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Photovoltaikanlagen mit Direktverbrauch
03.05.2011, 11:28
Beitrag: #1
Photovoltaikanlagen mit Direktverbrauch
Hallo,
nach der nieders�chsischen OFD-Verf�gung vom 17.09.2010 (Haufe Index 2590314) kommt in den F�llen, in denen der produzierte Strom teilweise selbst verbraucht wird, eine Sonder-AfA nach � 7g EStG nicht in Frage, da Privatnutzung in der Regel �ber 10%.
Wird das auch in anderen Bundesl�ndern so gehandhabt?
Gibt es evtl. schon anh�ngige Verfahren deswegen?
Ganz einzusehen ist es ja nicht, da bei der USt 100% als eingespeist gelten.
Gr��e
EV
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03.05.2011, 17:05
Beitrag: #2
RE: Photovoltaikanlagen mit Direktverbrauch
hmm .. sehr sch�n zum theoretisieren geeignet diese Frage .-)

Wenn die Nutzung privat ist .. wie kann dann die einspeiseverg�tung, soweit sie auch f�r die private Nutzung gezahlt wird, steuerpflichtig sein ???

Selbst der � 22 Nr. 3 EstG d�rfte mangels Leistung dann nicht greifen...

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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04.05.2011, 01:41
Beitrag: #3
RE: Photovoltaikanlagen mit Direktverbrauch
Hallo,

Erst mal zur Frage Umsatzsteuer und ertragsteuerliche Behandlung.


Das gewerbliche Unternehmen hei�t "Stromerzeugung". Im Rahmen dieser unternehmerischen T�tigkeit erfolgt in H�he der privaten Verwendung, analog jeder anderen privaten Verwendung, ein Eigenverbrauch.
Insoweit unterliegt die private Entnahme eben sowohl den betrieblichen Ertr�gen als auch der Umsatzsteuer.


Zur Frage der Sonderabschreibung

Warum sollte hier eine Unterscheidung vorgenommen werden. Wird ein Wirtschaftsgut zu mehr als 10% f�r private Zwecke genutzt, dann ist der 7g EStG eben auch entsprechend auszulegen.



Die Frage einer andersartigen Regelung durch eine andere OFD stellt sich nicht. Niedersachsen ist das Bundesland mit der h�chsten Dichte an erneuerbaren Energien und der gr��ten Fachkompetenz im Gebiet der Bundesrepublik. Sofern die OFD Niedersachsen hier ein Schreiben ver�ffentlicht, wird sich der Rest der Republik daran halten.


Ich sehe da momentan keine M�glichkeit. Daher sollte der Strom grunds�tzlich insgesamt an den �rtlichen Energieversorger verkauft werden, und die Einheiten, die man f�r private Zwecke ben�tigt, eingekauft werden. Dadurch erh�lt man grunds�tzlich die komplette F�rderung durch das EEG und versaut sich nicht die Sonderabschreibung.
Allein die geringf�gigen Mengen f�r Unterhalt und Betrieb der Anlage selbst blieben dann zu ber�cksichtigen, wobei das, je nach Art und Gr��e der Anlage, maximal 1% ausmachen d�rfte.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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04.05.2011, 08:13
Beitrag: #4
RE: Photovoltaikanlagen mit Direktverbrauch
Hallo,
zaunk�nig schrieb:Im Rahmen dieser unternehmerischen T�tigkeit erfolgt in H�he der privaten Verwendung, analog jeder anderen privaten Verwendung, ein Eigenverbrauch.
Insoweit unterliegt die private Entnahme eben sowohl den betrieblichen Ertr�gen als auch der Umsatzsteuer.
Nein, das ist genau falsch. Man fingiert hier f�r ust-liche Zwecke eine volle Einspeisung und gleichzeitig einen R�ckkauf des selbstverbrauchten Stroms (UStAE 2.5 Abs. 4). Aber est-lich sollen nur die tats�chlich geflossenen Betr�ge Betriebseinnahmen sein und zus�tzlich sollen die selbstverbrauchten Leistungen mit dem Teilwert (wie immer man diesen ermitteln will...) als Privatentnahme zu erfassen sein (dazu habe ich lediglich eine Vfg. der OFD Rheinland vom 02.03.2009 gfunden). Das ganze ist ziemlich daneben, zumal es auch nicht um gro�e Betr�ge geht.
Die n�chste Frage, die sich mir gestern stellte war, wie man die 10%-Grenze des � 7g ermittelt. Gehe ich von den produzierten kWh aus, bin ich in meinem Fall �ber 10%, gehe ich von dem Verh�ltnis der EUR-Betr�ge aus, bin ich �ber oder unter 10%, je nachdem, welchen Teilwert ich f�r den selbverbrauchten Strom ansetze.
Beim FA wissen sie selber nicht, wie das Ganze abzuhandeln ist.
zaunk�nig schrieb:Daher sollte der Strom grunds�tzlich insgesamt an den �rtlichen Energieversorger verkauft werden, und die Einheiten, die man f�r private Zwecke ben�tigt, eingekauft werden.
Das glaube ich, ist wirtschaftlich nicht sinnvoll, da der Preis, der f�r den selbverbrauchten Strom in Rechnung gestellt wird, niedriger ist, als der Marktpreis, zu dem man den Strom bei Volleinspeisung zur�ck kauft.
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04.05.2011, 10:29
Beitrag: #5
RE: Photovoltaikanlagen mit Direktverbrauch
Hallo,

Bei Deiner wirtschaftlichen Betrachtung vergisst Du die Sonderabschreibung einzubeziehen und �bersiehst die Einschr�nkungen im Rahmen der Investitionsf�rderung.


Was den Verbrauch und den Teilwert angeht.


