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Fahrtenbuch nicht gebunden
21.10.2011, 08:56
Beitrag: #11
RE: Fahrtenbuch nicht gebunden
G�ngige Antwort aus meiner Pr�ferzeit:

Ich schreibe einen BP-Bericht und kein Glaubensbekenntnis!

Das galt nat�rlich in beide Richtungen.
frankts
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21.10.2011, 22:29 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.10.2011 22:30 von Uwe.)
Beitrag: #12
RE: Fahrtenbuch nicht gebunden
Hallo,

ich frage mal dumm nach:
Zitat:Fahrtenbuch bei ca. 29000 Kilometer weist ca. 20 % betriebliche Fahrten aus.

Moment: 20% betriebliche Fahrten??? Und der Rest???
Privat??? Ist es notwendiges Betriebsverm�gen?
Hast Du selbst das Fahrtenbuch mal ausgewertet und auf Plausibilit�t gepr�ft, sprich: wieviele Fahrten Whg-Arbeit sind eingetragen? Ist er immer erst zur Arbeitsstelle und dann erst auf die Baustellen, und ist er immer von der Arbeitsstelle direkt nach Hause gefahren, oder ist er auch von der Baustelle nach Hause gefahren? Kann er nicht auch mit dem Privat-Pkw zur Arbeitsstelle und zur�ck gefahren sein?

Gruss
Uwe
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22.10.2011, 09:46
Beitrag: #13
RE: Fahrtenbuch nicht gebunden
Uwe schrieb:Hallo,

ich frage mal dumm nach:
Zitat:Fahrtenbuch bei ca. 29000 Kilometer weist ca. 20 % betriebliche Fahrten aus.

Moment: 20% betriebliche Fahrten??? Und der Rest???
Privat??? Ist es notwendiges Betriebsverm�gen?
Hast Du selbst das Fahrtenbuch mal ausgewertet und auf Plausibilit�t gepr�ft, sprich: wieviele Fahrten Whg-Arbeit sind eingetragen? Ist er immer erst zur Arbeitsstelle und dann erst auf die Baustellen, und ist er immer von der Arbeitsstelle direkt nach Hause gefahren, oder ist er auch von der Baustelle nach Hause gefahren? Kann er nicht auch mit dem Privat-Pkw zur Arbeitsstelle und zur�ck gefahren sein?

Gruss
Uwe

Hallo


ich glaube das wurde was deutlich verwechselt oder ich habe es undeutlich geschrieben.

Gesamtfahrleistung in einem Jahr ca. 29.000 Kilometer.

Im Fahrtenbuch wie gesagt alles perfekt. 20 Baustellen im Umkreis von 30 - 100 Kilometer.

Fahrten Wohnung / AS wurden im Fahrtenbuch ca. 20 eingetragen.

Argument f�r die geringe Anzahl an Fahrten Wohnung / AS: 1. Im PV sind 3 Fahrzeuge f�r 3 Personen / 2. Das Betriebsfahrzeug hat eine Kilometerbegrenzung laut Leasingvertrag = w�rde teuer wenn damit alle Fahrten Wohnung / AS durchgef�hrt w�rden.

Pr�ferin argumentiert dass alle Fahrten Wohnung / AS mit dem Betriebsfahrzeug gefahren wurden.

Erg�be 240 Tage x 58 Kilometer x 2 = 27.840 Kilometer Fahrten Wohnung / AS

Gesamtfahrleistung 29.000 ./. unterstellten Fahrten Wohnung / AS 27.840 = verbleiben 1.200 Kilometer f�r betriebliche Fahrten.

Wie soll er mit 1200 Kilometern pro Jahr 20 Baustellen betreuen ?
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22.10.2011, 09:47
Beitrag: #14
RE: Fahrtenbuch nicht gebunden
PiranhaVS schrieb:Hallo Kolleginnen und Kollegen,



habe momentan folgenden Fall im Rahmen einer LSt-Pr�fung.

Fahrtenbuch bei ca. 29000 Kilometer weist ca. 20 % betriebliche Fahrten aus.

Oh mann, jetzt sehe ich den falschen Satz, Danke Uwe...

Es sind nat�rlich 20 % PRIVATE Fahrten !!!!
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22.10.2011, 13:21
Beitrag: #15
RE: Fahrtenbuch nicht gebunden
Hallo,

Ah, jetzt, ja ...
Wenn die Pr�ferin nun alle gefahrenen Kilometer f�r Fahrten Wohnung-Arbeit aufbraucht, bleibt f�r die 1%-Regelung kein Platz mehr. Bei den restlichen 1.200 km muss es sich ja dann zwangsweise um betriebliche Kilometer handeln ... Cool ... und die anderen Kilometer zur Baustelle ist er dann mit den privaten Pkw's gefahren. Da w�rde ich dann entsprechende Kosten geltend machen.

Wenn im Fahrtenbuch nur 20 Fahrten Whg-Arbeit eingetragen sind, m�ssen 25.500 km (220 Tage x 58 km x 2) mit den privaten Pkw zur�ckgelegt worden sein. Gibt es einen Nachweis �ber die Kilometerleistungen der privaten Pkw?

Gruss
Uwe
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22.10.2011, 14:24
Beitrag: #16
RE: Fahrtenbuch nicht gebunden
Hallo Uwe,


Laut Mandant ja.

Gutes Argument... Die Kilometer muss ich dann �ber Reperaturrechnungen oder �hnliches nachweisen.


