Vorsteueraufteilungsschluessel
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02.07.2012, 20:16
Beitrag: #1
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Vorsteueraufteilungsschluessel
Hallo liebe forengemeinde...
Ein Unternehmer erzielt 10000 Euro umsatzsteuerfreie Umsätze und 90000 Euro umsatzsteuerpflichtige Umsätze. Die Aufteilung der allgemeinen vorsteuerbetraege erfolgt im Verhältnis 10 zu 90. Wie würdet ihr den fall lösen wenn der Unternehmer noch Kapitalerträge in höhe von 1.000.000,00 Euro hätte? Ich habe nichts gefunden, was die Kapitalerträge für die Berechnung des vorsteueraufteilungsschluessels mit in die Berechnung einbezieht... Vielen dank schonmal fürs mithelfen... |
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02.07.2012, 20:51
Beitrag: #2
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RE: Vorsteueraufteilungsschluessel
Im Standardfall werden den Kapitalerträgen kaum vorsteuerbelastete Aufwendungen wirtschaftlich zuzurechnen sein (jedenfalls wenn es sich um normale Geldanlagen handelt).
Grundsätzlich ist die Aufteilung der Vorsteuern nach wirtschaftlicher Zurechnung, ggf. auch im Schätzweg vorzunehmen. Eine Orientierung an den der Höhe der Umsätze ist dabei nur eine Auffanglösung (siehe § 15 Abs. 4 UStG). Man muss sich also immer die Frage stellen, welche Vorsteuern mit welchen Umsätzen im wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. |
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02.07.2012, 21:05
Beitrag: #3
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Vorsteueraufteilungsschluessel
Fallen denn die Kapitalerträge im unternehmerischen Bereich an? Bei bspw Dividenden wäre die Frage, ob es nur eine Finanzanlage ist und ggf nichtunternehmerisch gehalten wird (Finanz- und nicht Führungsholding). Bei Zinsen wäre auch eine Förderung ggf dem Privatvermögen zuordbar?!
Last but not least: Nach § 15 Abs 4 UStG wird VoSt nur nachrangig nach Umsatzzahl (Stpfl./Stfr.) aufgeteilt! |
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02.07.2012, 21:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.07.2012 22:30 von PiranhaVS.)
Beitrag: #4
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Vorsteueraufteilungsschluessel
Das habe ich vergessen zu schreiben. Es handelt sich um eine GmbH. Kapitalerträge sind Zinsen Dividenden um verausserungsertraege von Finanzanlagen.
Konkret geht es eigentlich in vorliegendem Beispiel um die Vorsteuer aus der Kfz Anschaffung und der Kfz kosten. Das Fahrzeug ist umsatzsteuerpflichtig dem GGF gestellt worden. |
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03.07.2012, 07:38
Beitrag: #5
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RE: Vorsteueraufteilungsschluessel
Bevor ich nach §15 (4) aufteile, muss ich gucken, ob ich die Vorleistung einem Umsatz direkt zuordnen kann. Bei Zinsen ist das üblicherweise allerhöchstens mal eine Büroklammer, die ich zum Zusammenheften der 50 Papierordner von der Bank brauche.
Die Ãœberlassung des Fahrzeugs an den GGF dürfte mit den Zinsen kaum in Zusammenhang stehen. Ãœbrigens ist in kaum einer UStE die Anlage UR zu finden, in der die Zinsen eingetragen werden müssten. ® |
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03.07.2012, 09:37
Beitrag: #6
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Vorsteueraufteilungsschluessel
Seh ich dann genauso (Zins und Pkw). Bei den Finanzanlagen könnte man noch argumentieren, dass die nicht dem unsatzsteuerlichen Vermögen zuzuordnen wären, oder?
