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# 1: Arbeitszimmer
30.07.2010, 19:18
Beitrag: #41
RE: # 1: Arbeitszimmer
Hallo,

was macht der Praktiker - richtig, er setzt die vollen Kosten an und l�sst sie sich gegebenenfalls streichen.


Aufgrund der ersten Kommentare wird es auf die Begrenzung bis 1.250 Euro hinauslaufen.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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02.08.2010, 09:21
Beitrag: #42
RE: # 1: Arbeitszimmer
Ich mache es genauso: 1.700 � ansetzen und abwarten.
Dem Mandanten rechne ich die Erstattung aus, die sich bei 1.250 � ergeben w�rde (Nur bei Lehrern rechne ich das mit 1.700 � aus und erl�utere das im Anschreiben. Denn wie wir alle wissen: Gott weiss alles; Lehrer wissen alles besser und die Nachfrage, warum die WK auf seiner Berechnung von den erkl�rten WK abweichen, ist bei Lehrern vorprogrammiert...)

___________________________________________

Signatur? ... verliehen...
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12.08.2010, 17:52 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.08.2010 18:13 von Petz.)
Beitrag: #43
RE: # 1: Arbeitszimmer
Das BMF-Schreiben ist da.

Der Gesetzgeber hat aber gerade Urlaub, so dass wir alle noch ein wenig warten d�rfen.....
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12.08.2010, 21:36
Beitrag: #44
RE: # 1: Arbeitszimmer
Petz schrieb:Das BMF-Schreiben ist da.

Der Gesetzgeber hat aber gerade Urlaub, so dass wir alle noch ein wenig warten d�rfen.....

so klappts besser Smile
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28.10.2010, 13:49
Beitrag: #45
RE: # 1: Arbeitszimmer
Hallo,

auch hier im Gesetzentwurf verabschiedet:

Arbeitszimmer werden bis zum H�chstbetrag von 1.250 Euro anerkannt, sofern f�r die T�tigkeit kein Arbeitsplatz zur Verf�gung steht. Das ganze soll sogar r�ckwirkend f�r alle noch offenen Veranlagungen ab Veranlagungsjahr 2007 gelten.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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28.10.2010, 18:08 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.10.2010 18:18 von Opa.)
Beitrag: #46
RE: # 1: Arbeitszimmer
Die beratschlagen doch heute. Ist das schon durch?

Edit.
Sehe ich doch heute mal auf die Tagesordnung und mir fallen speziell 2 Tagespunkte zur Beratung auf:

68. Sitzung, Donnerstag, 28.10.2010, 9.00 - ca. 23.50 Uhr
"Abschaffung des Progressionsvorbehalts f�r Kurzarbeitergeld"
"Gleichsellung der Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Bereich des Steuerrechts"

wunder
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29.10.2010, 23:01 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.10.2010 23:02 von meyer.)
Beitrag: #47
RE: # 1: Arbeitszimmer
Opa schrieb:wunder
Wor�ber? Bestimmte Oppositionsparteien stellen gern mal �ffentlichkeitswirksame Antr�ge, von denen die Wissen, dass die sowieo nicht durchkommen werden. Abgesehen davon ist dabei sehr bequem, dass man sich dabei nicht um seri�se Finanzierungsvorschl�ge k�mmern muss.
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29.11.2010, 16:44
Beitrag: #48
RE: # 1: Arbeitszimmer
Sagt mal, hab ich irgendwas in Sachen AZ verpasst? Mich hat grad ne Mandantin (Lehrerin) recht aufgeregt angerufen, dass eine Kollegin f�r 2008 und 2009 das komplette AZ anerkannt bekommen hat, und nicht nur die 1250 �, und sie will das auch?

Bevor ich mich jetzt am FA komplett blamiere...da hat die Kollegin nur nen kulanten SB erwischt, oder?

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LG
Clematis
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29.11.2010, 17:17
Beitrag: #49
RE: # 1: Arbeitszimmer
Clematis schrieb:... Bevor ich mich jetzt am FA komplett blamiere...da hat die Kollegin nur nen kulanten SB erwischt, oder?

M�glich.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 6. Juli dieses Jahres entschieden, dass die Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit eines h�uslichen Arbeitszimmers verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, das Gesetz r�ckwirkend zum 1. Januar 2007 zu �ndern. Dieser Auflage ist entsprochen worden. Die alte Gesetzeslage von 2006 wurde mit dem Jahressteuergesetz bis auf eine Ausnahme wieder eingef�hrt. Somit sind Aufwendungen f�r ein h�usliches Arbeitszimmer f�r F�lle, in denen kein anderer Arbeitsplatz zur Verf�gung steht, wieder bis zu h�chstens 1.250 Euro absetzbar. Bei einer Nutzung des Arbeitszimmers von mehr als der H�lfte der Arbeitszeit bleibt es beim Ausschluss.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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29.11.2010, 17:25
Beitrag: #50
RE: # 1: Arbeitszimmer
Das war auch mein Wissensstand...Danke Dir, HC!

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LG
Clematis
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