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unerlaubte Hilfeleistung - Druckversion

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unerlaubte Hilfeleistung - kegus - 27.02.2011 12:58

Hallo zusammen,

vor ein paar Wochen ist mir folgendes passiert: Bp bei einem Stpfl. als Amtspr�fung, er nannte mir einen Ansprechpartner als "mein Steuerberater", jedoch keine Empfangs-/Zustellvollmacht. Die Pr�feranfragen wurden vom Stpfl. selbst schriftlich beantwortet, nur einige Male kam eine Mail von ebendiesem "Stb." Die Steuererkl�rungen waren allerdings maschinell erstellt.
Schlussbesprechung fand in diesem omin�sen B�ro statt. Vorherige Recherchen ergaben keinen Hinweis, dass es sich um einen Steuerberater handeln k�nnte. Bei der Schlussbesprechung fragte ich, wie denn eigentlich das Procedere der Erkl�rungserstellung l�uft und da wurde mir erkl�rt, dass der Mandant in das B�ro k�me und am dortigen PC seine Erkl�rung selbst erstellen w�rde inkl. E�R.
Allerdings machte der Stpfl. w�hrend der Schlussbesprechung deutlich, dass er vom steuerrechtlichen keine Ahnung habe, er sagte dies w�rtlich.
Leider verh�lt es sich so, dass die Leute, die ihn betreuen, auch nicht viel Ahnung zu haben scheinen, sie konnten nicht einmal eine E�R von einer Bilanz sicher unterscheiden. Deshalb w�rde ich denen gern gegen den Karren fahren.
Habe nat�rlich den Dienstweg beschritten, also Aktenvermerk zum HSL AO. Der aber meinte, das sei nicht Beweis genug, um von Amts wegen t�tig zu werden.
Ich hab es ebenfalls in den Bericht geschrieben, der ging an die BuStra, aber ich glaube kaum, dass die was tun :-(
Gibt es etwas, was ich noch tun kann?
Der Stpfl. ist leider einer von denen, die im FA ihren Feind sehen, er wird wahrscheinlich kaum merken bzw. nicht wahrhaben wollen, dass sein "Berater" ihm die Nachzahlung eingebrockt hat.

Gru�, kegus


RE: unerlaubte Hilfeleistung - ecro - 27.02.2011 15:20

Man kann das auch von der anderen Seite aus betrachten.

So einer Person habe ich n�mlich am Freitag erst das Mandat abgenommen. Jetzt muss ich im FA anrufen und klarstellen, dass der Steuerpflichtige ab nun eng begleitet wird.

Aber da hat das FA den Holzhammer schon geschwungen. Die Tante vom LoHi, die noch nie ne Bilanz gemacht hat, ist bei der ersten Nachfrage des FAs, deren Inhalt sie nicht verstanden hat, davongelaufen.

Schon mal eine Steuerbilanz mit passivierten latenten Steuern gesehen?


RE: unerlaubte Hilfeleistung - Kiharu - 27.02.2011 17:31

Ganz ehrlich:

Bevor du dir weiter in blutiges N�schen holst, lass es sein. Wenn der HSL AO nicht mitspielt, verbuch es unter - es war einen Versuch wert. Bei uns ist f�r solche F�lle immer die Gesch�ftsstelle zust�ndig.

Und ob der Stpfl. nun meint das FA sei Schuld, sollte dir sowas von am A.... vorbei gehen. Du machst deinen Job und dessen Inhalt ist es nicht, Geschenke zu verteilen.


RE: unerlaubte Hilfeleistung - showbee - 27.02.2011 21:49

ecro schrieb:Schon mal eine Steuerbilanz mit passivierten latenten Steuern gesehen?

Haha!!!


RE: unerlaubte Hilfeleistung - taxpert - 28.02.2011 08:40

Kann Kiharu nur Recht geben!

Nachdem ich vor einigen (gef�hlten) Jahrhunderten dem Vaterland treu gedient habe, handle ich in diesen F�llen nach dem Motto "Melden macht frei!". Den schwarzen Peter haben dann andere und mir kann keiner an die Karre fahren!

taxpert


RE: unerlaubte Hilfeleistung - zaunkönig - 28.02.2011 14:03

Hallo,

�bliche Vorgehensweise bei den meisten Kontierungsb�ros.
�blich auch, dass der Steuerpflichtige immer von "mein Steuerberater" spricht, weil sein Buchf�hrungshelfer ihm so erscheint.

Das bl�de ist, dass solche Steuerpflichtigen mit einer rosaroten Brille herumlaufen.


Ein Rat f�r die Zukunft:

Wenn der Steuerpflichtige Dir Jemanden benennt, der f�r steuerliche Fragen Auskunft erteilen soll, dann nichts ohne Vollmacht. Ob nun eine offizielle Vertretungsvollmacht eines Beraters oder eine Auskunftsvollmacht von einem Buchf�hrungshelfer - erster Ansprechpartner ist der Steuerpflichtige selbst, und will er vertreten werden, dann nur mit entsprechenden Papieren. Das schafft auch klare Verh�ltnisse, wenn es zu Streitigkeiten oder Verfahren kommt.

