eigene Beerdigungskosten
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20.12.2011, 17:39
Beitrag: #11
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RE: eigene Beerdigungskosten
Opa schrieb:Man könnte ja mal über Vorsorgeaufwendungen (für nach dem Tod) nachdenken.Wäre das nicht eher Nach- oder vielmehr Entsorge? |
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20.12.2011, 18:26
Beitrag: #12
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RE: eigene Beerdigungskosten
Hallo,
immerhin mußte der BFH sich schon darüber Gedanken machen, ob der Tod eine Berufsunfähigkeit darstellt ... Und: nein, der Tod stellt keine Art von Berufsunfähigkeit dar ... Gruss Uwe |
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20.12.2011, 18:38
Beitrag: #13
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RE: eigene Beerdigungskosten
Stimmt.
Bei Heesters klingelts - Jopie macht auf und der Tod steht vor der Tür - Ruft er: "Simone! Für dich." |
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20.12.2011, 19:36
Beitrag: #14
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RE: eigene Beerdigungskosten
Der lebt doch auch nur noch, weil im keiner davon erzählt, dass man sterben kann.
"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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20.12.2011, 20:29
Beitrag: #15
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RE: eigene Beerdigungskosten
Opa schrieb:Bei Heesters klingelts - Jopie macht auf und der Tod steht vor der Tür - Ruft er: "Simone! Für dich." Taxman schrieb:Der lebt doch auch nur noch, weil im keiner davon erzählt, dass man sterben kann. Pfui, wascht euch sofort den Mund mit Seife aus Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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21.12.2011, 09:34
Beitrag: #16
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RE: eigene Beerdigungskosten
Hallo,
@Opa In der Tat gibt es einen Vorsorgenachlass, bei dem sogar ein Treuhänder eingesetzt wird. Zu Lebzeiten wird die Beerdigung organisiert und dafür ein Kostenplan erstellt, der dann finanziell abgesichert wird. Der Treuhänder wickelt dann aus dem Treuhandvermögen die Bestattung so ab, wie es vom Verstorbenen geplant war. @All Es geht ja nicht alleine um die Verpflichtung, aus welchen Gründen auch immer. Gerade bei den Kosten im Rahmen mit der Übernahme von Bestattungskosten, kommen diese doch steuerlich nur dann zum Ansatz, soweit sie nicht aus dem Nachlass selbst bestritten werden können und der bzw. die Hinterbliebenen auch aus dem eigenen Vermögen wirtschaftlich belastet werden, weil sie um die Verpflichtung der Beisetzung nicht herum kommen. Wo liegt denn hier in diesem Fall die Verpflichtung? Und bezogen auf den eigenen Aufwand bleibt doch letztlich die Frage - gibt es einen klassischeren Fall als hier auf die eigene und spätere Vermögensplanung abzustellen? Hier wird doch eine rein wirtschaftliche und vermögenstechnische Regelung getroffen. Und da steht der 12 EStG doch wie ein Baum im Wind. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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25.12.2011, 11:40
Beitrag: #17
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RE: eigene Beerdigungskosten
Zitat:Der lebt doch auch nur noch, weil im keiner davon erzählt, dass man sterben kann.Und wer war das jetzt? |
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27.12.2011, 09:00
Beitrag: #18
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RE: eigene Beerdigungskosten
ich war es nicht *flöt*
"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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