel Erfolg!
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05.12.2007, 09:34
Beitrag: #4
RE: Grenzen der Auswertung von Kontrollmaterial?
Das hat ja nichts mit Kontrollmaterial zu tun.
Hier gilt ganz normal � 93 AO mit der Erg�nzung des � 200 (1) AO.
Der Pr�fer kann zwar KM fertigen, aber rundherum anschreiben, da ist die Ermessensaus�bung ins Hintertreffen geraten. Ein intensives Gespr�ch mit Pr�fer und SL sollte hier schon stattfinden und die Androhung einer Dienstaufsichtsbeschwerde ins Gespr�ch einfliessen.
Nat�rlich sitzt die Verwaltung hier am l�ngeren Hebel, aber soll man sich alles gefallen lasen?
Gr��e
frankts
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06.12.2007, 00:09
Beitrag: #5
RE: Grenzen der Auswertung von Kontrollmaterial?
Hallo,

danke f�r die Anmerkungen.

@Vorwitzig: Ja, der Vorwurf "Scheinrechnungen" steht im Raum. Aber unbegr�ndet. Wink

@frankts: Ich habe etwas vereinfacht; in den meisten F�llen m�gen hier das BP-FA und das Betriebsst�tten-FA identisch sein.
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06.12.2007, 08:01
Beitrag: #6
RE: Grenzen der Auswertung von Kontrollmaterial?
Hallo,

naja, Rechtsinanspruchnahme hin oder her. Soweit die T��tigkeit des Pr�fers scheinbar darauf ausgerichtet ist lediglich nur Kontrollmitteilungen zu schreiben und dem eigentlichen Sinn und Zweck der Pr�fung nicht nachzugehen, verfehlt er sein Ziel und ist in diesem Punkt angreifbar.

Wenn es darum geht, dem gepr�ften Betrieb hier den Nachweis zu erbringen, dass ein Umsatzsteuerkarussell vorhanden ist, oder auf andere Art und Weise Vorsteuerabz�ge erschlichen werden, dann ist es nicht zwingend notwendig alle Subunternehmer anzuschreiben. Zumal dann nicht, wenn aufgrund der Verhaltensweise des Pr�fers davon auszugehen ist, dass es in der Folge dieser Pr�fung zu weiteren Pr�fungen bei den Subunternehmern kommt.

Der Pr�fer hat ja auch die M�glichkeit �ber die Betriebsst�ttenfinanz�mter der Subunternehmer eine USt-Sonderpr�fung durchf�hren zu lassen. Die, man erinnere sich, jederzeit und ohne Vorank�ndigung durchgef�hrt werden k�nnte. Die eigene Pr�fung kann er bis zum vorliegenden Ergebnis unterbrechen.

Ich m�chte dem Pr�fer hier nichts unterstellen, aber aus meiner praktischen Erfahrung heraus, sieht dies schon ein wenig so aus, als h�tte der Pr�fer pers�nliche Vorbehalte gegen den Steuerpflichtigen oder seine T�tigkeit. Kommt gelegentlich schon mal vor.


Ich w�rde hier auch das Gespr�ch mit dem Sachgebietsleiter suchen, obwohl dieser von der Vorgehensweise des Pr�fers informiert sein sollte, da hier auch die steuerlichen Belange anderer, nicht unmittelbar an der Pr�fung beteiligte Steuerpflichtige betroffen ist.

Und gerade in diesem speziellen Fall geht es um die steuerliche Erkl�rung der Ums�tze anderer Unternehmer. Dies ist nicht Aufgabe dieses Pr�fers und d�rfte den Rahmen der Pr�fungsanordnung bei weitem sprengen. Denn der soll schlie�lich lediglich diesen Betrieb pr�fen.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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