Angaben im Jahresabschluss
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13.12.2011, 18:09
Beitrag: #1
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Angaben im Jahresabschluss
Hallo,
ich muss mal etwas zur Aufstellung des Jahresabschlusses nachfragen: Muss im Erstellungsbericht / Erl�uterungsteil / Anhang / Lagebericht in irgend einer Form aufgef�hrt werden, wenn ein Unternehmen im Rahmen eines Treuhandverh�ltnisses a) Treuh�nder b) Treugeber ist? Spielt die Rechtsform KapGes. bzw. PersGes. irgend eine Rolle? Hintergrund ist eine kleine KapGes, die sowohl als auch im Portfolio hat. Eine der h�ufigsten Fallgestaltungen ist der rechtliche Erwerb von Beteiligungen (Mehr- und Minderheitsbeteiligungen), die entsprechend im HR eingetragen werden, jedoch zugleich nur treuh�nderisch verwaltet werden. Der Treuhandvertrag weist dann jedesmal die vollst�ndige wirtschaftliche Ertragshoheit sowie eine Weisungsgebundenheit auf den Treuh�nder aus, von dem zuvor in aller Regel die Anteile erworben wurden. Danke Euch. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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13.12.2011, 19:08
Beitrag: #2
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RE: Angaben im Jahresabschluss
Auf die schnelle finde ich keine gesetzliche Vorschrift, dass dies in den Anhang bzw. Lagebericht Eingang finden muss. Ich meine mich erinnern zu k�nnen, dass in den Verlautbarungen der BStBK �ber die Erstellung von JA im Erstellungsbericht im Teil "Wirtschaftliche Verh�ltnisse" auf wesentliche Vertragsverh�ltnisse einzugehen ist.
"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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13.12.2011, 21:44
Beitrag: #3
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RE: Angaben im Jahresabschluss
Als Treugeber ist ohnehin das wirtschaftliche Eigentum zu aktivieren. D.h. in der bilanz ist alles drin, eines zus�tzlichen Hinweises, dass X f�r die Gesellschaft das Verm�gen treuh�nderisch h�lt, ist m.E. nicht notwendig.
schönen Tag noch phönix |
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14.12.2011, 09:11
Beitrag: #4
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RE: Angaben im Jahresabschluss
Hallo,
das ist ja hier genau die Krux an der Fallgestaltung. Treuh�nder h�lt das rechtliche Eigentum und Treugeber das wirtschaftliche Eigentum. Wie @taxman schreibt, sind wesentliche Vertragsverh�ltnisse darzustellen. Zudem sagt das HGB ja deutlich, dass Beteiligungen auszuweisen sind, soweit sie entweder in einem Organschaftsverh�ltnis begr�ndet sind oder eben dauerhaft dem Betrieb dienen. Bei obiger Fallgestaltung dienen die Beteiligungen aber nur demjenigen, der das wirtschaftliche Eigentum aus�bt. Dennoch sind, nachmeinem Verst�ndnis, die Beteiligungen im Anhang des rechtlichen Eigent�mers darzustellen, da dieser ja im Au�enverh�ltnis haftungsrechtlich in Anspruch genommen werden kann. F�r mich stellt sich das momentan so dar: Wirtschaftlicher Eigent�mer bilanziert den Anteil und muss im Anhang auf das Treuhandverh�ltnis hinweisen, da er nicht rechtlicher Eigent�mer an der Beteiligung ist, jedoch haftungsrechtlich daraus in Anspruch genommen werden kann. Rechtlicher Eigent�mer bilanziert nicht, und weist auf das Treuhandverh�ltnis ebenfalls hin, da er ja im Au�enverh�ltnis auftritt. Nur was mache ich, wenn der rechtliche Eigent�mer die Stammeinlage geleistet hat, der wirtschaftliche Eigent�mer aber nicht (bzw. bei der Anteils�bertragung die Stammeinlage finanziell ausgeglichen wird)? ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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