Beteiligungsertrag u.a.
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10.11.2007, 22:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.11.2007 22:54 von maxell.)
Beitrag: #1
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Beteiligungsertrag u.a.
Bin da gerade (Sa. abend um 21.30.....) mit einem "Problem" �berrannt worden.
Also: GmbH "A" h�lt Anteile an einer AG "B" (ca. 2%) Die Anteile wurden in 2007 mit Wert 100 an die GmbH (von deren Gesellschaftern) verkauft. Nun verkauft die B in 2007 die Anteile komplett zum Wert 150 an einen Dritten. Au�erdem bekam A noch Dividenden von B in 2007. Ich nehme an, der Ver�u�erungsgewinn sowie die Beteiligungsertr�ge sind bei A ganz normaler lfd. Gewinn mit GewSt, 25% KSt + Soli ? Zusatzfrage: Es ist geplant, den Gewinn 2007 der A noch in 2007 (weitestgehend vollst�ndig) auszusch�tten. Was passiert, wenn die Vorabdividende in 2007 zu hoch ist, also der tats�chliche Gewinn nach Steuern 2007 niedriger ausf�llt als geplant (etwa weil noch ungeplante Kosten anfallen) ? Danke schonmal! Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto! |
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10.11.2007, 23:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.11.2007 23:56 von Buchi.)
Beitrag: #2
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RE: Beteiligungsertrag u.a.
Hallo maxell,
also wenn ich diese Aussage Zitat:Nun verkauft die B in 2007 die Anteile komplett zum Wert 150 an einen Dritten. so verstehen kann, dass die GmbH A die Anteile weiterverkauft, pl�diere ich mal f�r den � 8b Abs. 2 und 3 KStG. Nat�rlich nur, wenn du dich verschrieben hast. Ansonsten verstehe ich den Sachverhalt nicht. Das w�rde bedeuten, der Ver�u�erungsgewinn ist zu 95% steuerfrei. Gleiches gilt gem. � 8b Abs. 1 und 5 KStG f�r die Dividenden. Ich hoffe, ich habe den Sachverhalt nicht falsch verstanden, oder lehne mich nicht zu weit raus. Gru� Buchi |
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11.11.2007, 01:03
Beitrag: #3
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RE: Beteiligungsertrag u.a.
Habe mich tats�chlich verschrieben.
Nat�rlich verkauft die GmbH (A) die Anteile an B in 2007. Sorry und danke f�r den hinweis! Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto! |
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11.11.2007, 11:40
Beitrag: #4
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RE: Beteiligungsertrag u.a.
Wenn dem so ist (� 8b KStG), wo werden diese Ver�u�erungsgewinne und Divenden dann besteuert?
Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto! |
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11.11.2007, 11:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.11.2007 11:50 von Buchi.)
Beitrag: #5
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RE: Beteiligungsertrag u.a.
Versteuert wird, durch die Definitivbesteruerung (25% KSt) dann, wenn die AG die Gewinne erwirtschaftet hat.
Dann (nochmal) h�lftig bei Aussch�ttung an eine nat�rliche Person (bzw. Nicht-K�rperschaft). Die Steuerfreiheit bei Aussch�ttungen zwischen K�rperschaften ist Ausfluss des �bergangs vom Anrechnungsverfahren zum Halbeink�nfteverfahren, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Auch wenn das durch die 95-Prozentige Steuerbefreiung nicht immer gew�hrleistet ist (Stichwort mehrst�ckige Beteiligungsverh�ltnisse). Gru� Buchi |
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11.11.2007, 12:44
Beitrag: #6
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RE: Beteiligungsertrag u.a.
maxell schrieb:Die Anteile wurden in 2007 mit Wert 100 an die GmbH (von deren Gesellschaftern) verkauft.Hier w�rde ich mal �berlegen, ob nicht eine verdeckte Einlage der Gesellschafter in die GmbH vorliegt? Dann h�tten die (soweit >1% beteiligt) einen Ver�u�erungsgewinn nach � 17 I 2 EStG zu versteuern. Bei einer 50%igen Wertsteigerung innerhalb so kurzer Zeit liegt dieser Gedanke m.E. zumindest nahe. ![]() Ansonsten stimme ich Buchi zu. |
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11.11.2007, 14:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.11.2007 15:30 von maxell.)
