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EigZul
28.11.2007, 13:03
Beitrag: #1
EigZul
Ist zwar "nur" eine Frage im Forum, aber je mehr ich dar�ber nachdenke, kommen mir Zweifel.

In K�rze:
Ehepaar mit EFH (je 1/2) F�rderung abgelaufen.
Jetzt EigZul f�r ETW (je 1/2), da Nutzung durch Tochter.
Trennung des Ehepaares.

L�uft F�rderung (ETW) unver�ndert weiter, oder Aufhebung da bei beiden Objektverbrauch (durch EFH) und kein � 26 EStG mehr m�glich?

Wenn einer Lust hat. Tongue
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28.11.2007, 14:39
Beitrag: #2
RE: EigZul
Hallo,

ich bin ein fauler Mensch und schaue mir die FAQ auf den Seiten des Bundesministers bzw. der L�nderministerien an.

Wie Du schon vermutetst, keine Voraussetzung � 26, somit entf�llt ab dem Folgejahr des Trennungsjahres auch keine F�rderung mehr. Die Trennung ist dem FA zwingend mitzuteilen.

Anders im Todesfall. Da k�nnte der �berlebende Teil die Eigenheimzulage nach � 6 Abs. 2 EigZulG weiterf�hren.


F�r diesen Fall g�be es lediglich noch die M�glichkeit des Verm�gens�bertrags auf die Tochter. Diese hat dann Selbstnutzung und ist ebenfalls berechtigt die F�rderung zu beantragen. Dumm nur, dass dies ein Neuantragsfall w�re und da keine Eigenheimzulage mehr gew�hrt wird, ist dieser Weg versperrt.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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