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Steuerliche R�ckwirkung ja oder nein ?
10.11.2010, 13:26
Beitrag: #11
RE: Steuerliche R�ckwirkung ja oder nein ?
Danke f�r die rege Anteilnahme.

Ich muss selbst erstmal noch ein paar Informationen sammeln und au�erdem in die Kommentierung zu � 41 AO etwas einsteigen (bin wie gesagt, nur am Rande mit dem Fall befasst, ist eigentlich nicht direkt meiner). Anderweitige Gestaltungen neben Vertragsr�ckabwicklung scheiden wohl aus. Den Vertrag selbst kenne ich bisher aber nur vom H�rensagen.

Die Problematik R�ckabwicklung Kaufvertrag f�r eine Immobilie, die Kiharu anf�hrte, war mir auch schon untergekommen, ich bin aber noch nicht zu 100% sicher, dass das dort Beschriebene auch im vorliegenden Fall zwingende Folge ist, da im � 41 AO davon die Rede ist, dass der nur greift, "soweit und solange die Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis dieses Rechtsgesch�fts gleichwohl eintreten und bestehen lassen. Dies gilt nicht, soweit sich aus den Steuergesetzen etwas anderes ergibt."

Auf Anhieb habe ich jedenfalls war jede Menge allgemeine Aussagen bei der Recherche gefunden, aber noch nicht auf die eindeutige Fundstelle. Meist geht es auch um die Auswirkung auf punktuelle Ereignisse wie Ver�u�erungsvorg�nge (�� 16, 17 EStG), wo eine R�ckwirkung in der Regel gegeben ist.
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10.11.2010, 14:09
Beitrag: #12
RE: Steuerliche R�ckwirkung ja oder nein ?
Zivilrechtliche Gestaltungsm�glichkeiten f�r die Vergangenheit haben keine steuerliche Wirkung.

Das ist jedenfalls der Grundsatz, bisher ist mir jedenfalls auch keine andere Ma�nahme in der Praxis begegnet.
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10.11.2010, 14:24
Beitrag: #13
RE: Steuerliche R�ckwirkung ja oder nein ?
Petz schrieb:Zivilrechtliche Gestaltungsm�glichkeiten f�r die Vergangenheit haben keine steuerliche Wirkung.
Das ist klar, es handelt sich hier aber nicht um eine r�ckwirkende Vereinbarung, sondern um eine vertraglich von Vornherein vorgesehene aufl�sende Bedingung, die zur R�ckabwicklung f�hrt.

Wie gesagt, muss ich mir aber erst genauere Informationen dazu beschaffen.
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