1% Regel gilt nicht alles ab!!!
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24.08.2011, 20:51
Beitrag: #1
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1% Regel gilt nicht alles ab!!!
Hallo,
gleich noch ein kleines Problem. Lohnsteuer-Ap ergab, dass der Wagen welcher der Frau des GGF im Rahmen einer geringf�gigen Besch�ftigung zur Nutzung �berlassen wurde auch f�r Fahrten zu Ihrer eigentlichen nsA genutzt wurde. Es erfolgte die Versteuerung des geldwerten Vorteils nach der 1%-Regel. Pr�fer will nun die tats. Kosten der Frau zus�tzlich als Lohn anrechnen, mit der Konsequenz, dass nat�rlich das geringf. Besch�ftigungsverh�ltnis st-/SV-Pflichtig wird, weil �ber 400 �/Monat. Gibt es diesbez�glich noch irgendwelche neueren Urteile? Schmidt-Kommentar ist der Auffassung, dass hinsichtlich der Eink�nfte aus nsA die Kosten nicht zus�tzlich gek�rzt werden m�ssten. Please help. Ciao Dragon |
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24.08.2011, 23:06
Beitrag: #2
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RE: 1% Regel gilt nicht alles ab!!!
Nein, da hat der BP'ler recht. Abgegolten wird private Nutzung, die liegt aber nicht vor, wenn das Kfz f�r andere Eink�nfte genutzt wird (BFH-Urteil vom 26.4.2006, X R 35/05, BStBl.�2007�II S.�445).
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24.08.2011, 23:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.08.2011 23:33 von Jive.)
Beitrag: #3
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RE: 1% Regel gilt nicht alles ab!!!
Huuu .. das ist nicht einfach jetzt ...
Ganz spontan f�llt mir die pauschalierung von Fahrten zwischen wohnung und Arbeitsst�tte ein ... wenn das ginge ist man immerhin aus der SV pflicht raus....wobei ich zu wenig Lohnfachman bin,und daher gerade nicht genau weiss ob das auch bei einem Minijob geht :-/ Grunds�tzlich kann ich die Argumentation des Pr�fers n�mlich nachvollziehen. Die Ehefrau ist wirtschaftlich nicht belastet, da die Fahrtkosten zwischen wohnung und eigentlicher nsA vom EU des Ehemannes getragen werden....das Urteil dazu hat showbee schon genannt... Wurden die Fahrtkosten denn in der Anlage N der eigentlichen nsA als WK erkl�rt?? Dann w�r eventuell die analoge Anwendung der Billigkeitsregel (letzter Satz bei Rz 17) dieses BMF Schreibens interessant: BMF-Schreiben vom 18. November 2009, Aktenzeichen: IV C 6 - S 2177/07/10004 Nach meiner Kenntnis ist dieses BMF-Schreiben...genau wie �brigens auch das zugrundeliegende Urteil allerdings nicht f�r Dienstwagen�berlassung an AN ergangen :-/ Die aktuelle Rechtsprechung zum Thema Hinzurechnung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit als Korrekturposten zu den abzugsf�higen WK bei nur tats�chlicher Nutzung sind denke ich bekannt. lg, Jive NAchtrag: Wie kommt der Pr�fer darauf, die tats�chlichen Kosten zum Lohn hinzuzurechnen ??? Wenn m�sste doch � 8 Abs. 2 Satz 3 EStG greifen oder meinst Du damit die tats�chlich in der Anlage N angesetzten WK f�r Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit ?? "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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24.08.2011, 23:31
Beitrag: #4
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RE: 1% Regel gilt nicht alles ab!!!
Ja, die Billigkeitsregel erfasst nur denselben Stpfl, also wenn der Selbst�ndige seinen BV PKW noch f�r 19/21er Fahrten nutzt. Da geht wohl kein Weg vorbei. Da og Urteil Anfang 2007 im BStBl stand, l�ufts ggf auf Haftungsfall ab Mitte 2007 hinaus...
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25.08.2011, 08:39
Beitrag: #5
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RE: 1% Regel gilt nicht alles ab!!!
