Entnahme Leasing-PKW
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12.11.2007, 19:31
Beitrag: #11
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RE: Entnahme Leasing-PKW
Buchi schrieb:Aus BMF-Schreiben vom 21.01.2002 Tz. 1: damit d�rfte aber nur die Erfassung der privaten Nutzung von Kfz gemeint sein. Da gibts auch ein BMF-Schreiben, wann ein geleastes WG zum BV geh�rt und wann nicht. Da w�rd ich mal reinschauen. Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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12.11.2007, 20:05
Beitrag: #12
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RE: Entnahme Leasing-PKW
Vorwitzig schrieb:...... hallo, gibt's da ein Aktenzeichen? Ich habe da noch nichts besonderes gefunden, vor allem leasing und gewillk�rtes BV ist bei den 2005 F�llen interessant. Gru� frankts |
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12.11.2007, 20:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.11.2007 20:17 von Clematis.)
Beitrag: #13
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RE: Entnahme Leasing-PKW
Ist ein "Standard"-Leasingvertrag mit Aktivierung beim Leasinggeber.
Und der Teilwert soll 27.000 � sein, da is ne gewaltige Gewinnerh�hung! Und-Abbite brauchste hier nicht leisten...ich mag "Trick 17" schon sehr gerne.... Aber hier war der ausnahmsweise nicht im Spiel.... ----------------- LG Clematis |
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12.11.2007, 22:07
Beitrag: #14
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RE: Entnahme Leasing-PKW
frankts schrieb:Vorwitzig schrieb:...... BMF 19.04.1971, BStBl. I . 264 Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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13.11.2007, 08:50
Beitrag: #15
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RE: Entnahme Leasing-PKW
Hallo Vorwitzig,
diese BMF-Schreiben kenn ich, trifft aber nicht den Kern des Problems (E�-Rechner, Leasingfahrzeug unter 50 % betriebliche Nutzung - 1%-Regelung). Das FG K�ln (FG K�ln 29.1.2007, 14 V 4485/06) l��t die 1% entgegen der fr�heren BMF-Anweisung zu. In meinem Fall wurden von Anfang an alle Aufwendungen in Zusammenhang mit dem Leasingkfz laufend als Betriebsausgabe behandelt. Folge: gewillk�rtes BV des Nutzungsrechtes. Damit liege ich mit der BNV im Clinch. Gr��e frankts |
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13.11.2007, 09:48
Beitrag: #16
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RE: Entnahme Leasing-PKW
das BMF Schreiben regelt, wann ein Leasing-Fahrzeug zum BV geh�rt und wann nicht. Nur wenn es zum BV geh�rt, kann es auch aktiviert werden.
F�r Clematis Fall m��te es deshalb eine Argumentationshilfe sein. Davon unabh�ngig ist die Frage, wie die private Nutzung eines Leasing-Kfz steuerlich zu behandeln ist. Und da ist m.W. durchaus die 1 %-Regelung genauso anwendbar wie bei einem Kfz, welches zum BV geh�rt. Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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13.11.2007, 10:10
Beitrag: #17
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RE: Entnahme Leasing-PKW
Vorwitzig schrieb:Davon unabh�ngig ist die Frage, wie die private Nutzung eines Leasing-Kfz steuerlich zu behandeln ist. Und da ist m.W. durchaus die 1 %-Regelung genauso anwendbar wie bei einem Kfz, welches zum BV geh�rt. M. E. ja auch aber BMF v. 21.1.2002 sagt: ...Die Regelung gilt auch f�r gemietete oder geleaste Kraftfahrzeuge, die zu mehr als 50 % f�r betrieblich veranlasste Fahrten genutzt werden. Ist im Folgenden von Kraftfahrzeugen im Betriebsverm�gen die Rede, sind deshalb auch gemietete oder geleaste Kraftfahrzeuge gemeint, die zu mehr als 50 % f�r betrieblich veranlasste Fahrten genutzt werden.... Und darauf reitet der Pr�fer rum. Gru� frankts |
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13.11.2007, 11:10
Beitrag: #18
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RE: Entnahme Leasing-PKW
Wann ein Leasinggut beim Leasinggeber und wann bei, Leasingnehmer zu aktivieren ist, ist mir schon klar.
Hier: Eindeutig Aktivierung beim Leasinggeber. ----------------- LG Clematis |
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13.11.2007, 17:36
Beitrag: #19
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RE: Entnahme Leasing-PKW
Hallo,
@Clematis Du hast schon recht. Es kann nur ein schriftlich umgesetzter Notiz- oder Gedankenfehler des Pr�fers sein. Kein zivilrechtliches Eigentum, damit keine Aktivierung, folglich keine Entnahme m�glich. Lediglich wirtschaftliches Eigentum. Dem Abzug der Kosten als Betriebsausgabe stehen die Regelungen der privaten au�erbetrieblichen Nutzung entgegen oder aber die Nichtabzugsf�higkeit bei betrieblicher Nutzung <10% ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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06.12.2007, 15:40
Beitrag: #20
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RE: Entnahme Leasing-PKW
Heute war Besprechung der Feststellungen.
Begr�ndung des Pr�fers: 1. Das machen wir immer so 2. Sonst w�rde ja einer, der einen gekauften PKW entnimmt, schlechter gestellt sein als der, der least 3. Rechtsgrundlage hat er keine Wollte sich aber auch nicht von mir �berzeugen lassen. Man stelle sich vor, ein Gewerbetreibender mietet eine Immobilie, am Stachus in M�nchen, Wert 1.000.000, meldet das Gewerbe ab und bezieht die Immobilie selbst! W�rde der Pr�fer recht haben, m�sste ja dann auch die Immobilie entnommen werden? Das ist ja ein Steuerzahlmodell! ----------------- LG Clematis |
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