Fünftelregelun
|
11.10.2012, 14:41
Beitrag: #11
|
|||
|
|||
RE: Fünftelregelun
Hallo allerseits,
es ist ein geänderter Steuerbescheid gekommen unter Berücksichtigung der Fünftelregelung. Da frage ich mich, warum ich zum Finanzamt fahre und den Fall persönlich diskutiere und sogar noch telefoniere und doch Einspruch einlegen muss. Nun denn, bin ich doch zufrieden, dass meinem Einspruch stattgegeben wurde ... Gruss Uwe |
|||
11.10.2012, 18:37
Beitrag: #12
|
|||
|
|||
Fünftelregelun
Krümelkackmodus: Dem Einspruch wurde nicht stattgegeben, dem Einspruchsführer wurde abgeholfen :-D
|
|||
11.10.2012, 18:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.10.2012 18:44 von Kiharu.)
Beitrag: #13
|
|||
|
|||
RE: Fünftelregelun
Krümelkackmodus i.V.m. Klugscheißmodus
Zitat:dem Einspruchsführer wurde abgeholfen richtig muss es heißen: dem Einspruch wurde abgeholfen Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
|||
11.10.2012, 19:05
Beitrag: #14
|
|||
|
|||
Fünftelregelun
Ich liebe dich!
|
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste