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Fragen zur USt bei Kahnfährverein
24.01.2013, 22:06
Beitrag: #11
RE: Fragen zur USt bei Kahnfährverein
[/quote]@stadtkatze

Zitat:Nach der Sachverhaltssschilderung sind das Umsätze.

Steuerbar wären die Beiträge, wenn der Verein Sonderleistungen an die Mitglieder erbringt. Laut Haufe ist da ein ganz eindeutiger Fall der LSt-Hilfeverein. Der Verein erstellt Steuererklärungen an die Mitglieder. Somit sind die Zahlungen als sog. unechte Beiträge UStbar und pflichtig.

Der UStAE i.V.m. den KStR lässt m.E. aber keine eindeutigen Schlüsse auf den vorliegenden Fall zu. Das ist dort alles ziemlich schwammig formuliert. Zahlugen an Mietervereine sind steuerbar, Gartenvereine wieder nicht usw.... Eine klare Linie fehlt wie so oft.

Sind hier also eher Sonderleistungen an die Fährleute gegeben ?
Ich nehme mal an, dass FA "betreut" ähnliche Fälle in der näheren Umgebung. Wie wird es dort gesehen ?
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29.01.2013, 08:10
Beitrag: #12
RE: Fragen zur USt bei Kahnfährverein
Zitat:Sollte das nicht @Stadtkatze schonmal gehabt haben.

Ich vermute mal eher nicht. Verfügt eventuell jemand über spezielle Fachliteratur zu Vereinen ?



Gruß
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29.01.2013, 16:04
Beitrag: #13
AW: Fragen zur USt bei Kahnfährverein
Es ändert sich an der Art der Leistung nichts. Daher unterliegen die Umsätze der Umsatzsteuer.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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29.01.2013, 16:23
Beitrag: #14
RE: Fragen zur USt bei Kahnfährverein
Danke Stadtkatze !!!!
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30.01.2013, 09:19
Beitrag: #15
RE: Fragen zur USt bei Kahnfährverein
Vielen Dank Cloud für die Unterlagen per Mail !!!Smile

Das ist genau, dass was ich dem Vereinsvorstand vorlegen kann.



Gruß
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20.02.2013, 17:25
Beitrag: #16
RE: Fragen zur USt bei Kahnfährverein
Inzwischen waren die Vertreter des Vereins mit genaueren Unterlagen bei mir:

Der Verein (nicht gemeinnützig !) erzielt Einnahmen aus festen Beiträgen lt. Satzung, variablen Beiträgen laut Zusatzprotokoll zur Satzung und Einnahmen aus Leistungen gegenüber Touristikunternehmen. Die variablen Beiträge bemessen sich nach Anzahl der tatsächlich durchgeführten Fahrten des einzelnen Fährmanns und nach Auslastung des Kahns. Sie dienen der Ergänzung der finanziellen Mittel für Marketing, Hafeninstandhaltung, Pachten usw.. Die Summe der variablen Beiträge und Einnahmen von Busunternehmen überschreitet 17, 5 TEUR.

Liege ich nun in Folgendem richtig:

echte Beiträge = nicht steuerbar (Gibt es da eigentlich einen Unterschied zwischen gemeinnützigen und wirtschaftlichen Vereinen ?)

variable Beiträge = steuerbar
Einnahmen Busunternehmen = steuerbar

Folge: kein Kleinunternehmer + KSt/GewSt-Pflicht (allerdings mit Freibetrag § 24 Satz 1 KStG) ???

Es gibt nun eine vom Verein angedachte Lösung:

Abschaffung der variablen Beiträge und Erhöhung der festen Beiträge
-> somit nur noch Einnahmen Busunternehmen steuerbar -> unter 17,5 TEUR

Geht das ?

Oder Lösung von mir:

Gründung einer personengleichen GbR bzw. eines weiteren Vereins, der
dann die Leistungen mit den Busunternehmen abwickelt
-> somit steuerbare Einnahmen in beiden Unternehmen unter 17,5 TEUR

Welche Lösung ist die bessere ?
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21.02.2013, 11:37
Beitrag: #17
RE: Fragen zur USt bei Kahnfährverein
Zusatzfrage:

Ist es normal, dass das Registergericht auch bei wirtschaftlichen Vereinen immer sehr streng auf die Einsendung des Wirtschaftsplans und weiterer jährlicher Zahlen achtet ?

Ich habe bisher unterstellt, dass nur gemeinnützige Vereine stärker überwacht werden.
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06.03.2013, 09:58
Beitrag: #18
RE: Fragen zur USt bei Kahnfährverein
Die Mandanten wollen nun die 2. Lösung verwirklichen:

Zitat:Gründung einer personengleichen GbR bzw. eines weiteren Vereins, der
dann die Leistungen mit den Busunternehmen abwickelt
-> somit steuerbare Einnahmen in beiden Unternehmen unter 17,5 TEUR

Wäre das steuerlich ok oder muss ich mir bzgl. § 42 AO Gedanken machen ?

Gruß
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06.03.2013, 10:36
Beitrag: #19
AW: Fragen zur USt bei Kahnfährverein
Ich würde 42 in den Kahn Big Grin werfen....
...und ich wäre in der Sache sehr bissig.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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06.03.2013, 13:06
Beitrag: #20
RE: Fragen zur USt bei Kahnfährverein
Zitat:Ich würde 42 in den Kahn werfen....

Habe ich das richtig verstanden, die geplante Gestaltung führt zum Kentern mit Mann& Maus ?
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