Wer sich nicht als Berufstr�ger und somit legitimierter Vertreter in steuerlichen Belangen legitimieren kann, der nimmt weder an den Gespr�chen noch an der Abschlussbesprechung teil. Schlie�lich ist ein solcher Vertreter eben nur Auskunftspflichtig aber eben nicht vertretungsberechtigt.
Da klingelt dann dem ein oder anderen Steuerpflichtigen auch mal der Kopf, wenn er merkt, dass er sich doch um alles k�mmern muss und zieht seine Konsequenzen.

Pr�fungen und Besprechungen nicht an fremden Orten durchf�hren. Die Reihenfolge lautet: Steuerpflichtiger, Berufstr�ger, Amt. Diskutieren w�rde ich das nicht. Im Zweifel findet die Pr�fung im Amt statt. Da schrecken die meisten Buchf�hrungshelfer schon zur�ck.

Zum Abschluss der Pr�fung beim Steuerpflichtigen gleich eine Pr�fungsanordnung an den Buchf�hrungshelfer �bergeben. Schon allein anzusehen, wie da die Farbe aus dem Gesicht geht, ist eine helle Freude. Die meisten sind so klein, dass sie im Leben nicht mit einer Pr�fung rechnen. Bei der Gelegenheit kann man dann die Gegebenheiten vor Ort studieren und Fakten sammeln. Dann klappt das auch mit der unerlaubten Hilfeleistung.

Manchmal fruchtet es auch, wenn man diesbez�glich mal mit der zust�ndigen Steuerberaterkammer spricht. Die sind teilweise sehr daran interessiert, dass solch unqualifizierte Grenz�berschreiter auffliegen. Die haben zwar keine eigene rechtliche Handhabe, aber so eine Unterlassungserkl�rung unterschreiben zu m�ssen ist schon was feines.


RE: unerlaubte Hilfeleistung - Kiharu - 28.02.2011 14:09

Zitat:Manchmal fruchtet es auch, wenn man diesbez�glich mal mit der zust�ndigen Steuerberaterkammer spricht. Die sind teilweise sehr daran interessiert, dass solch unqualifizierte Grenz�berschreiter auffliegen. Die haben zwar keine eigene rechtliche Handhabe, aber so eine Unterlassungserkl�rung unterschreiben zu m�ssen ist schon was feines.

Aber genau da ist doch das Problem. Als Beamter ist man nunmal weisungsgebunden. Da kann ich nicht mal eben ein Schreiben an die Kammer losjagen. Daf�r ist der Dienstweg einzuhalten. Und wenn es schon am Dienstweg scheitert (HSL-AO oder Gesch�ftstelle), dann ist dort eben Ende.

Grau ist alle Theorie...Sad


RE: unerlaubte Hilfeleistung - zaunkönig - 28.02.2011 14:24

Hallo,

1. Wer ist schon immer im Dienst

2. Ein wenig konkretes Futter und eine anonyme Nachricht fruchten auch bei so mancher Kammer.

3. Habt ihr alle keine Freunde? - verlange ja nicht mal abh�ngige oder erpressbare Mitmenschen.


RE: unerlaubte Hilfeleistung - Schnitzer - 28.02.2011 15:43

Kiharu schrieb:
Zitat:Manchmal fruchtet es auch, wenn man diesbez�glich mal mit der zust�ndigen Steuerberaterkammer spricht. Die sind teilweise sehr daran interessiert, dass solch unqualifizierte Grenz�berschreiter auffliegen. Die haben zwar keine eigene rechtliche Handhabe, aber so eine Unterlassungserkl�rung unterschreiben zu m�ssen ist schon was feines.
Aber genau da ist doch das Problem. Als Beamter ist man nunmal weisungsgebunden. Da kann ich nicht mal eben ein Schreiben an die Kammer losjagen. Daf�r ist der Dienstweg einzuhalten. Und wenn es schon am Dienstweg scheitert (HSL-AO oder Gesch�ftstelle), dann ist dort eben Ende.
bedauerlich. Ich sehe immer h�ufiger, dass Buchf�hrungshelfer sich Vertretungsvollmachten vom Stpfl unterschreiben lassen und damit auch vom Veranlagungsbeamten bzw. Betriebspr�fer als Vertretungsberechtigte akzeptiert werden.


RE: unerlaubte Hilfeleistung - Kiharu - 28.02.2011 16:00

Bei einer Vertretungsvollmacht f�r Buchf�hrungshelfer w�rde ich aber schon hellh�rig werden und das melden. Dar�ber hinaus habe ich auch schon mehrere F�lle gehabt, wo ich jeglichen Kontakt mit diesen Leuten vermieden habe und denen das am Telefon in aller Deutlichkeit gesagt habe - verbunden mit dem Hinweis auf unerlaubte Hilfe und Meldung an die Gesch�ftstelle.