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Ist eine Erbengemeinschaft eine GbR?
29.08.2011, 12:27
Beitrag: #1
Ist eine Erbengemeinschaft eine GbR?
Ich habe folgende Konstellation: EM und EF waren zu je 50% an einem Grundst�ck beteiligt, das an die GmbH vermietet wurde (diese geh�rt zu 100% dem EM).

Die Frau EF ist gestorben. Jetzt geh�rt das Grundst�ck zu 75% dem EM und zu je 12,5% den Kindern. Die Tochter wird auch nie in die GmbH einsteigen.

Eigentlich h�tten wir ja jetzt eine Betriebsaufspaltung, die ich nicht haben will. Allerdings gilt f�r Erbengemeinschaften nach � 2040 (1) BGB:
> Die Erben k�nnen �ber einen Nachlassgegenstand nur gemeinschaftlich verf�gen.

�hnliches gilt ja f�r eine GbR. Bin ich da dann echt drau�en? Oder "droht" die Betriebsaufspaltung immer noch? Weil dann m�sste ich das umgestalten... wie auch immer

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29.08.2011, 14:00
Beitrag: #2
RE: Ist eine Erbengemeinschaft eine GbR?
Nein, eine Erbengemeinschaft ist keine GbR.

Die Erbengemeinschaft ist nicht rechtsf�hig, das sind nur die einzelnen Erben. Im Unterschied zur GbR ist sie ein Zwangskonstrukt aufgrund Erbfall und eben gerade nicht vertraglich gegr�ndet. Sie ist auch nicht wie eine GbR auf Dauer ausgerichtet, sondern eigentlich eher auf Aufl�sung. Im Gegensatz zur GbR fehlt die Verpflichtung, einen gemeinsamen Zweck zu erreichen.

Mach einen Mietvertrag zwischen EM, K1 und K2 und der GmbH und Du hast Deine GbR.
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29.08.2011, 15:10
Beitrag: #3
RE: Ist eine Erbengemeinschaft eine GbR?
Also ein Rechtsanwalt hat mir gerade erkl�rt, dass ich nicht so einfach in eine GbR reinkomme. Aber evtl. hilft die Frage der Beherrschung. Beherrscht der Vater mit 75% der Verwaltungsm�glichkeiten schon? Oder ist es KO-Kriterium, dass er z. Bsp. nicht eine Ver�u�erung durchf�hren k�nnte?

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29.08.2011, 16:19
Beitrag: #4
RE: Ist eine Erbengemeinschaft eine GbR?
h�fner501 schrieb:Also ein Rechtsanwalt hat mir gerade erkl�rt, dass ich nicht so einfach in eine GbR reinkomme.
Hat er das auch irgendwie begr�ndet?
Wenn sich die Erben zusammentun und gemeinsam vermieten, haben sie m.E. eine GbR gegr�ndet. Ob man sie nun so nennt oder nicht.
Kleinen Vertrag f�r die Vermietungs-GbR aufsetzen, Einstimmigkeit f�r Entscheidungen vereinbaren und das m�sste es sein.
Jedenfalls so lange, bis sie anfangen, untereinander zu streiten. Big Grin
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29.08.2011, 19:56
Beitrag: #5
RE: Ist eine Erbengemeinschaft eine GbR?
Was sagt denn der Erberlass Beck 1 - � 7/2 (?) dazu?

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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29.08.2011, 21:23
Beitrag: #6
RE: Ist eine Erbengemeinschaft eine GbR?
Nur weil die Erbengemeinschaft vermietet und ggf bei einem Mehrfamilienhaus auch paar Mieter Auswechselt, wird aus der EG keine GbR! Es bedarf zwingend der Erbauseinandersetzung.

@H�fner: guck dir mal FG N�rnberg v. 5.12.2001, Aktenzeichen III 117/1999, EFG�2002, 570-572 bzw DStRE�2002, 673!
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30.08.2011, 08:13
Beitrag: #7
RE: Ist eine Erbengemeinschaft eine GbR?
Danke showbee. Gerade das zweite Urteil ist praktisch genau mein Fall.
Dann komme ich um eine Betriebsaufspaltung nicht herum.

Bl�de Frage, aber das Grundst�ck wird doch bittesch�n dann mit dem Wert zum Todeszeitpunkt der Mutter als Zugang im Betriebsverm�gen angesetzt, oder? Weil alles andere w�re in meinem Falle noch �bler.
Damit k�nnte ich leben...

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30.08.2011, 19:57
Beitrag: #8
RE: Ist eine Erbengemeinschaft eine GbR?
Einlage wohl nach � 6 (1) Nr. 5, Nr. 6 EStG, � 11d (1) EStDV

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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