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03.07.2012, 09:56
Beitrag: #7
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RE: Vorsteueraufteilungsschluessel
im Artikel 173 der MwStSystRL :
Pro-rata-Satz des Vorsteuerabzugs Soweit Gegenstände und Dienstleistungen von einem Steuerpflichtigen sowohl für Umsätze verwendet werden, für die ein Recht auf Vorsteuerabzug gemäß den Artikeln 168, 169 und 170 besteht, als auch für Umsätze, für die kein Recht auf Vorsteuerabzug besteht, darf nur der Teil der Mehrwertsteuer abgezogen werden, der auf den Betrag der erstgenannten Umsätze entfällt. Der Prorata-Satz des Vorsteuerabzugs wird gemäß den Artikeln 174 und 175 für die Gesamtheit der von dem Steuerpflichtigen bewirkten Umsätze festgelegt. ... Nun sind Kapitaleinkünfte ja nicht den Umsatzerlösen zuzuordnen oder? Demnach fallen Sie nicht in die Berechnung mit rein. |
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03.07.2012, 10:15
Beitrag: #8
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Vorsteueraufteilungsschluessel
Zinsen/Dividenden sind Umsätze, wenn sie im Unternehmen anfallen; werden aber ausdrücklich steuerfrei gestellt. Schau dir mal § 4 Nr 8 Bstb a und f an ...
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03.07.2012, 11:57
Beitrag: #9
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RE: Vorsteueraufteilungsschluessel
Wenn ich nicht mit dem Auto losfahre, um die Dividenden/Zinsen zu erwirtschaften. Deshalb gehören die bei einer sachlichen Zuordnung einfach nicht rein. Ich soll ja gerade nicht "pauschal" zuordnen sondern sachgerecht.
Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know! |
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03.07.2012, 12:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.07.2012 12:50 von PiranhaVS.)
Beitrag: #10
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RE: Vorsteueraufteilungsschluessel
Hallo,
schonmals danke für den neuen Input von euch :-) In vorliegendem Fall ist es eventuell "alles etwas anderst", denn der Mandant legt einen zweistelligen Mio Betrag (aus dem Verkauf von GmbH Anteilen) an und erzielt dadurch durch den Kauf und Verkauf von ca. 150-200 Geldanlagen ca. 1 Mio an Ertrag. Die restlichen Erlöse stammen aus einer vermieteten Immobilie (ust-frei) und einer PV Anlage (pflichtig). Das Fahrzeug braucht er z.B. auch um damit zur 100 km entfernten Privatbank zu fahren. Ich verstehe die Argumentation des Prüfers irgendswie auch. Aber es scheint so wie wenn man sich auf einen für beide Seiten annehmenbaren Kompromiss einigen könnte. Ich halte euch auf dem Laufenden... (03.07.2012 10:15)showbee schrieb: Zinsen/Dividenden sind Umsätze, wenn sie im Unternehmen anfallen; werden aber ausdrücklich steuerfrei gestellt. Schau dir mal § 4 Nr 8 Bstb a und f an ... Hallo Showbee... Gilt 4 Nr. 8 UStG nicht nur wenn ich z.B. eine Bank bin. Bei der GmbH handelt es sich um ein Unternehmen welches lediglich das eigene Vermögen durch Geldanlagen vermehren will. ---------------------------------------------------- 8.a)die Gewährung und die Vermittlung von Krediten, b)die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln. Das gilt nicht, wenn die Zahlungsmittel wegen ihres Metallgehalts oder ihres Sammlerwerts umgesetzt werden, c)die Umsätze im Geschäft mit Forderungen, Schecks und anderen Handelspapieren sowie die Vermittlung dieser Umsätze, ausgenommen die Einziehung von Forderungen, d)die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze im Einlagengeschäft, im Kontokorrentverkehr, im Zahlungs- und Überweisungsverkehr und das Inkasso von Handelspapieren, e)die Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren und die Vermittlung dieser Umsätze, ausgenommen die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren, f)die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen, g)die Übernahme von Verbindlichkeiten, von Bürgschaften und anderen Sicherheiten sowie die Vermittlung dieser Umsätze, h)die Verwaltung von Investmentvermögen nach dem Investmentgesetz und die Verwaltung von Versorgungseinrichtungen im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes, i)die Umsätze der im Inland gültigen amtlichen Wertzeichen zum aufgedruckten Wert; j)(weggefallen) k)(weggefallen) |
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