Onlinehändler Buchhaltung
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01.09.2011, 08:45
Beitrag: #11
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RE: Onlinehändler Buchhaltung
PiranhaVS schrieb:... Er wird gewusst haben, warum er das 5-fache Honorar verlangt hat. Und der Mdt. macht seine Forderungsmanagement wirklich selber? Das wäre doch ein Ansatz für Euch, um noch mehr Umsatz zu generieren, da das doch über Datev-Rechnungswesen ganz gut funktioniert. Nur so nebenbei PiranhVS am 31.08.2011 um 15:50 schrieb:Wir haben ein neues Buchhaltungsmandat erhalten und scheuen uns pro Monat 2000 Verkäufe manuell über Paypal zu buchen.und dann keine 24h später. PiranhaVS am 01.09.2011 um 08:28 schrieb:Bei ca. 3.000,00 Rechnungen im Monat kann ich zwar die Debitoren problemlos einlesen, muss dann aber bei Paypal auch 3.000,00 Rechnungen mehr oder weniger manuell ausziffern. Die Steigerungsraten hätten meine Mdt. sicher auch gerne. *duck-und-wech* Ciao Dragon |
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01.09.2011, 09:02
Beitrag: #12
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RE: Onlinehändler Buchhaltung
@ Dragon
GUt aufgepasst. Die 2.000 bzw. 3.000 sind gefühlte Werte, nachgezählt habe ich das nicht. :-) Forderungsmanagement ist hier leider nicht notwendig, da bei diesen Shopsystemen alles automatisiert ist und nur gegen Vorkasse geliefert wird. Vorkasse ist auch Paypal... |
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01.09.2011, 10:34
Beitrag: #13
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RE: Onlinehändler Buchhaltung
PiranhaVS schrieb:@ Dragon Haha - Adler - äähhh - Drachenauge sei wachsam. Hinsichtlich des Shopsystems und Paypal wieder was dazu gelernt. Ciao Dragon |
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01.09.2011, 13:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.09.2011 15:32 von meyer.)
Beitrag: #14
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RE: Onlinehändler Buchhaltung
Wir haben einen größeren Online-Händler, mit dem ich selbst aber nichts zu tun habe und nicht so genau weiß, wie unsere zuständige Abteilung das bucht.
Seit einiger Zeit habe ich aber in meinem näheren Familienumfeld ein kleines, aber feines Online-Unternehmen (noch im Aufbau aber derzeit schon so 300-400 Bestellungen im Monat). Das buche ich quasi als "Privatmandat" zu Hause. Vertrieb über Amazon, ebucht (edit by system) und eigene Webseite. Amazon übernimmt selbst den Einzug und überweist nach Abzug der (ziemlich hohen) Gebühren den Rest, man hat also auch so eine Art Amazon-Konto). Vom Rest ca. 80% Paypal, Rest Vorkasse per Überweisung. Amazon-Gebühren und ebucht (edit by system)-Gebühren sind jeweils (EU-)13b-Fälle. Paypal-Gebühren sind steuerfreie Gebühren. Paypal lässt sich bei DATEV derzeit noch nicht direkt einlesen (mag sein, dass es mit einigen Tricks über Import in irgendein Banking-Programm, dass das kann und dann Export in ein DATEV-lesefähiges Format gehen könnte). Ich nehme auch Monatsaufstellungen und buche Monatssummen für Umsätze und Gebühren, derzeit gibt es aber auch da nichts steuerfreies, so dass das recht leicht geht (ist auch nur EÜR). Da die Retouren und eigene Zahlungen über Paypal derzeit überschaubar sind, buche ich die manuell einzeln. Rückzahlungen können aufgrund von Stornierungen, Reklamationen, Überzahlungen kommen, sind also dann Erlösminderungen. Vorsicht ist geboten, wenn selbst Zahlungen an andere über Paypal abgewickelt werden. Da muss man dann hinsehen, was es ist. Debitoren-Buchführung wäre unverhältnismäßiger Aufwand. Zum einen wird die Zahlung im Shop-System überwacht und bis auf wenige Ausnahmen läuft alles per Vorkasse. Das Fehlerpotential ist also gering und liegt allenfalls darin, dass vom Bearbeiter mal eine Bestellung versehentlich als bezahlt gekennzeichnet und rausgeschickt wird. Außerdem sind sehr viele Kleinbeträge dabei. Da machen Einzelbuchungen keine Freude und bringen wenig Nutzen. |
