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Fehlende Elementarschadenversicherung
30.10.2007, 20:49
Beitrag: #1
Fehlende Elementarschadenversicherung
"Regionaler" Starkniederschlag-Einfamhaus liegt oben an leichtem Hang, s�uft aber trotzdem ab. FA lehnt Aufwendungen als au�ergew. Belastung (wie immer) ohne rechtliches Geh�r mit Hinweis auf fehlende Elemtarschadenversicherung ab.
Der Betroffene ist m.E- zu recht stinksauer, da bei gr��eren Schadensreignissen, der Abzug immer von oben herab verf�gt wird (z.B. FinMin Bayern, 24.7.2007, 37 - S 1915 - 009 - 28 878/07). Es soll dazu etwas beim BFH liegen - ich finde blo� leider nichts. Hat jemand eine Idee?
�berflutungen sind in diesem Gebiet absolut un�blich, eine Elem.Versicherung daher auch dort absolut un�blich (jetzt nicht mehr).
einen sch�nen abend noch
frankts
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06.11.2007, 21:14
Beitrag: #2
RE: Fehlende Elementarschadenversicherung
frankts schrieb:"Regionaler" Starkniederschlag-Einfamhaus liegt oben an leichtem Hang, s�uft aber trotzdem ab. FA lehnt Aufwendungen als au�ergew. Belastung (wie immer) ohne rechtliches Geh�r mit Hinweis auf fehlende Elemtarschadenversicherung ab.
Der Betroffene ist m.E- zu recht stinksauer, da bei gr��eren Schadensreignissen, der Abzug immer von oben herab verf�gt wird (z.B. FinMin Bayern, 24.7.2007, 37 - S 1915 - 009 - 28 878/07). Es soll dazu etwas beim BFH liegen - ich finde blo� leider nichts. Hat jemand eine Idee?
�berflutungen sind in diesem Gebiet absolut un�blich, eine Elem.Versicherung daher auch dort absolut un�blich (jetzt nicht mehr).
einen sch�nen abend noch
frankts


Wie w�r es damit http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1995/XX950104.HTM

"1. Auch Kosten zur Beseitigung von Sch�den an einem Verm�gensgegenstand k�nnen Aufwendungen i. S. von � 33 EStG sein.

2. Voraussetzung daf�r ist, da� der Verm�gensgegenstand f�r den Steuerpflichtigen von existentiell wichtiger Bedeutung ist, keine Anhaltspunkte f�r ein Verschulden des Steuerpflichtigen erkennbar und realisierbare Ersatzanspr�che gegen Dritte nicht gegeben sind. Eine Ber�cksichtigung scheidet auch dann aus, wenn der Steuerpflichtige eine allgemein zug�ngliche und �bliche Versicherungsm�glichkeit nicht wahrgenommen hat.

3. Zu den Voraussetzungen f�r die Anerkennung einer au�ergew�hnlichen Belastung bei unverschuldet eingetretenen Sch�den am selbstgenutzten Einfamilienhaus."

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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07.11.2007, 15:33 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.11.2007 15:35 von frankts.)
Beitrag: #3
RE: Fehlende Elementarschadenversicherung
Ich habe auch zwei Fundstellen, aber kein schwebendes Verfahren:
FinMin Niedersachsen 20.8.2002, S 2284 - 255 - 35
Hochwassersch�den, fehlende Elementarversicherung

��..
Bei den durch die Regenf�lle und �berschwemmungen unmittelbar gesch�digten Stpfl. ist der Abzug der o.a. Aufwendungen f�r die Schadensbeseitigung sowie f�r die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung als au�ergew�hnliche Belastung bei Vorliegen der �brigen Voraussetzungen der R 187 EStR nicht wegen einer fehlenden Versicherung gegen Hochwassersch�den zu versagen. Eine sog. Elementarversicherung stellt keine allgemein zug�ngliche und �bliche Versicherungsm�glichkeit i.S. der R 187 Nr. 7 EStR dar��


FinMin Bayern 24.7.2007, 37 - S 1915 - 009 - 28 878/07
Oberfranken, Mittelfranken, Oberbayern, Niederbayern,
Unwettersch�den, steuerliche Ma�nahmen
4.5 Aufwendungen f�r existenziell notwendige Gegenst�nde (Wohnung, Hausrat, Kleidung) als au�ergew�hnliche Belastungen

Aufwendungen f�r die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung und f�r die Beseitigung von Sch�den an der eigengenutzten Wohnung im eigenen Haus k�nnen im Rahmen von R 33.2 EStR als au�ergew�hnliche Belastung ber�cksichtigt werden.


