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nachträgl. Steuerfreiheit d. Riesterbeiträge
27.03.2012, 19:25
Beitrag: #11
RE: nachträgl. Steuerfreiheit d. Riesterbeiträge
(27.03.2012 17:57)Opa schrieb:  Leider ist es fürs FA kein Blödsinn. Wenn ich zur Erklärung extra eine Erklärung beilege, wie ich das Brutto errechnet habe, erkläre das die eine Bescheinigung nicht stimmen kann, da Insv.-Geld, kann das FA nicht kommentarlos streichen und nur die elektronisch gemeldeten Daten ansetzen.

Kann schon -siehste doch. Ist aber natürlich nicht der richtige und grundsätzlich auch nicht mein Weg!

[
(27.03.2012 17:57)Opa schrieb:  Ja, ich schreib es in Blindenschrift. Big Grin

Oh man, da muss ja dann ein Dolmetscher hinzugezogen werden. Oder doch nicht? Hm, ich könnte das nicht lesen. Könnte sein, dass ich dann deine Lieblingsbeamtin wäre Big Grin (Aber leider nicht in deinem Lieblings-FA)

(27.03.2012 18:11)frankts schrieb:  @ Stadtkatze

Auch Deine Kollegen könnten sich vielleicht angewöhnen mit einem kurzen Telefongespräch die Differenz zwischen Übermittlung und erklärten Daten abzugleichen.

Genau so ist das! Ich red mir da das Mäulchen fusselig. Aber frankts, Steuerberater oder deren Angestellte, die eine Telefonphobie haben, sind auch echt nervig Wink

(27.03.2012 18:11)frankts schrieb:  Das anschließende Einspruchsverfahren kostet sicher mehr Zeit. das vielleicht mal ein Fall der Amtshaftung entstehen könnte zieht keiner ins Kalkül.
Ich persönlich finde, da schalten viele den Verstand nicht ganz ein.

...wir wären ein super Team!


(27.03.2012 18:11)frankts schrieb:  Bitte nicht auf den Schlips getreten fühlen...

Ich habe keinen Big Grin- und außerdem bin ich sehr kritikfähig.

(27.03.2012 18:22)Catja schrieb:  Steht wo?

Muss ich raussuchen, hatte ich lange nicht, ich meine in den LStR.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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27.03.2012, 22:13
Beitrag: #12
RE: nachträgl. Steuerfreiheit d. Riesterbeiträge
(27.03.2012 19:25)Stadtkatze schrieb:  Muss ich raussuchen, hatte ich lange nicht, ich meine in den LStR.

Es ist der BAL zu korrigieren, schließlich wurde dieser ja auch zu angesetzt.

In den LStR steht zu der Methode nichts.

Aber grundsätzlich natürlich philosophische Betrachtungen, da meist ohne Auswirkung.
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28.03.2012, 08:13
Beitrag: #13
RE: nachträgl. Steuerfreiheit d. Riesterbeiträge
Richtig. Meistens ohne Auswirkung.

Aber: je höher der WK-Pauschbetrag geht, desto eher habe ich eben doch eine Auswirkung, wenn ich bei WK so oder so unter dem PB bleibe.

Ich kürze das weiter beim Steuerbrutto.

LG

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28.03.2012, 10:02
Beitrag: #14
RE: nachträgl. Steuerfreiheit d. Riesterbeiträge
(27.03.2012 18:23)Catja schrieb:  
(27.03.2012 18:11)frankts schrieb:  off topic: wie geht der blöde schwarze Strich vor der Signatur weg???

Der schwarze VOR oder der blaue DAHINTER??

Der schwarze VOR! Den blauen habe ich ja selbst kreiert (schulterklopf).
frankts

frankts

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28.03.2012, 10:09 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.03.2012 10:10 von Catja.)
Beitrag: #15
RE: nachträgl. Steuerfreiheit d. Riesterbeiträge
jetzt ist er ja nicht mehr da.
Ist also wohl kein dauerhaftes Problem.

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28.03.2012, 18:48
Beitrag: #16
RE: nachträgl. Steuerfreiheit d. Riesterbeiträge
(27.03.2012 22:13)Petz schrieb:  Es ist der BAL zu korrigieren, schließlich wurde dieser ja auch zu angesetzt.
In den LStR steht zu der Methode nichts.

Stimmt! Wir haben gesucht und festgestellt, dass das ganze ein Interna war, weil fast alle über die WK korrigierten.

(28.03.2012 08:13)Catja schrieb:  Ich kürze das weiter beim Steuerbrutto.
Wie gehabt weitermachen!

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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29.03.2012, 09:54 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.03.2012 11:37 von phönix.)
Beitrag: #17
RE: nachträgl. Steuerfreiheit d. Riesterbeiträge
Dazu ein heutiger Beitrag im NWB-Newsletter:

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) weist im Rahmen einer Pressemitteilung auf aktuelle Probleme bei der elektronischen Datenübertragung hin.

Hintergrund: Für den Veranlagungszeitraum 2011 haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen gesetzlich bis zum 28. Februar 2012 Zeit, die von den Finanzämtern benötigten Steuerdaten elektronisch an die Steuerverwaltung zu übermitteln. Nach Angaben des VHL sind im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung derzeit folgende Probleme festzustellen:
Nicht alle Finanzämter haben die Daten der Bürger zu den „Riester-Zahlungen“ erhalten. Deswegen weigern sich einige Finanzämter, die Einkommensteuerbescheide auch mit der „Riester-Ermäßigung“ zu erlassen, obwohl die Bürger die dafür notwendigen Unterlagen in Papierform vorgelegt haben.
Trotz Vorlage der Lohnsteuerbescheinigung wird die Einkommensteuerveranlagung mit dem Argument versagt, diese Daten wären nicht elektronisch übermittelt worden.
Sozialleistungen wie z.B. Krankengeld werden zwar dem Finanzamt übermittelt, aber dem Steuerbürger nicht zur Kenntnis gegeben.

Hierzu führt der VHL weiter aus: „Wir stellen zunehmend fest, dass die Finanzämter nur dann Steuerbescheide erstellen, wenn Arbeitgeber und Versicherer alle Daten für den Bürger an die Finanzverwaltung übermittelt haben“, so Jörg Strötzel, Vorsitzender der VLH. „Wenn jedoch die entsprechenden Nachweise vom Bürger in Papierform beim Finanzamt eingereicht wurden, verstößt es gegen den Amtsermittlungsgrundsatz, wenn sich die Finanzverwaltung ausschließlich ohne weitere Prüfung auf möglicherweise fehlerhaft übermittelte Datensätze verlässt und vom Bürger vorgelegte Nachweise schlicht ignoriert.“ Die VLH rät daher betroffenen Bürgern, welche die Einkommensteuererklärung bereits abgegeben haben, ergehende Steuerbescheide genau zu prüfen und mit denen vom Arbeitgeber und den Versicherern erhaltenen Jahresbescheinigungen 2011 genau abzugleichen. In den Fällen, in denen die Finanzverwaltung nicht sämtliche Angaben berücksichtigt oder abweicht, sollten betroffene Bürger unbedingt Einspruch gegen den ergangenen Steuerbescheid einlegen. Hierzu kommt, dass nicht alle Abweichungen von der Steuererklärung von der Finanzverwaltung entgegen der entsprechenden Vorschriften im Steuerbescheid auch erläutert werden.

Quelle: VLH, Pressemitteilung v. 28.3.2012

schönen Tag noch

phönix
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29.03.2012, 10:59
Beitrag: #18
RE: nachträgl. Steuerfreiheit d. Riesterbeiträge
Kann ich voll unterschreiben.
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