Steuerberater

Normale Version: Onlinehändler Buchhaltung
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Hallo liebes Forum,


hat hier jemand als Buchhaltungsmandat einen Onlinehändler welcher per Paypal oder Amazon seine Waren an den Mann bringt ?

Wir haben ein neues Buchhaltungsmandat erhalten und scheuen uns pro Monat 2000 Verkäufe manuell über Paypal zu buchen.

Leider kann der Kontoauszugsmanager von Datev keine Paypalkonten verbuchen

1. Eventuell hat hier schon jemand Erfahrungen mit so einem Mandanten und möglichen Vereinfachungen gemacht?

2. Auch zum Thema Amazon Gebühren und deren umsatzsteuerlicher Behandlung bin ich mir noch etwas unschlüssig.

Momentan sehe ich das als typischen 13b UStG-Fall.

Würde mich über jeden möglichen Vorschlag zur Vereinfachung sehr freuen.
PayPla-Vereinfachung: Umsätze und Gebühren addieren und in jeweils einer Summe erfassen. Sonst wird man ja wahnsinnig. Eine andere Lösung kenne ich (noch) nicht.

Bei amazon hast du Recht: Ist ein 13b-Fall. Vorsicht: Bei Kleinunternehmern ist das eine 13b-Falle!

LG, die Catja
Hallo Catja,


also bei Paypal gibt es einen wunderschönen Umsatzbericht pro Monat.

Da buche ich definitif auch die Monatswerte von Umsatz und Gebühren.

Dann noch die Auszahlungen von Paypal über Geldtransit buchen und schon müsste der Bestand mit dem Kontostand zum Monatsende übereinstimmen.

Tut er aber nicht, da es noch diverse Umbuchungen / Einbehaltungen / usw. , die natürlich in der schönen Monatsübersicht keine Berücksichtigung finden.

Hab die Differenz nun gegen Erlöse ausgebucht, da ich mich ja nicht zu Tode suchen will.

Die Gebühren von Paypal sind meiner Meinung nach kein 13b Fall, da Bankgebühren ?!?!?

Das Mandat ist kein Kleinunternehmer, zum Glück, wegen der Kostenfalle :-)

Danke schonmal...
PiranhaVS schrieb:Die Gebühren von Paypal sind meiner Meinung nach kein 13b Fall, da Bankgebühren ?!?!?

Korrekt.

Und was das Ausbuchen gegen erlöse betrifft: Ist zwar nicht hübsch, dürfte aber der Realitätr entsprechen (=> kommt bei PayPal wg. Rücksendungen, Widersprüchen und Einbehaltungen immer wieder mal vor).

Achte aber bei PayPal mal in der Einzelübersicht drauf, ob da nicht Beträge in fremden Währungen mit drauf sind... (ggf. hättest du dann Kursdifferenzen und steuefreie Lieferungen etc. zu verbuchen ...)
Ähm, so weit sind wir noch nicht :-)

Also momentan wird alles umsatzsteuerpflichtig mit 19 % gebucht, da auch die Rechnungen egal wohin mit 19 % gedruckt werden.

Da sich kaum jemand beschwert hat wurde dies trotz Lieferungen in die Schweiz von denen nie thematisiert.

Da MwSt ausgewisen buche ich auch schön mit MwSt.

Lieferungen in die EU an Privatpersonen (Lieferschwelle ist kein Thema) sind eh mit 19% steuerpflichtig.

Ist schon erstaunlich für was es im Internet alles Abnehmer gibt und was für Summen da an Erlösen zusammenkommen :-)
Ich hab´ das auch immer so gemacht und bei den offensichtlich falsch mit 19% fakturierten Rechnungen (Kleinstbeträge aber dafür massenhaft) den 14c einfach ignoriert. Sonst wird man damit nicht fertig.

Von einer "Kollegin" im östlichen Lande hatte ich mal ein Mandat übernommen, bei dem die das GESAMTE PayPal-Konto ignoriert hatte und dafür einfach die Überweisungen vom PayPal aufs normale Giro pauschal auf Erlöse gebucht hatte. Autsch.
Noch ein Hinweis:

Datev soll mit dem Kontoauszugsmanager ab Mitte 2012 auch Paypalkonten unterstützen !!!
Hallo,

da habt Ihr es aber gut, alles in einem Betrag buchen zu können. Ich betreue einen Online-Schokoladenhandel mit Warenwirtschaftssystem. Da muss ich jede Rechnung einzeln buchen, damit sich das Debitorenkonto auflöst. Aber zur Zeit sind es nur 60 Bestellungen, die über Paypal gezahlt werden. Ich freue mich dann jedesmal auf Weihnachten ... Tongue

Gruss
Uwe
Hallo,

Wenn der Kunde eine ERP-Software (Warenwirtschaft) einsetzt, dann haben die eine Schnittstelle zum Auslagern bzw. übergeben von Daten.

Lasst Euch die Daten ausspielen und spielt Sie über Eure Software ein. Entweder über eine veraltete ASCI-Schnittstelle oder über eine Datenbankschnittstelle oder eben über die DATEV-Schnittstelle.

Sollte eigentlich auch über die Auslagerungsfunktion für die Prüferdaten funktionieren.

Dann bleibt lediglich noch der lästige Zahlungsverkehr.
Hallo Zaunkönig,


das ist richtig, hatte ich im ersten Versuch auch schonmals probiert.

Bei ca. 3.000,00 Rechnungen im Monat kann ich zwar die Debitoren problemlos einlesen, muss dann aber bei Paypal auch 3.000,00 Rechnungen mehr oder weniger manuell ausziffern.

Für den Kunden werden die Rechnungen dadurch leider nicht mehr bezahlbar.

Ausserdem habe ich die Erfahrung dass sich die OPOS-Posten nie ausgleichen (Zahlendreher, Retoure, Storno usw.).

Das war ein heilloses Durcheinander.

Der Vorberater hat alles tatsächlich gebucht und hat dann pro Monat das 5-fache Honorar verlangt.
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