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Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung?
14.03.2011, 09:25
Beitrag: #11
RE: Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung?
meyer schrieb:Vieleicht kann @dragon erst einmal darstellen, wo das vermeintliche Guthaben herkommen soll, bevor hier weiter spekuliert wird ...

Und wenn schon Strafverfolgungsverjährung eingetreten ist, spielt für einen, der steuerunehrlich bleiben will, das Entdeckungsrisiko keine große Rolle mehr. Mehr als Nachzahlung kann dann ohnehin nicht mehr passieren.

Es gibt dann aus meiner Sicht nur zwei denkbare Gründe, die Sache anzuzeigen, wenn sich bei schon eingetretener Strafverfolgungsverjährung eine Nachzahlung ergibt:

1. Man will komplett steuerehrlich sein und das unbedingt bereinigen. Wenn das aber nicht gerade ein erst kürzlich erfolgter Gesinnungswandel ist, und derjenige die Sache erst jetzt erkannt hat, hat schon bisher keine Hinterziehung oder leichtfertige Verkürzung vorgelegen. Dann wäre das auch steuerrechtlich verjährt und man könnte sich die Nachmeldung schon deshalb schenken.

oder

2. Derjenige sieht ein hohes Entdeckungsriskio und will wegen des Zinslaufs die Sache jetzt abhaken.


Entschuldigt, dass ich erst jetzt antworte.

Unsere Mdtin will sich wohl nur steuererlich machen. Einen Vorsatz könnte ich bei Ihr bei aller "Liebe" nicht sehen, da steuerlich vollkommen unbedarft. Außerdem scheinen da noch so einige gesundheitliche (psychisch labil (Achtung: meine Einschätzung)) Probleme vorliegen.

Das Guthaben (zumindest 2002) würde aus der zuviel einbehaltenen Lohnsteuer resultieren. Lohnsteuerabzug für (geschätzt) 11 Monate und letzlich einen Monat Krankengeld von der Krankenkasse. In 2003 wurde für ca. 9 Monate Lohnsteuer einbehalten und 3 Monate lang Krankengeld bezogen. Da jeden Monat die LSt so eingezogen als würde das Gehalt das komplette Jahr bezogen, ergibt sich somit ein kleine Überzahlung, welche der Progressionsvorbehalt nicht aufzehrt.

Mir schwebte da eben auch dieses BFH-Urteil im Hinterkopf, dass selbst wenn man eine gewollte Hinterziehung konstruieren würde, es eine Erstattung nicht geben würde.

Danke für Eure Rückmeldungen.

Ciao Dragon
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14.03.2011, 18:20
Beitrag: #12
RE: Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung?
Zitat:Mir schwebte da eben auch dieses BFH-Urteil im Hinterkopf, dass selbst wenn man eine gewollte Hinterziehung konstruieren würde, es eine Erstattung nicht geben würde.

Im Ergebnis stimmen wir überein, aber eine kleine Verbesserung gibts noch:

Die Frage, ob Hinterziehung vorliegt oder nicht, entscheidet sich bereits bei der Tatsache, dass es Erstattungen geben würde.

Man sagt nicht, die Frau hat hinterzogen aber sie bekommt keine Erstattung. Sondern: Die Frau hat gar gar nicht hinterzogen, da bei Veranlagungen Erstattung rausgekommen wären. Big Grin

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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