unerlaubte Hilfeleistung
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28.02.2011, 16:22
Beitrag: #11
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RE: unerlaubte Hilfeleistung
Kiharu schrieb:Darüber hinaus habe ich auch schon mehrere Fälle gehabt, wo ich jeglichen Kontakt mit diesen Leuten vermieden habe und denen das am Telefon in aller Deutlichkeit gesagt habe - verbunden mit dem Hinweis auf unerlaubte Hilfe und Meldung an die Geschäftstelle.erfreut mich, ist auch im Interesse der Finanzbehörden. Und die Kammer andererseits scheint wenig tun zu können. Die Anzahl der Abmahnungen verglichen mit der Anzahl der Leute, die offenkundig unerlaubt Hilfe leisten, ist ein Witz. |
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28.02.2011, 18:54
Beitrag: #12
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RE: unerlaubte Hilfeleistung
Vielen Dank an Euch allen für die Meinungen und Ratschläge.
@ zaunkönig: das mit dem Ort der Schlussbesprechung ist gut, das sollten wir in Zukunft auch strenger handhaben - dummerweise ist mir erst kurz vor der Besprechung das Licht aufgegangen, dass es sich gar nicht um einen Berater handelt Wenn die sich nicht so dämlich angestellt hätten, hätte ich gar nicht weiter darüber nachgedacht. Es waren zwar keine passiv latenten Steuern, dafür ein negativer (!) ARAP in einer EÜR. Naja, so werden sie halt noch ein wenig weiterwurschteln, da kann man nur hoffen, dass die Mandanten das erkennen oder sie haben es nicht besser verdient. |
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01.03.2011, 14:39
Beitrag: #13
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RE: unerlaubte Hilfeleistung
kegus schrieb:ein negativer (!) ARAP in einer EÜR. Sachen gibt's... Wahrscheinlich das aufgenommene Darlehen plus zukünftige Zinsen auf "Darlehen" gebucht (Bank und RAP an Darlehen) und die Rate immer hübsch vom RAP runter. Und die Mahngebühren und Verzugszinsen gleich mit, und dadurch wurde es negativ. War's so? Wann waren denn die Zinsen im Aufwand? ® |
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01.03.2011, 17:57
Beitrag: #14
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RE: unerlaubte Hilfeleistung
ecro schrieb:kegus schrieb:ein negativer (!) ARAP in einer EÜR.... Nein, ein Kaufvertrag wurde im Folgejahr rückabgewickelt und das dann zu zahlende Nutzungsentgelt wollte sie wohl "periodengerecht" zuordnen - schließlich ist er das Auto in dem Jahr ja auch gefahren, nicht wahr? Als Gegenkonto für den nicht abgeflossenen Aufwand bot sich der ARAP geradezu an ... ;-) |
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09.03.2011, 18:09
Beitrag: #15
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RE: unerlaubte Hilfeleistung
Hallo,
ich kenne das Problem der Buchführungshelfer aus der Praxis. Ein früherer Chef hat bei so etwas immer voll Freude eine Mitteilung an die Kammer geschrieben. Ich habe aber nie erlebt, dass dabei wirklich etwas herausgekommen wäre. Vielleicht gibt es im Umfeld einen hilfsbereiten Steuerberater, der an die STBK schreibt? Viele sehen Steuerberater als lästiges, teures Übel, die nur für das Finanzamt arbeiten und sowieso nichts machen. Da nimmt man sich eben ein Buchführungsbüro für billig Geld. Am besten sind dann noch die Unternehmer, die auf diese Bilanz dann für ein Trinkgeld die STB-Unterschrift wollen. Solche Anfragen hatte ich auch schon. Rücken beugen, Köpfchen senken, immer an den Umsatz denken! Zitat Exchef, WP der alten Schule. |
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09.03.2011, 19:09
Beitrag: #16
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RE: unerlaubte Hilfeleistung
Greensleeves schrieb:Hallo,Ich sehe nicht, dass da was rauskommt. Die Zahl der Buchführungshelfer ist gigantisch groß, die Zahl der Abmahnungen verschwindend gering Greensleeves schrieb:Da nimmt man sich eben ein Buchführungsbüro für billig Geld. Am besten sind dann noch die Unternehmer, die auf diese Bilanz dann für ein Trinkgeld die STB-Unterschrift wollen.Noch schlimmer die Anfragen, die den Steuerberater für das gleiche Geld haben wollen. Ebenso schlimm die Kollegen, die für die Buchführungshelfer den Stempel für ein paar Euro aufdrücken. |
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09.03.2011, 19:17
Beitrag: #17
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RE: unerlaubte Hilfeleistung
Greensleeves schrieb:Rücken beugen, Köpfchen senken, immer an den Umsatz denken! Zitat Exchef, WP der alten Schule. Klingt nach 1953... Hände falten, Köpfchen senken, eine Minute an Stalin denken. Was ist denn "alte Schule". ® |
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