Steuerberater

Normale Version: Ist eine Erbengemeinschaft eine GbR?
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Ich habe folgende Konstellation: EM und EF waren zu je 50% an einem Grundstück beteiligt, das an die GmbH vermietet wurde (diese gehört zu 100% dem EM).

Die Frau EF ist gestorben. Jetzt gehört das Grundstück zu 75% dem EM und zu je 12,5% den Kindern. Die Tochter wird auch nie in die GmbH einsteigen.

Eigentlich hätten wir ja jetzt eine Betriebsaufspaltung, die ich nicht haben will. Allerdings gilt für Erbengemeinschaften nach § 2040 (1) BGB:
> Die Erben können über einen Nachlassgegenstand nur gemeinschaftlich verfügen.

Ähnliches gilt ja für eine GbR. Bin ich da dann echt draußen? Oder "droht" die Betriebsaufspaltung immer noch? Weil dann müsste ich das umgestalten... wie auch immer
Nein, eine Erbengemeinschaft ist keine GbR.

Die Erbengemeinschaft ist nicht rechtsfähig, das sind nur die einzelnen Erben. Im Unterschied zur GbR ist sie ein Zwangskonstrukt aufgrund Erbfall und eben gerade nicht vertraglich gegründet. Sie ist auch nicht wie eine GbR auf Dauer ausgerichtet, sondern eigentlich eher auf Auflösung. Im Gegensatz zur GbR fehlt die Verpflichtung, einen gemeinsamen Zweck zu erreichen.

Mach einen Mietvertrag zwischen EM, K1 und K2 und der GmbH und Du hast Deine GbR.
Also ein Rechtsanwalt hat mir gerade erklärt, dass ich nicht so einfach in eine GbR reinkomme. Aber evtl. hilft die Frage der Beherrschung. Beherrscht der Vater mit 75% der Verwaltungsmöglichkeiten schon? Oder ist es KO-Kriterium, dass er z. Bsp. nicht eine Veräußerung durchführen könnte?
höfner501 schrieb:Also ein Rechtsanwalt hat mir gerade erklärt, dass ich nicht so einfach in eine GbR reinkomme.
Hat er das auch irgendwie begründet?
Wenn sich die Erben zusammentun und gemeinsam vermieten, haben sie m.E. eine GbR gegründet. Ob man sie nun so nennt oder nicht.
Kleinen Vertrag für die Vermietungs-GbR aufsetzen, Einstimmigkeit für Entscheidungen vereinbaren und das müsste es sein.
Jedenfalls so lange, bis sie anfangen, untereinander zu streiten. Big Grin
Was sagt denn der Erberlass Beck 1 - § 7/2 (?) dazu?
Nur weil die Erbengemeinschaft vermietet und ggf bei einem Mehrfamilienhaus auch paar Mieter Auswechselt, wird aus der EG keine GbR! Es bedarf zwingend der Erbauseinandersetzung.

@Höfner: guck dir mal FG Nürnberg v. 5.12.2001, Aktenzeichen III 117/1999, EFG 2002, 570-572 bzw DStRE 2002, 673!
Danke showbee. Gerade das zweite Urteil ist praktisch genau mein Fall.
Dann komme ich um eine Betriebsaufspaltung nicht herum.

Blöde Frage, aber das Grundstück wird doch bitteschön dann mit dem Wert zum Todeszeitpunkt der Mutter als Zugang im Betriebsvermögen angesetzt, oder? Weil alles andere wäre in meinem Falle noch übler.
Damit könnte ich leben...
Einlage wohl nach § 6 (1) Nr. 5, Nr. 6 EStG, § 11d (1) EStDV
Referenz-URLs