Kosten Klage
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16.09.2010, 15:31
Beitrag: #1
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Kosten Klage
Aus gegebenen Anlass brennen mir ein paar Fragen zu Kosten im FG-Verfahren unter den Nägeln.
Folgender SV 1. Klageverfahren bei FG, das FA obsiegt 2. NZB vom Kläger, Revision wird zugelassen 3. Revision erfolgreich für Kläger 4. Verfahren wird zurückverwiesen ans FG Nun werde ich in der Sache dem ursprünglichen Klagebegehren entsprechen und die Bescheide ändern ABER die Nachweise dafür wurden erst im Laufe des Klageverfahrens eingereicht. Wenn wir nur beim FG (ohne den Umweg über München) gewesen wären, müsste der Kläger die Kosten tragen. Wie sieht es aber nun aus? Der BFH hat sich zu den Kosten nicht geäußert. Fragen: Wer setzt die Kosten fest? Das FG auch für den BFH? Wer trägt die Kosten für den Abstecher nach München? Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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16.09.2010, 16:06
Beitrag: #2
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RE: Kosten Klage
Ja, FG setzt auch BFH Kosten fest, da insgesamt ein Verfahren (vgl 135 Abs 1 Satz 1 FGO); Kostentrennung wegen verspätetem Vorbringen gem 137 Satz 1 FGO möglich.
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16.09.2010, 16:23
Beitrag: #3
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RE: Kosten Klage
Zitat:Kostentrennung wegen verspätetem Vorbringen gem 137 Satz 1 FGO möglich. Nur Kostentrennung oder besteht auch die Möglichkeit, dass die Gegenseite alle Kosten bekommt? Ohne Revision ja durchaus möglich. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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