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Steuerverk�rzung oder Steuerhinterziehung?
14.03.2011, 09:25
Beitrag: #11
RE: Steuerverk�rzung oder Steuerhinterziehung?
meyer schrieb:Vieleicht kann @dragon erst einmal darstellen, wo das vermeintliche Guthaben herkommen soll, bevor hier weiter spekuliert wird ...

Und wenn schon Strafverfolgungsverj�hrung eingetreten ist, spielt f�r einen, der steuerunehrlich bleiben will, das Entdeckungsrisiko keine gro�e Rolle mehr. Mehr als Nachzahlung kann dann ohnehin nicht mehr passieren.

Es gibt dann aus meiner Sicht nur zwei denkbare Gr�nde, die Sache anzuzeigen, wenn sich bei schon eingetretener Strafverfolgungsverj�hrung eine Nachzahlung ergibt:

1. Man will komplett steuerehrlich sein und das unbedingt bereinigen. Wenn das aber nicht gerade ein erst k�rzlich erfolgter Gesinnungswandel ist, und derjenige die Sache erst jetzt erkannt hat, hat schon bisher keine Hinterziehung oder leichtfertige Verk�rzung vorgelegen. Dann w�re das auch steuerrechtlich verj�hrt und man k�nnte sich die Nachmeldung schon deshalb schenken.

oder

2. Derjenige sieht ein hohes Entdeckungsriskio und will wegen des Zinslaufs die Sache jetzt abhaken.


Entschuldigt, dass ich erst jetzt antworte.

Unsere Mdtin will sich wohl nur steuererlich machen. Einen Vorsatz k�nnte ich bei Ihr bei aller "Liebe" nicht sehen, da steuerlich vollkommen unbedarft. Au�erdem scheinen da noch so einige gesundheitliche (psychisch labil (Achtung: meine Einsch�tzung)) Probleme vorliegen.

Das Guthaben (zumindest 2002) w�rde aus der zuviel einbehaltenen Lohnsteuer resultieren. Lohnsteuerabzug f�r (gesch�tzt) 11 Monate und letzlich einen Monat Krankengeld von der Krankenkasse. In 2003 wurde f�r ca. 9 Monate Lohnsteuer einbehalten und 3 Monate lang Krankengeld bezogen. Da jeden Monat die LSt so eingezogen als w�rde das Gehalt das komplette Jahr bezogen, ergibt sich somit ein kleine �berzahlung, welche der Progressionsvorbehalt nicht aufzehrt.

Mir schwebte da eben auch dieses BFH-Urteil im Hinterkopf, dass selbst wenn man eine gewollte Hinterziehung konstruieren w�rde, es eine Erstattung nicht geben w�rde.

Danke f�r Eure R�ckmeldungen.

Ciao Dragon
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14.03.2011, 18:20
Beitrag: #12
RE: Steuerverk�rzung oder Steuerhinterziehung?
Zitat:Mir schwebte da eben auch dieses BFH-Urteil im Hinterkopf, dass selbst wenn man eine gewollte Hinterziehung konstruieren w�rde, es eine Erstattung nicht geben w�rde.

Im Ergebnis stimmen wir �berein, aber eine kleine Verbesserung gibts noch:

Die Frage, ob Hinterziehung vorliegt oder nicht, entscheidet sich bereits bei der Tatsache, dass es Erstattungen geben w�rde.

Man sagt nicht, die Frau hat hinterzogen aber sie bekommt keine Erstattung. Sondern: Die Frau hat gar gar nicht hinterzogen, da bei Veranlagungen Erstattung rausgekommen w�ren. Big Grin

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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