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Handelsregister
31.08.2010, 10:36
Beitrag: #1
Handelsregister
Hallo allerseits,
folgender Fall:
Mdt Einzelunternehmer ist als Fa. M�ller Installationen im HR eingetragen und an der Fa. M�ller-Schultze Installationen OHG beteiligt. Er m�chte nun die anderen Anteile an der OHG erwerben und den Betrieb als unselbst�ndige Betriebst�tte in sein Einzelunternehmen eingliedern und nur noch eine Bilanz erstellen.
Gleichzeitig m�chte er aber auch den Handelsregistereintrag bestehen lassen als M�ller-Schultze Installationen Inh. M�ller und damit auch am Markt auftreten. Nach meinen Infos d�rfen aber Filialen keine eigene Firma f�hren und nicht im HR eingetragen sein.
Aber: bei seinem Kollegen geht´s doch angeblich auch...
Es geht ihm eigentlich nur darum, den Firmennamen zu sichern, alles andere ist egal. Hat jemand Erfahrungen, wie die HR das handhaben oder wie man das praktisch regelt?
F�r Anregungen w�re ich dankbar
Gru�
Eisvogel
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31.08.2010, 11:46
Beitrag: #2
RE: Handelsregister
*nur gef�hlt*: Wenn unselbst�ndige Betriebst�tte, dann auch nur 1 Eintrag im HR.
Dieser m�sste aber dann lauten: "M�ller-Schulze Installationen Inh. M�ller".

Ansonsten f�hrt imho kein Weg an 2 Firmen mit 2 Bilanzen vorbei. Oder gibt es noch die M�glichkeit einen anderen Teilhaber mit in die OHG zu nehmen (ggf. umstricken in KG?)?

Was die Kollegen betrifft, bei denen das auch geht: Das sind nicht zuf�llig die gleichen Kollegen, die am Stammtisch mitteilen, dass sie soooooo schlau sind, dass sie nat�rlich keine bl�den Steuern an den doofen Staat zahlen, weil sie soooooo toll sind? :OT-off:

___________________________________________

Signatur? ... verliehen...
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31.08.2010, 13:56
Beitrag: #3
RE: Handelsregister
Catja schrieb:*nur gef�hlt*: Wenn unselbst�ndige Betriebst�tte, dann auch nur 1 Eintrag im HR.
Dieser m�sste aber dann lauten: "M�ller-Schulze Installationen Inh. M�ller".

Ansonsten f�hrt imho kein Weg an 2 Firmen mit 2 Bilanzen vorbei. Oder gibt es noch die M�glichkeit einen anderen Teilhaber mit in die OHG zu nehmen (ggf. umstricken in KG?)?
ist beides gerade nicht gew�nscht, denn beide Firmennamen haben in ihrem Ort einen gewissen Ruf und sollen bestehen bleiben und trotzdem soll m�glichst nur eine Buchhaltung gemacht werden (weil im Moment bei den beiden jetzigen Firmen auch schon immer alles vermischt wird...)
Catja schrieb:Was die Kollegen betrifft, bei denen das auch geht: Das sind nicht zuf�llig die gleichen Kollegen, die am Stammtisch mitteilen, dass sie soooooo schlau sind, dass sie nat�rlich keine bl�den Steuern an den doofen Staat zahlen, weil sie soooooo toll sind? :OT-off:
nee, ich habe mal nachgeschaut, der Kollege ist tats�chlich mit beiden Firmen im Handelsregister und Mdt. hat ihn gefragt, ob er tats�chlich nur eine Bilanz erstellt und es soll so sein. Sollte ein Kaufmann ja eigentlich wissen.
Ich k�nnte mir vorstellen, dass dem FA das ziemlich egal ist, habe aber trotzdem ein schlechtes Gef�hl dabei
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31.08.2010, 18:12
Beitrag: #4
RE: Handelsregister
Also mir f�llt adhoc nur die Eintragung einer Zweigniederlassung ein, bei welcher ggf. eine abweichende Fa. eingetragen werden kann. Allerdings sind die Grenzen flie�end, weil ZN selbst�ndig ist und qua Definition auch eine eigene Filialbuchhaltung ben�tigt. Das wird mE aber nicht sehr eng gesehen, weil "wo kein Kl�ger ...". Hier droht maximal der Verlust der Eintragung als ZN, weil Herabstufung zur einfachen unselbst�ndigen Betriebsst�tte. Was hier also nur zu pr�fen w�re ist, ob die ZN mit abweichender Fa. eingetragen werden kann.
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31.08.2010, 23:00
Beitrag: #5
RE: Handelsregister
Hallo,

wie w�re es mit Gr�ndung einer UG, die als Holding �ber beide Einzelunternehmen fungiert?

Rechtlich geht die unselbst�ndige Betriebsst�tte im HR nicht. Die m�sste gel�scht werden.

Die HR kontrollieren dies in aller Regel nicht. Allerdings haben wir hier einen Rechtsformwechsel. Der m�sste in jedem Fall gemeldet werden. Und wenn die Angaben wahrheitsgem�� gemacht werden, dann m�sste das HR auf L�schung bestehen oder eben eine selbst�ndige Betriebsst�tte eingetragen lassen.

Die Folge w�ren eben zwei selbst�ndige Buchungskreisl�ufe und zwei Abschl�sse.

Dem FA ist die einheitliche Bilanz nat�rlich egal. Denen geht ja nichts verloren.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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01.09.2010, 07:55
Beitrag: #6
RE: Handelsregister
erstmal danke f�r die Meinungen, habe mir das auch so gedacht.

zaunk�nig schrieb:wie w�re es mit Gr�ndung einer UG, die als Holding �ber beide Einzelunternehmen fungiert?
ist zu kompliziert, ich denke er wird versuchen, die HR-Eintragung der OHG irgendwie weiterzuf�hren und nur eine Bilanz erstellen.

zaunk�nig schrieb:Dem FA ist die einheitliche Bilanz nat�rlich egal. Denen geht ja nichts verloren.
das nicht, aber ich habe so mein Problem damit, dass etliche Rechnungen sicher auf M�ller-Schultze lauten werden und eigentlich nur M�ller der Leistungsempf�nger ist. Als b�ser Betriebspr�fer w�rde ich da schon mal den Vorsteuerabzug streichen.
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01.09.2010, 09:49
Beitrag: #7
RE: Handelsregister
zaunk�nig schrieb:wie w�re es mit Gr�ndung einer UG, die als Holding �ber beide Einzelunternehmen fungiert?

Wie soll das funktionieren? Eine Kapitalgesellschaft kann doch keine nat�rliche Person beherrschen!

Wohl umgekehrt w�rde ein Schuh draus: 2 UG's mit jeweiligen fortgef�hrten Firmen und beide jeweils in der Hand des ehem. eK. Dann hast du aber das Ziel der einfachen Bfg verfehlt; eigentlich immer wenn eine KapGes im Spiel ist...
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