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Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
11.03.2013, 10:54 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.03.2013 10:55 von blind****.)
Beitrag: #1
Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 20.2.2013, S 2226.2.1-5/4 St 32

http://rsw.beck.de/cms/main?docid=343566


Muss man das verstehen ? Erst die reichlich unausgegorene Verfügung zur angeblichen Kontierungspflicht und nun legen uns die Bayern pünktlich zu Ostern das nächste Ei ins Nest.


Schöne Grüße
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11.03.2013, 11:17
Beitrag: #2
RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
(11.03.2013 10:54)blindworm schrieb:  Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 20.2.2013, S 2226.2.1-5/4 St 32

http://rsw.beck.de/cms/main?docid=343566


Muss man das verstehen ? Erst die reichlich unausgegorene Verfügung zur angeblichen Kontierungspflicht und nun legen uns die Bayern pünktlich zu Ostern das nächste Ei ins Nest.


Schöne Grüße

Ehrlich gesagt, das ist schon uralt, wurde nur jetzt präzisiert.
frankts

frankts

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11.03.2013, 11:20
Beitrag: #3
RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
Wo ist da die Neuigkeit? Das ist doch bereits seit einigen (2-3) Jahren bekannt, dass die USt-VA in den Kreis der widerkehrenden Zahlungen gehört.

Hier finde ich schön, das die FinVerw. nochmals alles schön übersichtlich zusammenfasst - obwohl es so wohl auch in den EStR steht.

Ciao Dragon
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11.03.2013, 11:30 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.03.2013 11:31 von blind****.)
Beitrag: #4
RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
Zitat:Ehrlich gesagt, das ist schon uralt, wurde nur jetzt präzisiert.

Mal ehrlich: Das wendet bisher doch weder ein StB, noch ein Prüfer an.
Oder bucht jemand bei EÜR die USt 11 des Jahres als Verbindlichkeit ein ?

Oder ist da etwas an mir vorbeigegangen ?
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11.03.2013, 11:36
Beitrag: #5
RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
Meine Mitarbeiter haben Anweisung die 10-Tage-Regelung und damit auch die USt-VA zu beachten. Somit kann ein Prüfer später auch nicht "motzen". Wäre zudem ärgerlich, wenn daraus vermeidbare Mehrergebnisse entstehen würden.

Ciao Dragon
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11.03.2013, 11:42
Beitrag: #6
RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
Zitat:Meine Mitarbeiter haben Anweisung die 10-Tage-Regelung und damit auch die USt-VA zu beachten.

Ds spielte bisher aber doch nie eine Rolle. Weder in BP`s, noch sonst. Auch in Seminaren wurde man nicht daraufhingewiesen.

Wie bucht man das denn in die EÜR ?
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11.03.2013, 12:18
Beitrag: #7
RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
(11.03.2013 11:42)blindworm schrieb:  Wie bucht man das denn in die EÜR ?
Mit etwas Phantasie Wink

1780/1890 ... /1891 ... /1892 ... /1893 ...
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11.03.2013, 12:26
Beitrag: #8
RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
Zitat:Wie bucht man das denn in die EÜR ?

Sorry, die Frage kam daher, weil mein System eine Buchung 1780/1700 in der EÜR standardmäßig nicht als Betriebsausgabe berücksichtigt. Da wird neutralisiert.
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11.03.2013, 12:38
Beitrag: #9
RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
(11.03.2013 12:26)blindworm schrieb:  Sorry, die Frage kam daher, weil mein System eine Buchung 1780/1700 in der EÜR standardmäßig nicht als Betriebsausgabe berücksichtigt. Da wird neutralisiert.
Versuch macht kluch
Ich hab mich auch schon mal gewundert habe, dass das Konto 1410 (Forderungen) in meiner § 4 (3) Überschussermittlung erfolgswirksam aufgetaucht ist.
Seitdem buche ich Forderungen/Verbindlichkeiten/Anzahlungen immer über privat.
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11.03.2013, 12:41
Beitrag: #10
Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
Dann darf man aber keinen 4 (4a) Fall haben, sonst stimmen die PE wieder nicht ...
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