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Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters
20.11.2012, 11:32
Beitrag: #11
RE: Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters
(20.11.2012 11:04)blindworm schrieb:  Ist der zeitliche Umfang der Nutzung des Büros durch die Arbeitskraft so entscheidend ? Genügt es vielmehr denn nicht, dass die Möglichkeit der Nutzung bestand ?
Möchtest Du wegen einem Rotlichtverstoß verknackt werden, weil die Möglichkeit bestand?

(20.11.2012 11:04)blindworm schrieb:  Das wird vom FA komplett ausgeblendet.
Was wird ausgeblendet? Dass sie Aufzeichnungen hätte vorlegen können oder dass sie tatsächlich vorgelegt hat? Das "können" hätte ich an FA´s Stelle auch nicht berücksichtigt.

(20.11.2012 11:04)blindworm schrieb:  Zur Zeit muss sich der Ehemann (ebenfalls Unternehmer) wegen eines Bauantrags mit der Gemeinde streiten. Da fehlen langsam die Nerven.
Er will bauen, scheut aber die paar Kröten wegen dem bisschen Bürokosten?? Und bekommt es dann auch noch an den Nerven? Au weia.
Dann solltest Du ihr und Dir vielleicht den Gefallen tun und den Vorgang einstampfen.
Sorry, evtl. etwas krass formuliert, hört sich für mich aber nach einem Rückzieher an. Aus welchem Grund auch immer.
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20.11.2012, 11:34
Beitrag: #12
RE: Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters
Die Qualifikation als BS und nicht AZ hängt von Wertungen ab. Insoweit sollte es schon auf tatsächliche Inanspruchnahme durch Kunden / Arbeitnehmer ankommen. Wenn die Arbeitnehmerin aussagt jeden Mo und Do von 9-12 Uhr im Büro gewesen zu sein und wenn man bspw. 20 Kundentermin mit Namen benennen könnte, würde dass eine negative EE schon deutlich erschweren.
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20.11.2012, 12:28 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.11.2012 12:29 von blind****.)
Beitrag: #13
RE: Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters
Hallo Tosch,

Sorry, aber Du drückst manche Sachen recht krass aus. Auf welcher Seite stehst Du ? Du bist aber schon ein StB-Kollege oder ?

Mich stört an der Einspruchsentscheidung, dass da einfach Sachen behauptet werden, die mit der Einstufung der tatsächlich angefallenen Kosten als Betriebsausgaben nun wirklich nichts zu tun haben (z.B. der seperate Zugang oder die Höhe der Entlohnung der Aushilfe). Es handelt sich hier nicht um Pseudo-Büro eines Arbeitnehmers, sondern nachweislich um voll eingerichtete Büroräume eines Unternehmers. Durch die Nutzung des Mandanten und der Mitarbeiterin fallen nachweislich Kosten an, die sich laut FA plötzlich in Luft auflösen. Selbst wenn die Mitarbeiterin nur anteilig dort tätig war, so nutzte doch der Mandant dieses Büro. Da widerspricht die komplette Streichung der BA eindeutig dem Nettoprinzip.
Selbst die Rechtssprechung des BFH in Sachen Arbeitszimmer ist (gelinde gesagt) sowieso etwas merkwürdig. Da werden lt. HHR Büros in Kellerräumen eines eigenen Grundstücks anders behandelt als Kellerräume zur gemieteten Wohnung. Da fasst man sich an den Kopf oder ???

Zitat:Er will bauen, scheut aber die paar Kröten wegen dem bisschen Bürokosten?? Und bekommt es dann auch noch an den Nerven?

Wegen 150,- EUR SB bei der Versicherung würde ich vielleicht auch keinen Rückzieher machen. Aber die Mandanten sind langwierige FG-Prozesse nicht gewöhnt. Und vielleicht ist es auch ein bischen Absicht des FA, die Mandanten zu verunsichern. Frei nach dem Motto:
50% geben mindestens auf und klagen nicht.

Ich kann das Verhalten der Mandanten schon ein wenig verstehen. Da laufen manche Prozesse schon seit 5 Jahren, ohne dass sich bisher etwas bewegt hätte.

Gruß
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20.11.2012, 12:43
Beitrag: #14
RE: Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters
@Blindworm:
Der Steuerberater ist der
- Berater des Mandanten
- Gehilfe des Mandanten

Wenn der Mandant trotz Beratung - aus welchen Gründen auch immer - nicht will, hat auch der Steuerberater nicht zu wollen.

