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�nderungsantrag nach �164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
28.02.2011, 16:42
Beitrag: #31
RE: �nderungsantrag nach �164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
das scheint mir sehr ungew�hnlich bei einem Einnahmen-�berschuss-Rechner. Lief eine Betriebspr�fung?
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28.02.2011, 17:08
Beitrag: #32
RE: �nderungsantrag nach �164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
Es ist insgesamt wohl noch sehr selten, dass ein Verz�gerungsgeld festgesetzt wird.

Hier war keine BP im Spiel aber die Sch�tzung belief sich auf einen Gewinn von 300Tsd. wie in den vergangenen Jahren auch tats�chlich erzielt. RA beantragte Gewinn von 80 Tsd. und legte auch BWA vor. Wir haben jetzt die E�R fertig mit 226 tsd. Der "gute" hat mal kurz 120 Tsd. OP "wertberichtigt" und den IAB v�llig falsch "verstanden".

LG T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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28.02.2011, 17:15
Beitrag: #33
RE: �nderungsantrag nach �164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
Ich glaube, den kenne ich. Hat der einen blauen Delphin als Logo?

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28.02.2011, 17:18
Beitrag: #34
RE: �nderungsantrag nach �164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
Nur mal interessehalber:
Wie hat er denn das fertiggebracht, bei einer E�R Offene Posten wertzuberichtigen?
Welcher Fall des � 146 (2b) AO lag denn dann vor, wenn es keine Au�enpr�fung gab?
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28.02.2011, 17:25
Beitrag: #35
RE: �nderungsantrag nach �164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
Schnitzer schrieb:Wie hat er denn das fertiggebracht, bei einer E�R Offene Posten wertzuberichtigen?

Na Zuf�hrung zu EWB/PWB an EWB/PWB. Oder noch besser: "an Forderungen".

Und den IAB bucht man doch �hnlich:

sbA an hm... genau: an SoPo mit R�cklagenanteil.



Das war einfach :-)

Wenn man sich das so auf der Zunge vorstellt, dass ein RA beratungsbefugt ist....

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28.02.2011, 18:15
Beitrag: #36
RE: �nderungsantrag nach �164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
jetzt wei� ich wenigstens, warum der gute Mann 226T auf seiner E�R hat und ich nur (�hem) ...
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01.03.2011, 10:11
Beitrag: #37
RE: �nderungsantrag nach �164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
Schnitzer schrieb:Nur mal interessehalber:
Wie hat er denn das fertiggebracht, bei einer E�R Offene Posten wertzuberichtigen?
Welcher Fall des � 146 (2b) AO lag denn dann vor, wenn es keine Au�enpr�fung gab?

Der Gute den Abzug der OP in der E�R nicht verstanden, also hat er ihn selbst noch einmal als Wertberichtigung gebucht. Damit kam er dann in 2008 auch unter die 100 Tsd Gewinngrenze f�r den IAB. Das Problem ist, das er den Porsche auch in 2008 gekauft hat von der fast ausschlie�lichen betrieblichen Nutzung mal ganz abgesehen.. und und und..

Die Grundlage f�r das Verz�gerungsgeld war mir auch nicht ganz klar, die Dame beruft sich auf die nicht erfolgten Ausk�nfte. Sie trennt es von der Vorlage von Unterlagen im Rahmen der BP. Ihrer Meinung nach, ist sich das (nicht) erteilen von Ausk�nften unabh�ngig von einer BP zu sehen und dann auch zu w�rdigen. An der Front k�mpfen wir noch.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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01.03.2011, 10:26
Beitrag: #38
RE: �nderungsantrag nach �164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
tolledeu schrieb:also hat er ihn selbst noch einmal als Wertberichtigung gebucht.

Der Witz ist, dass das Konto WB ja unter den Forderungen h�ngt und daher eigentlich auch wieder (negativ) abgezogen werden m�sste, so dass die Buchung keine Auswirkung h�tte. Hat das jemand �berpr�ft?

Ich mach das gleich mal in meiner eigenen E�R :-)

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01.03.2011, 13:44
Beitrag: #39
RE: �nderungsantrag nach �164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
Verz�gerungsgeld au�erhalb einer Pr�fung ist m.E. nicht m�glich.

Geht es vielleicht um ein Zwangsgeld?
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01.03.2011, 13:54
Beitrag: #40
RE: �nderungsantrag nach �164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
Doch.
Wenn die Buchf�hrung ohne Bewilligung ins Ausland verlegt worden war (� 146 Abs. 2b 2. Alt. AO).

Gru�, die Catja

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