Hallo,
showbee schrieb:Nein, da hat der BP'ler recht. Abgegolten wird private Nutzung, die liegt aber nicht vor, wenn das Kfz f�r andere Eink�nfte genutzt wird (BFH-Urteil vom 26.4.2006, X R 35/05, BStBl.�2007�II S.�445).das gilt aber nur f�r Unternehmer. F�r Arbeitnehmer hei�t es in R 8.1 Abs. 9 Satz 8 LStR: "Kann das Kraftfahrzeug auch im Rahmen einer anderen Einkunftsart genutzt werden, ist diese Nutzungsm�glichkeit mit dem Nutzungswert nach Satz 1 abgegolten. Wenn man es w�rtlich nimmt, liegt nat�rlich keine andere Einkunftsart vor und nach dem Gesetzeswortlaut sind f�r Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsst�tte die 0,03% anzusetzen. Dies kann m.E. aber nur f�r das Dienstverh�ltnis mit dem AG gelten, der das Kfz �berl�sst. Denn: woher soll der "normale" AG denn wissen, ob der AN das Kfz noch f�r andere Einkunftsarten oder ein anderes Dienstverh�ltnis nutzt? Dann m�sste man ja bei jeder Kfz-�berlassung eine Best�tigung vom AN einholen. |
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25.08.2011, 08:50
Beitrag: #6
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RE: 1% Regel gilt nicht alles ab!!!
showbee schrieb:Ja, die Billigkeitsregel erfasst nur denselben Stpfl, also wenn der Selbst�ndige seinen BV PKW noch f�r 19/21er Fahrten nutzt. Da geht wohl kein Weg vorbei. Da og Urteil Anfang 2007 im BStBl stand, l�ufts ggf auf Haftungsfall ab Mitte 2007 hinaus... Das mit dem Haftungsfall ist eben genau das Problem. Es ist halt die Frage, ob man nochmal gegen die EE klagt. Und um das Prozessrisiko absch�tzen zu k�nnen, wollte ich wissen, ob es schon etwas Neues dazu gibt. Euer vorgenanntes Urteil ist mir leider bekannt ![]() ICh meine es gibt dazu aber noch abweichende Meinungen - muss mal bei Schmidt und Co. nachsehen Ciao Dragon |
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25.08.2011, 09:25
Beitrag: #7
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RE: 1% Regel gilt nicht alles ab!!!
Huhu :-)
Ich habe heut morgen gleich mal mit meiner Lohnfee gesprochen ... Sie meint, dass die pauschalierung f�r Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsst�tte eigentlich auch bei einem Minijob gehen m�sste. Dann w�r das problem mit der SV Pflicht zumindest gel�st. Nat�rlich w�r das nur die zweitbeste L�sung... ich w�rde vorher , wie Eisvogel schon geschrieben hat, erst einmal auf R 8.1 Abs. 9 Satz 8 LStR hinweisen und gucken was der Pr�fer dazu sagt. Die pauschalierung haste dann immernoch in der Hinterhand lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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25.08.2011, 13:35
Beitrag: #8
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RE: 1% Regel gilt nicht alles ab!!!
Danke Euch nochmals.
@Eisvogel genau so etwas war mir im Hinterkopf ![]() @ Jive Das werde ich auch gleich nochmal pr�fen. Ciao Dragon |
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29.08.2011, 09:17
Beitrag: #9
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RE: 1% Regel gilt nicht alles ab!!!
Hallo,
habe mir jetzt mal die Richtlinie R 8.1 Abs. 9 Nr. Satz 8 LStR angeschaut. Leider gibt es diese erst ab 2011, so dass diese wohl nicht auf meinen Pr�fungszeitraum 2007-2009 angewendet werden kann. Oder l�uftdas unter "Die LStR 2011 sind auch f�r fr�here Jahre anzuwenden, soweit sie lediglich eine Erl�uterung der Rechtslage darstellen." aus der Pr�ambel? Gibt es f�r die LSt�R 2011 auch sowas wie bei der Gesetzesverabschiedung? Ich meine Erl�uterungen, warum was wie und usw. in die Richtlinien aufegnommenwird? Finde das irgendwie nicht. Ciao Dragon |
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29.08.2011, 11:41
Beitrag: #10
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RE: 1% Regel gilt nicht alles ab!!!
Kann mir vllt. jemand sagen, warum ich nichts zum anh�ngigen Verfahren VI R 38/07 finden kann?
Hier ging es im Vorverfahren (FG Niedesachsen 11 K 502/06) um Arbeitnehmer und denen �berlassene PKW´s. Das w�rde auf meinen Fall passen. Ist die Revision erledigt? - Ich kann es leider unter den erledigten Verfahren nicht finden. Oder wurde die Rev. zur�ckgenommen? Wenn ja wo finde ich dass sie zur�ckgenommen wurde? Ciao Dragon |
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