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Verzicht auf Steuerfreiheit bei Vermietung
09.11.2007, 14:06
Beitrag: #1
Verzicht auf Steuerfreiheit bei Vermietung
Hallo,


bei einer Vermietung kann ja grunds�tzlich auf die Steuerfreiheit verzichtet werden, wenn der Mieter das Grundst�ck zu 95 % f�r Abzugsums�tze verwendet.

Ich habe eine Mananten, der an eine Frau vermieten will, die 30 % Abzugsums�tze hat und 70 % nicht.

Das Geb�ude wird er 2007 erwerben (gebrauchte Immobilie).


Jetzt kommt � 27 (2) USTG in�s Spiel:


(2) � 9 Abs. 2 ist nicht anzuwenden, wenn das auf dem Grundst�ck errichtete Geb�ude

1.
Wohnzwecken dient oder zu dienen bestimmt ist und vor dem 1. April 1985 fertig gestellt worden ist,

2.
anderen nichtunternehmerischen Zwecken dient oder zu dienen bestimmt ist und vor dem 1. Januar 1986 fertig gestellt worden ist,

3.
anderen als in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Zwecken dient oder zu dienen bestimmt ist und vor dem 1. Januar 1998 fertig gestellt worden ist,


und wenn mit der Errichtung des Geb�udes in den F�llen der Nummern 1 und 2 vor dem 1. Juni 1984 und in den F�llen der Nummer 3 vor dem 11. November 1993 begonnen worden ist.

Wegen weiterer Einzelheiten s. Option sowie Abschn. 148a UStR.



Sehe ich es richtig, dass er auf die Steuerfreiheit verzichten kann, wenn das Geb�ude bis 31.12.1997 fertiggestellt wurde und mit der Errichtung vor dem 11.11.1993 begonnen wurde ?

Es kommt also nicht auf den Erweb meines Mandanten an, sondern auf die Errichtung / Fertigstellung des Vorbesitzers ?!?



WO IST HIER DER SINN ?!? KLINGT F�R MICH IRGENDWIE NICHT STEUERLOGISCH (wenn es eine Logik im Steuerrecht geben solllte) :-)

Oder stehe ich irgendwo auf der Leitung ?!?
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09.11.2007, 14:36
Beitrag: #2
RE: Verzicht auf Steuerfreiheit bei Vermietung
PiranhaVS schrieb:Sehe ich es richtig, dass er auf die Steuerfreiheit verzichten kann, wenn das Geb�ude bis 31.12.1997 fertiggestellt wurde und mit der Errichtung vor dem 11.11.1993 begonnen wurde ?
Ja
Zitat:Es kommt also nicht auf den Erweb meines Mandanten an, sondern auf die Errichtung / Fertigstellung des Vorbesitzers ?!?
Ja.


Zitat:WO IST HIER DER SINN ?!? KLINGT F�R MICH IRGENDWIE NICHT STEUERLOGISCH (wenn es eine Logik im Steuerrecht geben solllte) :-)
Mit der �nderung des � 9 Abs. 2 UStG sollten die Modelle mit gewerblicher Zwischenvermietung zur Erlangung des Vorsteuerabzugs aus den Baukosten vermieden werden. Logischerweise war hier eine �bergangsfrist notwendig, da man ja sonst r�ckwirkend in derlei Gestaltungen eingegriffen h�tte. Und wenn heute so eine H�tte stpfl. vermietet wird, dann geht der Gesetzgeber wohl davon aus, dass das Gros der Vorsteuern bereits abgezogen ist und es mittelfristig nicht zu Vorsteuer�berh�ngen kommt. Damit holt sich der Staat die Vorsteuern aus den Baukosten wieder. Ob das immer so hinhaut, ist nat�rlich die Frage.
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09.11.2007, 14:51
Beitrag: #3
RE: Verzicht auf Steuerfreiheit bei Vermietung
klingt logisch...

d.h. es ist auch vollkommen egal, wie der Vorg�nger das Geb�ude genutzt hat... ?!?

Mein Mandant ist der Gewinner, er kann steuerpflichtig vermieten und h�tte den Vorsteuerabzug aus den laufenden Kosten und eventuell aus dem Kaufpreis (wenn hier wirksam im notariellen Vertrag verzichtet w�rde)...
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09.11.2007, 15:07
Beitrag: #4
RE: Verzicht auf Steuerfreiheit bei Vermietung
PiranhaVS schrieb:Mein Mandant ist der Gewinner, er kann steuerpflichtig vermieten und h�tte den Vorsteuerabzug aus den laufenden Kosten und eventuell aus dem Kaufpreis (wenn hier wirksam im notariellen Vertrag verzichtet w�rde)...
Naja, da stellt sich schon mal die Frage, ob die Mieterin bereit ist, den h�heren Brutto-Preis zu zahlen? Und wenn sie das ist, dann w�rde ich mich als Vermieter fragen, ob ich ihr diesen Mietpreis nicht auch netto unterjubeln kann. F�r sie es es wurscht (zumindest i.H.v. 70%) und f�r den Vermieter w�re das langfristig vermutlich vorteilhafter als der Vorsteuerabzug.

Von einer Option beim Verkauf und dem VoSt-Abzug hat der Mandant m.E. gar nichts. Der Verk�ufer wird ja kaum den bisherigen Netto-Kaufpreis zum Bruttopreis machen...
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