Mal sehen was das Finanzamt zur�ckschreibt.
Gru�
frankts
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07.11.2007, 16:09
Beitrag: #4
RE: Fehlende Elementarschadenversicherung
Hallo frankts,

Es gibt noch was Gutes:
BMF-Schreiben vom 1.10.2000 BStBl. 2001 S. 960
in dem eine Elementarversicherung nicht zu den zug�nglich �blichen Versicherungen z�hlt. Ich komm da aber nicht ran. Falls du rankommst, bitte ich um eine Info.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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07.11.2007, 16:52
Beitrag: #5
RE: Fehlende Elementarschadenversicherung
Kann nur das bieten:
BMF 1.10.2002, IV C 4 - S 2223 - 301/02
Hochwasser August 2002, steuerliche Ma�nahmen, Zusammenstellung
VI. Elementarsch�den als au�ergew�hnliche Belastungen nach � 33 EStG

Aufwendungen f�r die Beseitigung von Sch�den an einer selbstgenutzten Wohnung im eigenen Haus oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung sowie f�r die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung k�nnen nach R 187 Nr. 7 EStR nicht als au�ergew�hnliche Belastung nach � 33 EStG abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige zumutbare Schutzma�nahmen unterlassen oder eine allgemein zug�ngliche und �bliche Versicherungsm�glichkeit nicht wahrgenommen hat.

Bei den durch die Hochwasserkatastrophe unmittelbar gesch�digten Steuerpflichtigen ist der Abzug der o.a. Aufwendungen f�r die Schadensbeseitigung sowie f�r die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung als au�ergew�hnliche Belastungen bei Vorliegen der �brigen Voraussetzungen der R 187 EStR nicht wegen einer fehlenden Versicherung gegen Hochwassersch�den zu versagen. Eine sogenannte Elementarversicherung stellt keine allgemein zug�ngliche und �bliche Versicherungsm�glichkeit im Sinne der R 187 Nr. 7 EStR dar. Dies gilt auch, wenn die Aufwendungen f�r die Schadensbeseitigung erst nach dem 31.12.2002 get�tigt werden.

Dein Zitat ist m.E. falsch, deswegen findest du nichts.
Fundstelle 1 von 1:

BMF 1.10.2002, IV C 4 - S 2223 - 301/02
Hochwasser August 2002, steuerliche Ma�nahmen, Zusammenstellung
BStBl 2002 I S. 960

Neuste Rahmenregelung des BMF f�r Naturkatastrophen:
BMF 19.7.2005, IV A - S 0336 - 1/05

Nur, was ist eine Naturkatastrophe?
Bin irgendwie noch nicht zufrieden
frankts
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07.11.2007, 16:59
Beitrag: #6
RE: Fehlende Elementarschadenversicherung
Zitat:Nur, was ist eine Naturkatastrophe?
Das Hochwasser 2002 war eine, f�r mich.Sad
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07.11.2007, 17:27
Beitrag: #7
RE: Fehlende Elementarschadenversicherung
Wenn im Rahmen einer Geb�ude- Hausratsversicherung ein solcher Schaden nicht allgemein zug�nglich versicherbar ist, dann hat der Schaden Elementarcharakter im Sinne einer Naturkatastrophe.

Dies m��te man pr�fen, wenn es um viel Geld geht, sogar einen Spezialisten im Versicherungsgewerbe einschalten k�nnte sich lohnen.

Da gibt es doch sogar allgemeine Bestimmungen?

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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