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Entnahme Leasing-PKW
12.11.2007, 19:31
Beitrag: #11
RE: Entnahme Leasing-PKW
Buchi schrieb:Aus BMF-Schreiben vom 21.01.2002 Tz. 1:

1. Betriebsvermögen

1 Die Anwendung von § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 3 EStG setzt voraus, dass ein Kfz des Stpfl. zu seinem BV gehört und auch für Privatfahrten genutzt wird. Die Regelung gilt auch für gemietete oder geleaste Kfz, die zu mehr als 50 v. H. für betrieblich veranlasste Fahrten genutzt werden. Ist im Folgenden von Kfz im BV die Rede, sind deshalb auch gemietete oder geleaste Kfz gemeint, die zu mehr als 50 v. H. für betrieblich veranlasste Fahrten genutzt werden. Die Regelung ist auf Kfz, die kraftfahrzeugsteuerrechtlich Zugmaschinen oder Lkw sind, nicht anzuwenden.

Ich denke das hat damit etwas zu tun. Der Begriff "Entnahme" ist zwar vom Prüfer ungünstig gewählt, aber mir fällt jetzt irgendwie Begriffsterminologisch auch nichts besseres ein als "Entnahme"

Gruß
Buchi


damit dürfte aber nur die Erfassung der privaten Nutzung von Kfz gemeint sein.

Da gibts auch ein BMF-Schreiben, wann ein geleastes WG zum BV gehört und wann nicht. Da würd ich mal reinschauen.

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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12.11.2007, 20:05
Beitrag: #12
RE: Entnahme Leasing-PKW
Vorwitzig schrieb:......
Da gibts auch ein BMF-Schreiben, wann ein geleastes WG zum BV gehört und wann nicht. Da würd ich mal reinschauen.

hallo, gibt's da ein Aktenzeichen? Ich habe da noch nichts besonderes gefunden, vor allem leasing und gewillkürtes BV ist bei den 2005 Fällen interessant.
Gruß
frankts
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12.11.2007, 20:16 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.11.2007 20:17 von Clematis.)
Beitrag: #13
RE: Entnahme Leasing-PKW
Ist ein "Standard"-Leasingvertrag mit Aktivierung beim Leasinggeber.

Und der Teilwert soll 27.000 € sein, da is ne gewaltige Gewinnerhöhung!

Und-Abbite brauchste hier nicht leisten...ich mag "Trick 17" schon sehr gerne....

Aber hier war der ausnahmsweise nicht im Spiel....

-----------------
LG
Clematis
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12.11.2007, 22:07
Beitrag: #14
RE: Entnahme Leasing-PKW
frankts schrieb:
Vorwitzig schrieb:......
Da gibts auch ein BMF-Schreiben, wann ein geleastes WG zum BV gehört und wann nicht. Da würd ich mal reinschauen.

hallo, gibt's da ein Aktenzeichen? Ich habe da noch nichts besonderes gefunden, vor allem leasing und gewillkürtes BV ist bei den 2005 Fällen interessant.
Gruß
frankts


BMF 19.04.1971, BStBl. I . 264

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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13.11.2007, 08:50
Beitrag: #15
RE: Entnahme Leasing-PKW
Hallo Vorwitzig,
diese BMF-Schreiben kenn ich, trifft aber nicht den Kern des Problems
(EÜ-Rechner, Leasingfahrzeug unter 50 % betriebliche Nutzung - 1%-Regelung). Das FG Köln (FG Köln 29.1.2007, 14 V 4485/06) läßt die 1% entgegen der früheren BMF-Anweisung zu. In meinem Fall wurden von Anfang an alle Aufwendungen in Zusammenhang mit dem Leasingkfz laufend als Betriebsausgabe behandelt. Folge: gewillkürtes BV des Nutzungsrechtes.
Damit liege ich mit der BNV im Clinch.
Grüße
frankts
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13.11.2007, 09:48
Beitrag: #16
RE: Entnahme Leasing-PKW
das BMF Schreiben regelt, wann ein Leasing-Fahrzeug zum BV gehört und wann nicht. Nur wenn es zum BV gehört, kann es auch aktiviert werden.

Für Clematis Fall müßte es deshalb eine Argumentationshilfe sein.

Davon unabhängig ist die Frage, wie die private Nutzung eines Leasing-Kfz steuerlich zu behandeln ist. Und da ist m.W. durchaus die 1 %-Regelung genauso anwendbar wie bei einem Kfz, welches zum BV gehört.

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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13.11.2007, 10:10
Beitrag: #17
RE: Entnahme Leasing-PKW
Vorwitzig schrieb:Davon unabhängig ist die Frage, wie die private Nutzung eines Leasing-Kfz steuerlich zu behandeln ist. Und da ist m.W. durchaus die 1 %-Regelung genauso anwendbar wie bei einem Kfz, welches zum BV gehört.

M. E. ja auch aber BMF v. 21.1.2002 sagt:
...Die Regelung gilt auch für gemietete oder geleaste Kraftfahrzeuge, die zu mehr als 50 % für betrieblich veranlasste Fahrten genutzt werden. Ist im Folgenden von Kraftfahrzeugen im Betriebsvermögen die Rede, sind deshalb auch gemietete oder geleaste Kraftfahrzeuge gemeint, die zu mehr als 50 % für betrieblich veranlasste Fahrten genutzt werden....
Und darauf reitet der Prüfer rum.
Gruß
frankts
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13.11.2007, 11:10
Beitrag: #18
RE: Entnahme Leasing-PKW
Wann ein Leasinggut beim Leasinggeber und wann bei, Leasingnehmer zu aktivieren ist, ist mir schon klar.

Hier: Eindeutig Aktivierung beim Leasinggeber.

-----------------
LG
Clematis
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13.11.2007, 17:36
Beitrag: #19
RE: Entnahme Leasing-PKW
Hallo,

@Clematis

Du hast schon recht. Es kann nur ein schriftlich umgesetzter Notiz- oder Gedankenfehler des Prüfers sein.

Kein zivilrechtliches Eigentum, damit keine Aktivierung, folglich keine Entnahme möglich.
Lediglich wirtschaftliches Eigentum. Dem Abzug der Kosten als Betriebsausgabe stehen die Regelungen der privaten außerbetrieblichen Nutzung entgegen oder aber die Nichtabzugsfähigkeit bei betrieblicher Nutzung <10%

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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06.12.2007, 15:40
Beitrag: #20
RE: Entnahme Leasing-PKW
Heute war Besprechung der Feststellungen.

Begründung des Prüfers:

1. Das machen wir immer so
2. Sonst würde ja einer, der einen gekauften PKW entnimmt, schlechter gestellt sein als der, der least
3. Rechtsgrundlage hat er keine

Wollte sich aber auch nicht von mir überzeugen lassen.

Man stelle sich vor, ein Gewerbetreibender mietet eine Immobilie, am Stachus in München, Wert 1.000.000, meldet das Gewerbe ab und bezieht die Immobilie selbst! Würde der Prüfer recht haben, müsste ja dann auch die Immobilie entnommen werden?

Das ist ja ein Steuerzahlmodell!

-----------------
LG
Clematis
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