Aus welchen Gründen der Mandant nicht will, kann bei der Beratung des Mandanten vielleicht eine Rolle spielen, aber ansonsten sollte man sich als StB nicht zu sehr reinhängen, da man erfahrungsgemäß nicht alle Infos, was zur Nichtbeauftragung veranlasst hat, zur Verfügung hat.

schönen Tag noch

phönix
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20.11.2012, 12:58
Beitrag: #15
RE: Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters
(20.11.2012 12:28)blindworm schrieb:  Sorry, aber Du drückst manche Sachen recht krass aus. Auf welcher Seite stehst Du ? Du bist aber schon ein StB-Kollege oder ?

Tosch als Forenurgestein ist Steuerberater und nach dem was man von ihm liest ein guter. Ich würde nicht an seiner Einstellung zweifeln. Es gibt aber Punkte, wo man dem Mdt nicht uneingeschränktes Vertrauen entgegen bringen sollte ...

(20.11.2012 12:28)blindworm schrieb:  Mich stört an der Einspruchsentscheidung, dass da einfach Sachen behauptet werden, die mit der Einstufung der tatsächlich angefallenen Kosten als Betriebsausgaben nun wirklich nichts zu tun haben (z.B. der seperate Zugang oder die Höhe der Entlohnung der Aushilfe). Es handelt sich hier nicht um Pseudo-Büro eines Arbeitnehmers, sondern nachweislich um voll eingerichtete Büroräume eines Unternehmers. Durch die Nutzung des Mandanten und der Mitarbeiterin fallen nachweislich Kosten an, die sich laut FA plötzlich in Luft auflösen. Selbst wenn die Mitarbeiterin nur anteilig dort tätig war, so nutzte doch der Mandant dieses Büro. Da widerspricht die komplette Streichung der BA eindeutig dem Nettoprinzip.

Keine EE! Hier nur summarische Prüfung AdV! Die von der Rb-Stelle vorgebrachten Punkte Lohn, Tür etc sind sehrwohl Indizien dafür, ob ein häusliches Arbeitszimmer vorliegt. Wie gesagt, der BS Begriff ist weiter und man muss aus dem Begriff des "häuslichen Az" raus. Das es eine BS ist, sollte nicht wirklich problematisch sein. Insoweit muss man den räumlichen Zusammenhang zur Privatsphäre verneinen und das geht nur über Indizien (meine Mails s.o.). Dass der Mdt dort nutzt ist insoweit irrelevant, weil dies auch im Az geschehen würde (Außendienstler).

p.s. Nettoprinzip ist Luft, der Beamte muss das Gesetz anwenden und keine Theorien.

(20.11.2012 12:28)blindworm schrieb:  Selbst die Rechtssprechung des BFH in Sachen Arbeitszimmer ist (gelinde gesagt) sowieso etwas merkwürdig. Da werden lt. HHR Büros in Kellerräumen eines eigenen Grundstücks anders behandelt als Kellerräume zur gemieteten Wohnung. Da fasst man sich an den Kopf oder ???

Nein, es geht um den Konnex zum Privaten.

(20.11.2012 12:28)blindworm schrieb:  Ich kann das Verhalten der Mandanten schon ein wenig verstehen. Da laufen manche Prozesse schon seit 5 Jahren, ohne dass sich bisher etwas bewegt hätte.

Verfahren mit 5 Jahren Dauer? Das glaube ich nicht! Nicht jetzt, das gabs ggf. vor 10 Jahren...
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20.11.2012, 14:04
Beitrag: #16
RE: Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters
Hallo showbee,

erstmal danke für Deine ausführlichen Infos !!! Das hört sich schon etwas sachlicher an, als manches andere.

Wenn ich Dich richtig verstehe, stehen die Chancen für den Mandanten besser als 50:50 ?

Zitat:Keine EE! Hier nur summarische Prüfung AdV!

Es kommt aber sehr großer Wahrscheinlichkeit auch eine EE in der Hauptsache. Die Rechtsbehelfsstelle wird sich, zumindest nach meinem Eindruck aus dem letzten Telefonat, kaum von ihrer Ansicht abbringen lassen. Aber Wunder geschehen ja immer wieder...

Zitat:Nein, es geht um den Konnex zum Privaten.

Das habe ich jetzt nicht ganz verstanden.

Zitat:Verfahren mit 5 Jahren Dauer? Das glaube ich nicht! Nicht jetzt, das gabs ggf. vor 10 Jahren...

Doch leider. Zur Zeit habe ich ein FG-Verfahren laufen, in dem es um einen ESt-Bescheid 2005 geht. Dieser wurde in 2006 erlassen. Selbst die Tatsache, dass die Sache nicht direkt durch mich, sondern durch einen RA betreut wird, half bisher nicht. Der RA hat vor ca. 2 Monaten Verzögerungsrüge beim FG erhoben. Außer erneutem anstrengenden Briefwechsel ist trotzdem nichts geschehen, keine mündliche Verhandlung anberaumt.

