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1% Regel gilt nicht alles ab!!!
29.08.2011, 12:22
Beitrag: #11
RE: 1% Regel gilt nicht alles ab!!!
BFH - VI R 38/07
Anh�ngige und erledigte Verfahren Status: erledigt
Thema in der NWB Community diskutieren
1 v. H. - Regelung; Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsst�tte; Pauschalierung; PKW-�berlassung
Rechtsfrage

Werden mit der 1 % - Regelung auch Fahrten eines Arbeitnehmers mit einem ihm von seinem Arbeitgeber zur Verf�gung gestellten PKW abgegolten, die er im Rahmen eines weiteren Arbeitsverh�ltnisses zwischen Wohnung und Arbeitsst�tte des anderen Arbeitgebers durchf�hrt?

Gesetze: EStG � 8 Abs 2 S 2, EStG � 8 Abs 2 S 3, EStG � 42d

Instanzenzug (anh�ngig gemeldet seit 21.11.2007):

Nieders�chsisches Finanzgericht 28.6.2007 11 K 502/06 EFG 2007, 1582

BFH 22.01.2008 VI R 38/07

Zulassung: durch FG

Dieses Verfahren ist erledigt


erledigt durch:

Beschluss vom 22.01.2008 (Erledigung der Hauptsache).


Fundstelle(n):
NWB DokID: PAAAC-67253

Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know!
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29.08.2011, 15:16
Beitrag: #12
RE: 1% Regel gilt nicht alles ab!!!
Hallo
Dragon schrieb:Oder l�uftdas unter "Die LStR 2011 sind auch f�r fr�here Jahre anzuwenden, soweit sie lediglich eine Erl�uterung der Rechtslage darstellen." aus der Pr�ambel?
so w�rde ich das sehen. Es hat sich im Gesetz ja nichts ge�ndert. Warum sollte es dann erst ab 2011 gelten?
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29.08.2011, 16:58
Beitrag: #13
RE: 1% Regel gilt nicht alles ab!!!
Danke allen Beteiligten.

Werde dann unter Zuhilfenahme der LStR 2011 und dem Schmidt-Kommentar 2011 (30. Auflage = aktuelle) meine erste Klage verfassen - werden schon sehen, was sie (gemeint ist das FA) davon haben. Tongue

Ciao Dragon
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29.08.2011, 18:28
Beitrag: #14
RE: 1% Regel gilt nicht alles ab!!!
Grds reicht es ja, den Sachverhalt darzulegen, selbst Antr�ge sollen ja nur in die Klage (Kein Muss), aber etwas Begr�ndung ist immer sch�n. Gibts denn keine Anhaltspunkte, warum LStR ge�ndert wurden? Nur der Schmidt ist ggf d�nn, oder?
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30.08.2011, 11:44
Beitrag: #15
RE: 1% Regel gilt nicht alles ab!!!
showbee schrieb:Grds reicht es ja, den Sachverhalt darzulegen, selbst Antr�ge sollen ja nur in die Klage (Kein Muss), aber etwas Begr�ndung ist immer sch�n. Gibts denn keine Anhaltspunkte, warum LStR ge�ndert wurden? Nur der Schmidt ist ggf d�nn, oder?

Warum die LStR ge�ndert wurden habe ich noch nicht eruieren k�nnen. Wenn da Jemand etwas mehr wei�, dann bitte nur zu Smile .

Schade ist ja auch, dass das Verfahren IV R 38/07 als in der Hauptsache erledigt ist und hierzu letzlich keine Entscheidung des BFH ergangen ist. Sad

Neben Schmidt habe ich noch etwas von Oberverwaltungsrat Manfred Geiken in Haufe-Online, He� im Beck´schen Steuer- und Bilanzrechtslexikon und Glenk im Bl�mich 110. Auflage jeweils zu � 8 EStG gefunden.

Ich stelle jetzt in meiner Argumantation darauf ab, dass es sich um einen Fall des � 8 Abs. 2 EStG handelt und nicht wie im BFH-Urteil (X R 35/05) um � 6 Abs.1 Nr.4 EStG. Dies auch, wenn im � 8 Abs. 2 auf � 6 Abs.1 Nr.4 verwiesen.

Ciao Dragon
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30.08.2011, 12:13
Beitrag: #16
RE: 1% Regel gilt nicht alles ab!!!
Hallo,

nach meinen Recherchen liegt es wohl daran, dass ein mordsm��iger Verwaltungsapparat in Gang gesetzt werden w�rde, weil jeder Arbeitgeber, der seinen Angestellen einen Dienstwagen zur Verf�gung stellt, �berpr�fen m��te, ob der Wagen auch f�r andere Einkunftsarten verwendet wird. Ich denke da mal an unsere armen Politiker, die immer so hart arbeiten m�ssen, dass sie kaum im Bundestag anwesend sind und sich i.d.R. irgendwo noch ein Taschengeld hinzuverdienen m�ssen ... Sie m��ten ja dann tats�chlich ihre anderen Eink�nfte offen legen und angegeben, wieviel Kilometer sie daf�r gefahren sind. Dann m�ssen noch die tats�chlichen Kosten f�r das Fahrzeug ermittelt werden, damit der geldwerte Vorteil berechnet werden kann ... Cool
M.E. f�hrt die Rechtsprechung dazu, dass ein Fahrtenbuch gef�hrt werden muss ... wer will das schon?

Gruss
Uwe
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31.08.2011, 08:06
Beitrag: #17
RE: 1% Regel gilt nicht alles ab!!!
Hallo,

Falls die M�glichkeit besteht an DStR 29/2011 zu kommen, da steht ein Aufsatz drin.

Kann aber leider auch nicht sagen ob f�r den Fall hier zutreffend.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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31.08.2011, 12:15
Beitrag: #18
RE: 1% Regel gilt nicht alles ab!!!
Danke den hatte ich auch schon am Wickel Cool

Mal sehen was sich daraus noch f�r Argumentationen w�hrend des Prozesses saugen lassen.

Ciao Dragon
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31.08.2011, 12:32
Beitrag: #19
RE: 1% Regel gilt nicht alles ab!!!
Was hei�t hier "w�hrend des Proze�"? Die Argumente m�ssen in die Klage! Der Richter mag bestimmt nicht alle neuen Argumente in der Verhandlung h�ren, da hat er das Votum schon vorliegen...
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31.08.2011, 15:05
Beitrag: #20
RE: 1% Regel gilt nicht alles ab!!!
showbee schrieb:Was hei�t hier "w�hrend des Proze�"? Die Argumente m�ssen in die Klage! Der Richter mag bestimmt nicht alle neuen Argumente in der Verhandlung h�ren, da hat er das Votum schon vorliegen...


Danke das ist ein Argument!!! Bin noch in dieser Hinsicht. Das Packe ich dann also alles in die Begr�ndung.

Ciao Dragon
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