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Pflichtig oder frei?
02.05.2011, 11:47
Beitrag: #1
Pflichtig oder frei?
Hallo Lohnspezis;

Fall:

GB Ltd.

Der 100%-Shareholder ist nicht (!) der Geschäftsführer (as ist ein fremder Zweiter).
Der Shareholder soll nun als "Einkäufer" beschäftigt werden.

SozVers-frei oder -pflichtig?

Ich meine : eher "pflichtig", aber das Lohnbüro, das die Abrechnungen machen wird, meint "frei".
Was meint Ihr?

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02.05.2011, 14:25
Beitrag: #2
RE: Pflichtig oder frei?
Da bin ich unsicher .. kommt darauf an, ob er dem Fremd-GF untertan ist ^^

Ich würd in diesem Fall die Clearing Stelle der dt. Rentenversicherung mit einem statusfeststellungsverfahren anrufen.

lg, jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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02.05.2011, 14:28
Beitrag: #3
RE: Pflichtig oder frei?
Ich tendiere auch eher zu frei, da es in meinen Augen keinen (SV)-unterschied machen sollte ob ich Gesell-Gefü oder Gesell- XY bin. Zumal die Statusabrage beim Sozialträger nach SGB-IV § 7a Anfrageverfahren auf jeden Fall gemacht werden muss. Und wenn dort auch nahe Angehörige abgefragt werden, so wird es m.E. erst Recht für den 100% Gesell. gelten.

Er mag zwar formal Weisungsgebunden sein, aber er gibt dem Gefü die Richtung vor.

LG T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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02.05.2011, 16:49
Beitrag: #4
RE: Pflichtig oder frei?
HaufeIndex 2091118
3.1.1 Gesellschafter mit mindestens 50 % des Stammkapitals: kein Arbeitnehmer
Sofern ein Gesellschafter
•über mindestens 50 % des Stammkapitals verfügt oder
•aufgrund besonderer Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag die Beschlüsse der anderen Gesellschafter verhindern kann (Sperrminorität),
hat er entscheidenden Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft. In diesen Fällen kann kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis angenommen werden
(BSG, Urteil v. 22.11.1974, 1 RA 251/73; BSG, Urteil v. 30.4.1976, 8 RU 78/75; BSG, Urteil v. 24.6.1982, 12 RK 43/81; BSG, Urteil v. 24.11.1983, 3 RK 35/82.)
Grüße
Eisvogel
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03.05.2011, 09:52
Beitrag: #5
RE: Pflichtig oder frei?
Jepp.
Hatte ich auch gelesen (steht so auch im Jehle-Rehm).
War mir nur dann unsicher geworden, weil Geschäftsführer ja ein anderer ist und mein Shareholder nur als normaler Angestellter arbeiten wird.
Aber es reicht ja wohl schon aus, wenn er in seiner Eigenschaft als Shareholder dem Geschäftsführer Vorgaben machen könnte?

Egal, - bin froh, dass ich den Lohn nicht rechnen werden (eigentlich Baulohn) und warte ab, was das Statusfeststellungsverfahren (so es denn losgetreten wird) ergeben wird.

Danke Euch!

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