Beitrag: #7
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RE: Beteiligungsertrag u.a.
Jetzt mal davon ausgegangen, dass Einkaufspreis (100) und Verkaufspreis (150) korrekt sind (...es k�nnten ja PORSCHE oder VAG Aktien sein.....)
- wer versteuert den Gewinn (50) ? Auf Ebene der GmbH unterliegt der der GewSt, dann bei den Anteilseignern von A nach dem Halbeink�nfteverfahren der ESt......dann "fehlt" doch was.......?? Ich sitz auf dem Schlauch. Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto! |
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11.11.2007, 15:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.11.2007 15:39 von Buchi.)
Beitrag: #8
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RE: Beteiligungsertrag u.a.
Ich gehe mal davon aus, dass der Mehrwert des Anteils an der B-AG aufgrund eines h�heren Unternehmenswertes und somit aus erwitschafteten Gewinnen resultiert.
Angenommen die B-AG hat Gewinne i. H. v. 2.500 (50 / 0,02) erwirtschaftet. Dann ist der Anteil der A-GmbH jetzt 50 mehr wert. Der erwirtschaftete Gewinn wird bei der B-AG aufgrund der Definitivbesteuerung von 25% KSt versteuert (egal ob die B-AG aussch�ttet oder nicht). W�rde jetzt der Gewinn i. H. v. 50 nochmal als Ver�u�erungsgewinn bei der A-GmbH und zus�tzlich nochmal bei Aussch�ttung an die Anteilseigner h�lftig versteuert (25% KSt + Halbeink�nfteverfahren z�hlt als einmal besteuert), so w�re das eine Doppelbesteuerung. Bei Liquidation der B-AG fallen �brigens nochmal Steuern an, n�mlich wenn der Liquidationsgewinn an eine nat�rliche Person als Anteileigner geht. Das z�hlt dann auch wieder als einmal versteuert (25% KSt + Halbeink�nfteverfahren bei Liquidation). Gleiches gilt nat�rlich, wenn die B-AG an nat�rliche Personen aussch�ttet. Am Ende ist also das Ziel die erwirtschafteten Gewinne nur einmal zu versteuern erreicht (bis auf die 5% fiktive nichtabzugsf�hige BA gem. � 8b Abs. 3 oder Abs. 5 KStG und evtl. auch die Gewerbesteuer aufgrund des Schachtelprivilegs). Ich lasse mich nat�rlich gerne korrigieren. So hab ich das System zumindest verstanden. Gru� Buchi |
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11.11.2007, 15:54
Beitrag: #9
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RE: Beteiligungsertrag u.a.
Buchi schrieb:W�rde jetzt der Gewinn i. H. v. 50 nochmal als Ver�u�erungsgewinn bei der A-GmbH und zus�tzlich nochmal bei Aussch�ttung an die Anteilseigner h�lftig versteuert (25% KSt + Halbeink�nfteverfahren z�hlt als einmal besteuert), so w�re das eine Doppelbesteuerung. Hhmm... kann der Argumentation folgen. W�re das bei den Anteilseignern der A passiert, also h�tten diese nicht vorher an die GmbH verkauft, w�re es (innerhalb der Spekulationsfrist) zu der beschrieben "Doppelbesteuerung" gekommen. mit anderen Worten: �ber den Umweg in die GmbH fallen innerhalb der Spekulationsfrist weniger Steuern an. Abgesehen davon: Dass der Ver�u�erungsgewinn (50) bei der GmbH der GewSt unterliegt ist doch korrekt? Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto! |
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11.11.2007, 16:25
Beitrag: #10
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RE: Beteiligungsertrag u.a.
maxell schrieb:(...es k�nnten ja PORSCHE oder VAG Aktien sein.....)2%!! Ich will auch solche Mandanten ![]() |
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