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01.09.2011, 13:18
Beitrag: #15
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RE: Onlinehändler Buchhaltung
@meyer
Vielen Dank für deine sehr ausführliche Beschreibung. Dies zeigt mir dass ich auf dem richtigen Weg bin und dass ich auch die wenigen Problemfelder erkannt habe (uff...) :-) Datev soll wie gesagt Mitte 2012 Paypal mittels Kontoauszugsmanager können. Dies würde aber wieder eine umfangreiche Debitorenführung bedeuten und Abstimmarbeiten = Mehraufwand und Mehrkosten. Die Auszahlungen von Paypal (quasi Überweisungen mittels Zahlungsmittel Paypal) sehe ich als Hauptgefahrenquelle. Eventuell kann ich den Mandanten davon überzeugen auf dieses Zahlungsmittel zu verzichten und per Überweisung zu bezahlen. |
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01.09.2011, 14:07
Beitrag: #16
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RE: Onlinehändler Buchhaltung
Hallo,
ich werde auch demnächst mit so einem Mandat zu tun haben und da bin ich dann ja schon mal ganz gut informiert hier. Bin immer wieder begeistert von diesem Forum Was ich mich gerade frage, wie sieht es aus bei Sollversteuerung? Kriegt man das vernünftig hin, wenn man nur nach den Amazon-und Paypal-Abrechnungen bucht? Werden diese monatsgenau und zeitnah erstellt? |
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01.09.2011, 14:17
Beitrag: #17
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RE: Onlinehändler Buchhaltung
Hallo,
Paypal ist täglich geführt. Stelle es dir vor wie ein richtiges Bankkonto, nur auf "nur elektronischem Wege". Da Mit Bestellung per Paypal bezahlt wird ist das SOLL Datum und das IST Datum genau gleich. |
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01.09.2011, 14:47
Beitrag: #18
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RE: Onlinehändler Buchhaltung
anbei noch ein interessantes PDF zur Behandlung von Paypal
https://www.paypal-deutschland.de/haendl...ricks.html |
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01.09.2011, 15:50
Beitrag: #19
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RE: Onlinehändler Buchhaltung
Eisvogel schrieb:Hallo,Man kann bei Amazon und Paypal verschiedene Abrechnungen runterladen, teilweise auch selbst gestalten. Ich habe mir da welche rausgesucht, die möglichst kompakt sind und Summen enthalten, die insgesamt gebucht werden können. Kann man sicher auch anders machen. Die von mir verwendete Monatsübersicht von Paypal wird immer erst ein paar Tage nach Monatsende bereitgestellt, aber man kann natürlich laufend den aktuellen Stand abrufen. Ich habe da nur nicht so schöne Monatssummen gefunden. Bei Amazon habe ich auch noch nicht alle Möglichkeiten ausgelotet. Hier habe ich es mir bisher einfach gemacht und einfach die Abrechnungen über die Auszahlungen, die Amzon zweimal monatlich vornimmt, zugrunde gelegt, weil da die Summen direkt zusammengefasst ablesbar sind. Da ist dann zwar eine kleine Unschärfe drin, da die Abrechnungen nicht genau zum Monatsende erfolgen, ich buche also quasi nach Auszahlung von Amazon. Das nehme ich aber in Kauf und werde das nur zum Jahresende genau machen. Da der klassische Online-Händler fast nur Vorkasse macht und per Rechnung allenfalls an ein paar Bekannte und Stammkunden liefert, also kaum offene Forderungen hat, sehe ich das mit Sollversteuerung in dem klassischen Fall ebenfalls unproblematisch. Da müsste man dann nur sehen, dass man die paar Forderungen noch mit erfasst. |
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01.09.2011, 16:00
Beitrag: #20
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RE: Onlinehändler Buchhaltung
Hallo,
wir haben ein onlinehändler und übernehmen die paypal zahlungen automatisch nach Datev. Er führt seine Bank über Starmoney welches Paypalkonten verwalten kann und gibt uns die Daten im MT940 Format ab. Funktioniert gut. Guck aber auch mal hier Schnittstelle „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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