Gruß
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20.11.2012, 15:42 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.11.2012 16:03 von phönix.)
Beitrag: #17
RE: Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters
(20.11.2012 14:04)blindworm schrieb:  Wenn ich Dich richtig verstehe, stehen die Chancen für den Mandanten besser als 50:50 ?

Die Chancen stehen nur dann gut, wenn die tatsächliche Verwendung der Räume als Betriebsstätte nachgewiesen wird. Hier geht es eher um eine Tatfrage,als um eine Rechtsfrage.
Was ist hier Nachweis- z.B.
- mehrere - ggf. vor Gericht - Zeugenaussagen der Kunden, dass Räumlichkeiten zum Kundengespräch unter Anwesenheit der Angestellten genutzt wurden oder
- dass Betriebsprüfer in diesen Räumlichkeiten die Angestellte bei Bürotätigkeit angetroffen hat.

Findet sich kein Nachweis - wird es meiner Ansicht nach schwer.
Wird nachgewiesen, bestehen gute Chancen auf Berücksichtigung der Kosten.

schönen Tag noch

phönix
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20.11.2012, 15:50
Beitrag: #18
RE: Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters
(20.11.2012 12:28)blindworm schrieb:  Sorry, aber Du drückst manche Sachen recht krass aus.
Ja, das sagte ich schon selber. Bei meinen Mandanten darf ich ja leider nicht ... Big Grin
@ showbee: danke für die Blumen

(20.11.2012 12:28)blindworm schrieb:  Auf welcher Seite stehst Du ? Du bist aber schon ein StB-Kollege oder ?
Bin ich, und ich stehe immer auf Seite meiner Mandanten. Stelle ich aber fest, dass sie mir nicht alle für meine Arbeit wichtigen Infos geben (wollen), setze ich mich auch schon mal. Wink

Lies noch mal meinen ersten Beitrag durch:
Was nützt Dir eine Antwort, wenn ein Finanzrichter dann doch anderer Ansicht ist?


Willst Du, dass man Dir hier das erzählt, was Du gerne liest, oder etwas, das Dir weiterhelfen könnte?
Ich bin immer gut damit gefahren, mir zu überlegen, wie die Gegenseite argumentieren würde. Dabei fällt einem doch mal das ein oder andere ganz nützliche ein. Deshalb werfe ich in Diskussionen wie hier auch manchmal Dinge in den Raum, die ich extern nie vertreten würde.
Du solltest Dich also nicht auf den Schlips getreten fühlen, wenn hier mal eina Aussage kommt, die Dir nicht gefällt, sondern diese als Chance sehen, Dich auf andere Argumente einzustellen und nicht überrascht zu werden. Oder vielleicht auch festzustellen, dass die eigene Position doch besser oder schlechter ist als zunächst vermutet.
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20.11.2012, 16:01
Beitrag: #19
RE: Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters
Das ganze nennt sich dann übrigens ergebnissoffene Diskussion.
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20.11.2012, 18:16 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.11.2012 18:32 von meyer.)
Beitrag: #20
RE: Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters
Wenn die Angestellte da regelmäßig arbeitet, würde zusätzlich damit argumentieren:

http://realsteuer.de/mybb/showthread.php...eitszimmer

Auch das Thema Publikumsverkehr ist natürlich ein wesentlicher Punkt, der bei einem eigentlich häuslichen Arbeitszimmer die häusliche Sphäre überlagern kann, so dass es ggf. kein häusliches Arbeitszimmer mehr ist. In dem Moment ist dann egal, wo sich der Mittelpunkt der Tätigkeit befindet oder ob ein anderer Arbeitsplatz vorhanden ist. Da gibt es einige Urteile zu Anwalts-, und Steuerberaterpraxen, ein Versicherungsbüro ist von der Ausstattung her ja nicht viel anders.

Die erstgenannten Fälle (RA/StB und auch Arzt) sind auch im einschlägigen BMF-Schreiben vom 02.03.2011 als Beispiel genannt. Da könnte man noch in die entschiedenden Fälle einsteigen und die dortigen Verhältnisse mit den hier vorliegenden abgleichen.

Bei festen Öffnungszeiten für Publikumsverkehr, auf die sogar draußen hingewiesen wird, stehen die Chancen sicher gut, es sei denn, in der Praxis kommt da trotzdem niemand und das Schild ist nur für die Steuer da.
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