Beim Verbrauch gibt es zwei unterschiedliche Typen.

Typ A ist derjenige Verbrauch, der unmittelbar in der N�he der Anlage (sprich f�r die Anlage und alle damit verbundenen wirtschaftlichen Einheiten) selbst verbraucht wird. Dieser wird mit einem besonderen, reduzierten Tarif berechnet. Das macht der Energieversorger. Der Wert des Tarifs ist Betriebseinnahme.

Typ B ist derjenige Verbrauch, der f�r private Zwecke (z. B. Wohnhaus oder gemischte Immobilie) verwendet wird. Das ist eine Entnahme, die mit dem Teilwert anzusetzen ist. Teilwert ist gegebenenfalls eine andere Bezeichnung f�r Marktwert (Wiederbeschaffungskosten) und darf (soll) aus Vereinfachungsgr�nden dem Preis entsprechen, den ein Verbraucher bei Bezug aus dem �ffentlichen Stromnetz bezahlen m�sste.


Das mit der umsatzsteuerlichen Gesamtheit l�sst sich ganz einfach erkl�ren.
An die Energiegewinnungsanlage ist ein Mengenmesser angeschlossen, der die gewonnene Energiemenge feststellt. Der Energiemesser geh�rt dem �rtlichen Energieversorger.
Wird nun Strom f�r die Versorgung der Anlage oder den privaten oder sonstigen Bedarf ben�tigt, dann wird dieser ab diesem Messger�t geliefert.
Da Strom nicht gespeichert werden kann, und in aller Regel auch die entsprechenden Transformationsanlagen nicht vorhanden sind, kommt es eben zu zwei getrennten Lieferungen - der Einspeisung und der Fremdlieferung. Es wird hier lediglich ein verk�rzter Lieferweg f�r die Selbst- bzw. Eigennutzung unterstellt.

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08.11.2011, 16:29
Beitrag: #6
RE: Photovoltaikanlagen mit Direktverbrauch
zaunk�nig schrieb:Hallo,

Bei Deiner wirtschaftlichen Betrachtung vergisst Du die Sonderabschreibung einzubeziehen und �bersiehst die Einschr�nkungen im Rahmen der Investitionsf�rderung.


Was den Verbrauch und den Teilwert angeht.


Beim Verbrauch gibt es zwei unterschiedliche Typen.

Typ A ist derjenige Verbrauch, der unmittelbar in der N�he der Anlage (sprich f�r die Anlage und alle damit verbundenen wirtschaftlichen Einheiten) selbst verbraucht wird. Dieser wird mit einem besonderen, reduzierten Tarif berechnet. Das macht der Energieversorger. Der Wert des Tarifs ist Betriebseinnahme.

Typ B ist derjenige Verbrauch, der f�r private Zwecke (z. B. Wohnhaus oder gemischte Immobilie) verwendet wird. Das ist eine Entnahme, die mit dem Teilwert anzusetzen ist. Teilwert ist gegebenenfalls eine andere Bezeichnung f�r Marktwert (Wiederbeschaffungskosten) und darf (soll) aus Vereinfachungsgr�nden dem Preis entsprechen, den ein Verbraucher bei Bezug aus dem �ffentlichen Stromnetz bezahlen m�sste.

Hallo Zaunk�nig,


habe gerade einen solchen Fall.

Habe ich es richtig verstanden dass:

a.) Selbstnutzung = Nutzung des Stroms f�r den Gewerbebetrieb PV-Anlage

b.) Privatnutzung = Nutzung f�r das angrenzende Privathaus

keine Auswirkung auf den Vorsteuerabzug aus dem Kauf der kompletten Anlage haben d�rften ?
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09.11.2011, 09:09
Beitrag: #7
RE: Photovoltaikanlagen mit Direktverbrauch
Hallo,

ja, so ist es vorgesehen.

Es bestehen mehrere Liefervereinbarungen

1. Abnahme der Gesamtstromproduktion durch den Energieversorger
2. Ankauf von Strom vom Energieversorger f�r
a) Betrieb der Anlage
b) privater Verbrauch


Das ist technisch kaum anders machbar, da produzierter Strom flie�en muss. Er kann nicht gespeichert werden.

Was technisch machbar ist, dass der selbst produzierte Strom direkt verbraucht wird.
Das kann aber nur dann Auswirkung haben, wenn der Strom �ber zwei separate Kan�le flie�t - der unmittelbare direkte Verbrauch und die Restmenge an den Energieversorger.
Ich w�rde aber gerne mal sehen in welchem Privathaushalt oder gewerblichen Betrieb entsprechende Generatoren stehen.

Die erneuerbaren Energien sind f�r die Finanzverwaltung problematisch, da sie gr��tenteils nicht verstanden werden.

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09.11.2011, 09:24
Beitrag: #8
RE: Photovoltaikanlagen mit Direktverbrauch
Vielen Dank Zaunk�nig.


Ich habe hier oft ebenfalls ein technisches Verst�ndnisproblem :-)

Ich denke dass uns hier in der Zukunft diese Anlage noch weiter besch�ftigen werden (aus steuerlicher Sicht)...

Ich danke dir f�r deine M�he...
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09.11.2011, 09:30
Beitrag: #9
RE: Photovoltaikanlagen mit Direktverbrauch
D. h. wenn privater Verbrauch vom Energieversorger zugekauft wird ist Sonder-Afa m�glich?
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09.11.2011, 13:16 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.11.2011 13:18 von tolledeu.)
Beitrag: #10
RE: Photovoltaikanlagen mit Direktverbrauch
passend dazu eine Pressemitteilung des BFH von Heute:

Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage Nr. 90/11 vom 09.11.2011

hier klicken

LG T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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