Noch etwas am Rande:

Der Pr�ferin wurden die KFZ Kosten des Fahrzeuges vorgelegt ca. 10.000,00 Euro.

Bei der 1 % Regelung setzt sie inklusive der 0,03% f�r Fahrten Wohnung / AS insgesamt 26.304,00 Euro an !!!

Hallo ? Kostendeckelung ?!? F�r 6 Tage Pr�fungst�tigkeit bei einem 7 Arbeitnehmer-Betrieb ist das einfach nur schlecht !!!
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24.11.2011, 23:49
Beitrag: #17
RE: Fahrtenbuch nicht gebunden
Weil ich es eben gefunden habe:

BFH Beschluss v. 12.07.2011 - VI B 12/11, DB 2011, 1863

Zitat:(...) Danach muss das Fahrtenbuch
eine hinreichende Gew�hr f�r die Vollst�ndigkeit und Richtigkeit der Aufzeichnungen bieten,
sodass der zu versteuernde Anteil (Privatfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsst�tte)
an der Gesamtfahrleistung mit vertretbarem Aufwand �berpr�ft werden kann. Dazu
geh�rt auch, dass das Fahrtenbuch zeitnah und fortlaufend in einer geordneten und geschlossenen
�u�eren Form gef�hrt wird, die nachtr�gliche Einf�gungen oder Ver�nderungen ausschlie�t
oder zumindest deutlich als solche erkennbar werden l�sst. Demnach reichen etwa laufend,
aber lose gefertigte Aufzeichnungen nicht aus (BFH-Beschluss vom 13. M�rz 2007 VI B 141/06,
BFH/NV 2007, 1132).


Im Urteil in BFHE 211, 513, BStBl II 2006, 410 hat der BFH zus�tzlich entschieden, dass eine
mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei den Anforderungen an ein ordnungsgem��es
Fahrtenbuch nur dann gen�gt, wenn nachtr�gliche Ver�nderungen an den zu einem fr�heren
Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch
ausgeschlossen sind oder in ihrer Reichweite in der Datei selbst dokumentiert und offengelegt
werden.

Von diesen Grunds�tzen ist das Finanzgericht in der angefochtenen Entscheidung ausgegangen.
Es gelangte zu dem Schluss, dass die im Streitfall mit Hilfe des MS Excel-Tabellenkalkulationsprogramms
erstellten Tabellenbl�tter sowie die diesen zu Grunde liegenden handschriftlichen
Aufzeichnungen des Kl�gers und Beschwerdef�hrers nicht den von der Rechtsprechung
geforderten Anforderungen gen�gen. Eine Manipulation hinsichtlich der gefahrenen Kilometer
zu einem sp�teren Zeitpunkt k�nne nicht ausgeschlossen werden.

(...)
Insbesondere ist nicht kl�rungsbed�rftig, ob lose handschriftlich gef�hrte Aufzeichnungen
durch nachtr�gliche Aufzeichnungen abgeglichen werden k�nnen. Denn bereits die lose
gef�hrten Aufzeichnungen reichen nach der st�ndigen Rechtsprechung des Senats nicht aus.

(...)
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25.11.2011, 09:13
Beitrag: #18
RE: Fahrtenbuch nicht gebunden
Hallo Showbee und alle anderen,


die Pr�fung geht in die letzte Runde.

Der Sachgebietsleiter hat mich angerufen und gemeint dass eine Schlussbesprechung nur Sinn macht wenn es die Chance zu einer Einigung g�be.

Dies sei hier nicht der Fall da eindeutig.

Ich habe ihm dann meine o.a. Argumente erl�utert und da kam er doch kr�ftig in´s schleudern und meinte dass er sich die Sache nochmals etwas genauer ansehen muss.

Dies best�tigt meine Meinung dass die Pr�ferin (abgesehen von der Problematik mit den Aufzeichnungen) einfach nicht logisch weitergedacht hatte.

Der Sachgebietsleiter hat sich hier ebenfalls nur auf die Infos der Pr�ferin verlassen.

Ich berichte weiter...


Danke auch Showbee f�r das Urteil.

Sind Einzelbl�tter die geheftet vorgelegt wurden nur lose ?

Wenn ja w�re ja auch ein Fahrtenbuch nur lose, denn dies ist mit 2 Klammern geheftet :-)
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25.11.2011, 09:23
Beitrag: #19
RE: Fahrtenbuch nicht gebunden
Moin,
est-lich wird es meiner Meinung nach wohl auf die 1%-Regelung mit Kostendeckelung hinauslaufen. USt-lich ist das vorliegende "Fahrtenbuch" aber als Grundlage f�r die Sch�tzung des privaten Nutzungsanteils sehr wohl geeignet, BMF v. 27.08.2004, BStBl. 2004 I, S. 864, Tz.2.3
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31.01.2012, 17:04
Beitrag: #20
RE: Fahrtenbuch nicht gebunden
[lso aus meiner Erfahrung kann ich nur sagen, das Fahrtenbuch d�rfte keine Chance haben. Wie showbee schon angemerkt hat, es kann manipuliert werden. Dass ich alles manipulieren kann steht auf einem anderen Blatt. Aber einzelbl�tter, die zusammengetackert werden lassen sich einfach leichter manipulieren als ein gekauftes Zweckformheft.

So gesehen w�rde ich der BP beipflichten, auch wenn ich die 4 Tage Pr�fung nicht verstehe, aber vielleicht war es bei euch so gem�tlich und der Kaffee so gut.

[/php]

Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know!
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