Vorsteuer aus KFZ im PV
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13.10.2010, 13:41
Beitrag: #11
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RE: Vorsteuer aus KFZ im PV
meyer schrieb:Ich w�rde erstmal die Auffassung vertreten, dass dann bei Ver�u�erung auch nur auf den dem Unternehmen zugeordneten Teil USt zu entrichten ist.Dazu gibt es ein BMF-Schreiben v. 27.08.2004, abgedruckt bei � 3 UStG: Wenn ein Unternehmer ein gemischt genutztes Fahrzeug nur teilweise (z.B. zu 60 %) dem Unternehmen zuordnet ... Die Ver�u�erung eines Fahrzeugs, das der Unternehmer dem Unternehmen zugeordnet hat, unterliegt insgesamt der Umsatzsteuer; ... |
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13.10.2010, 21:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.10.2010 19:51 von meyer.)
Beitrag: #12
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RE: Vorsteuer aus KFZ im PV
tosch schrieb:In der Tat k�nnte man diese Aussage so verstehen, allerdings k�nnte man das auch nur als allgemeine Aussage betreffend die dem UV zugeordneten Teile ansehen, da das Ganze unter der �berschrift: "Dem UV zugeordnet" l�uft. Ich w�rde von der Systematik her zur letzteren Auslegung tendieren, denn mir will schwerlich einleuchten, wie Umsatzsteuer auf die Ver�u�erung (des Teils) eines Gegenstandes entstehen soll, dass gar nicht im Unternehmensverm�gen ist.meyer schrieb:Ich w�rde erstmal die Auffassung vertreten, dass dann bei Ver�u�erung auch nur auf den dem Unternehmen zugeordneten Teil USt zu entrichten ist.Dazu gibt es ein BMF-Schreiben v. 27.08.2004, abgedruckt bei � 3 UStG: (Auf die Schnelle habe ich einen Fachbeitrag bei Haufe gefunden, der meine Meinung ebenfalls vertritt, was aber nat�rlich nicht viel hei�t). |
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14.10.2010, 14:18
Beitrag: #13
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RE: Vorsteuer aus KFZ im PV
Hallo,
Ein Verm�gensgegenstand, der umsatzsteuerlich dem Unternehmen zugeordnet wird, muss nicht zwangsl�ufig dem unternehmerischen Verm�gen (Betriebsverm�gen) zugeordnet sein. Erfolgt eine teilweise Zuordnung im umsatzsteuerlichen Sinn, so sind lediglich die, dem unternehmerischen Verm�gen zugeordneten Teile f�r den Vorsteuerabzug zul�ssig. Im Falle der Ver�u�erung werden auch nur diese Teile mit Umsatzsteuer ver�u�ert. Das ergibt sich aus: Artikel 2 Nummer 1 und 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten �ber die Umsatzsteuern. Das gab es Mitte der 90er Jahre (so mich meine Erinnerung nicht tr�gt), mal ein Urteil des EUGH, woraufhin das UStG ge�ndert werden musste, weil es eine teilweise Zuorndung nicht kannte. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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14.10.2010, 19:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.10.2010 19:55 von meyer.)
Beitrag: #14
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RE: Vorsteuer aus KFZ im PV
zaunk�nig schrieb:Erfolgt eine teilweise Zuordnung im umsatzsteuerlichen Sinn, so sind lediglich die, dem unternehmerischen Verm�gen zugeordneten Teile f�r den Vorsteuerabzug zul�ssig. Im Falle der Ver�u�erung werden auch nur diese Teile mit Umsatzsteuer ver�u�ert.Meine Rede. Tosch zitierte aber ein BMF-Schreiben, dass zumindest auf den ersten Blick auszusagen scheint, dass auch bei nur anteiliger Zuordnung zum UV die Ver�u�erung insgesamt ust-pflichtig sei. |
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