Hallo,
ein Tierarzt hat sich einen PKW gekauft, den er zu 40 % betrieblich nutzt.
Sind nun 40 % der Vorsteuer im Kaufjahr abziehbar mit der Folge von evtl. Berichtigungen in den 4,?? Folgejahren oder ist die Vorsteuer über 5 Jahre jeweils entsprechend dem Nutzungsanteil abziehbar?
Ich neige zu Variante 1 und späterem § 15 a.
Weiß es zufällig jemand und spart mir die Suche ?
Gruß
tosch
Kommt drauf an was der TA tut-weist er den PKW zu 40% dem Unternehmensvermögen zu (dann sind 40% der Vorsteuern abzugsfähig) oder weist er ihn zu 100% dem Unternehmensvermögen zu (dann sind 100% abzugsfähig, aber eben dann über die Dauer der Unternehmenszugehörigkeit Versteuerung Privatnutzung)
Drei (umsatzsteuerliche) Möglichkeiten:
Die zwei von Clematis genannten und
3) Behandlung als ustliches Privatvermögen. Dann kein Vorsteuerabzug aus Anschaffung (und keine USt-Pflicht bei Veräußerung) sondern nur Vorsteuerabzug aus laufenden Kosten, soweit auf Fahrten für das Unternehmen entfallend.
Siehe A 192 Abs. irgendwas UStR
Die von Ihnen ins Spiel gebrachte Variante 2 gibt es nicht.
Danke erstmal für die Antworten,
ich konnte letzte Woche dem kurzfirstigen Angebot auf Teilnahme an einem 5-tägigen Spanien-Trip nicht wiederstehen - und habe diesen als arbeits- und netz-freie Zeit genossen. Daher erst heute meine Rückmeldung.
meyer schrieb:Siehe A 192 Abs. irgendwas UStR
Ja, gesehen in Abs. 21 S. 8
Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass das Fahrzeug als Privatvermögen behandelt, auf die anteilige Vorsteuer aus dem Kaufpreis verzichtet und nur die Vorsteuer aus den anteiligen Kosten berücksichtigt wird.
Und warum nicht zu 40% unternehmerische Zuordnung?
Eine Endgültige Beurteilung ist nur durch eine Vergleichsrechnung möglich. Geltendmachung der Vorsteuer hätte zumindest schon mal einen Liquiditätsvorteil.
Ketzerische Frage: Wann hat der tierarzt das Auto denn gekauft?
Wenn irgendwann in 2009 sehe ich schon jetzt die Probleme mit dem FA auf dich zurollen, weil die Zuordnung zum UV zu spät erfolgte...
Dragon schrieb:Und warum nicht zu 40% unternehmerische Zuordnung?
Weil er dann beim Verkauf 100 % USt abführen müsste.
Und da er seine Autos immer nur 3-4 Jahre fährt, wäre das mit ziemlicher Sicherheit ein schlechtes Geschäft.
@ Catja: Unternehmensvermögen soll ja gerade vermieden werden.
Es geht mir nur um die auf die betriebliche Nutzung entfallende USt.
Aber da hat mir schon meyer weitergeholfen - wenn auch mit dem unerwünschten Ergebnis, dass die USt aus den AK bei Behandlung als PV wegfällt.
Bitte unbedingt kalkulieren, ob der tatsächliche Kilometersatz unter Berücksichtigung der anteiligen Vorsteuer nicht evtl. gesamtwirtschaftlich schlechter ist, als die ganze Kiste gleich nur mit 0,30¤ am gefahrenen Kilometer abzurechen.
Das erübrigt sich bei rd. ¤ 0,54/km brutto
tosch schrieb:Weil er dann beim Verkauf 100 % USt abführen müsste.
Das will mir allerdings nicht ganz einleuchten. Ich würde erstmal die Auffassung vertreten, dass dann bei Veräußerung auch nur auf den dem Unternehmen zugeordneten Teil USt zu entrichten ist.