16.09.2010, 15:31
Aus gegebenen Anlass brennen mir ein paar Fragen zu Kosten im FG-Verfahren unter den Nägeln.
Folgender SV
1. Klageverfahren bei FG, das FA obsiegt
2. NZB vom Kläger, Revision wird zugelassen
3. Revision erfolgreich für Kläger
4. Verfahren wird zurückverwiesen ans FG
Nun werde ich in der Sache dem ursprünglichen Klagebegehren entsprechen und die Bescheide ändern ABER die Nachweise dafür wurden erst im Laufe des Klageverfahrens eingereicht. Wenn wir nur beim FG (ohne den Umweg über München) gewesen wären, müsste der Kläger die Kosten tragen. Wie sieht es aber nun aus? Der BFH hat sich zu den Kosten nicht geäußert.
Fragen:
Wer setzt die Kosten fest? Das FG auch für den BFH?
Wer trägt die Kosten für den Abstecher nach München?
Folgender SV
1. Klageverfahren bei FG, das FA obsiegt
2. NZB vom Kläger, Revision wird zugelassen
3. Revision erfolgreich für Kläger
4. Verfahren wird zurückverwiesen ans FG
Nun werde ich in der Sache dem ursprünglichen Klagebegehren entsprechen und die Bescheide ändern ABER die Nachweise dafür wurden erst im Laufe des Klageverfahrens eingereicht. Wenn wir nur beim FG (ohne den Umweg über München) gewesen wären, müsste der Kläger die Kosten tragen. Wie sieht es aber nun aus? Der BFH hat sich zu den Kosten nicht geäußert.
Fragen:
Wer setzt die Kosten fest? Das FG auch für den BFH?
Wer trägt die Kosten für den Abstecher nach München?