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Handelsregister - Eisvogel - 31.08.2010 10:36

Hallo allerseits,
folgender Fall:
Mdt Einzelunternehmer ist als Fa. Müller Installationen im HR eingetragen und an der Fa. Müller-Schultze Installationen OHG beteiligt. Er möchte nun die anderen Anteile an der OHG erwerben und den Betrieb als unselbständige Betriebstätte in sein Einzelunternehmen eingliedern und nur noch eine Bilanz erstellen.
Gleichzeitig möchte er aber auch den Handelsregistereintrag bestehen lassen als Müller-Schultze Installationen Inh. Müller und damit auch am Markt auftreten. Nach meinen Infos dürfen aber Filialen keine eigene Firma führen und nicht im HR eingetragen sein.
Aber: bei seinem Kollegen geht´s doch angeblich auch...
Es geht ihm eigentlich nur darum, den Firmennamen zu sichern, alles andere ist egal. Hat jemand Erfahrungen, wie die HR das handhaben oder wie man das praktisch regelt?
Für Anregungen wäre ich dankbar
Gruß
Eisvogel


RE: Handelsregister - Catja - 31.08.2010 11:46

*nur gefühlt*: Wenn unselbständige Betriebstätte, dann auch nur 1 Eintrag im HR.
Dieser müsste aber dann lauten: "Müller-Schulze Installationen Inh. Müller".

Ansonsten führt imho kein Weg an 2 Firmen mit 2 Bilanzen vorbei. Oder gibt es noch die Möglichkeit einen anderen Teilhaber mit in die OHG zu nehmen (ggf. umstricken in KG?)?

Was die Kollegen betrifft, bei denen das auch geht: Das sind nicht zufällig die gleichen Kollegen, die am Stammtisch mitteilen, dass sie soooooo schlau sind, dass sie natürlich keine blöden Steuern an den doofen Staat zahlen, weil sie soooooo toll sind? :OT-off:


RE: Handelsregister - Eisvogel - 31.08.2010 13:56

Catja schrieb:*nur gefühlt*: Wenn unselbständige Betriebstätte, dann auch nur 1 Eintrag im HR.
Dieser müsste aber dann lauten: "Müller-Schulze Installationen Inh. Müller".

Ansonsten führt imho kein Weg an 2 Firmen mit 2 Bilanzen vorbei. Oder gibt es noch die Möglichkeit einen anderen Teilhaber mit in die OHG zu nehmen (ggf. umstricken in KG?)?
ist beides gerade nicht gewünscht, denn beide Firmennamen haben in ihrem Ort einen gewissen Ruf und sollen bestehen bleiben und trotzdem soll möglichst nur eine Buchhaltung gemacht werden (weil im Moment bei den beiden jetzigen Firmen auch schon immer alles vermischt wird...)
Catja schrieb:Was die Kollegen betrifft, bei denen das auch geht: Das sind nicht zufällig die gleichen Kollegen, die am Stammtisch mitteilen, dass sie soooooo schlau sind, dass sie natürlich keine blöden Steuern an den doofen Staat zahlen, weil sie soooooo toll sind? :OT-off:
nee, ich habe mal nachgeschaut, der Kollege ist tatsächlich mit beiden Firmen im Handelsregister und Mdt. hat ihn gefragt, ob er tatsächlich nur eine Bilanz erstellt und es soll so sein. Sollte ein Kaufmann ja eigentlich wissen.
Ich könnte mir vorstellen, dass dem FA das ziemlich egal ist, habe aber trotzdem ein schlechtes Gefühl dabei


RE: Handelsregister - showbee - 31.08.2010 18:12

Also mir fällt adhoc nur die Eintragung einer Zweigniederlassung ein, bei welcher ggf. eine abweichende Fa. eingetragen werden kann. Allerdings sind die Grenzen fließend, weil ZN selbständig ist und qua Definition auch eine eigene Filialbuchhaltung benötigt. Das wird mE aber nicht sehr eng gesehen, weil "wo kein Kläger ...". Hier droht maximal der Verlust der Eintragung als ZN, weil Herabstufung zur einfachen unselbständigen Betriebsstätte. Was hier also nur zu prüfen wäre ist, ob die ZN mit abweichender Fa. eingetragen werden kann.


RE: Handelsregister - zaunkönig - 31.08.2010 23:00

Hallo,

wie wäre es mit Gründung einer UG, die als Holding über beide Einzelunternehmen fungiert?

Rechtlich geht die unselbständige Betriebsstätte im HR nicht. Die müsste gelöscht werden.

Die HR kontrollieren dies in aller Regel nicht. Allerdings haben wir hier einen Rechtsformwechsel. Der müsste in jedem Fall gemeldet werden. Und wenn die Angaben wahrheitsgemäß gemacht werden, dann müsste das HR auf Löschung bestehen oder eben eine selbständige Betriebsstätte eingetragen lassen.

Die Folge wären eben zwei selbständige Buchungskreisläufe und zwei Abschlüsse.

Dem FA ist die einheitliche Bilanz natürlich egal. Denen geht ja nichts verloren.


RE: Handelsregister - Eisvogel - 01.09.2010 07:55

erstmal danke für die Meinungen, habe mir das auch so gedacht.

zaunkönig schrieb:wie wäre es mit Gründung einer UG, die als Holding über beide Einzelunternehmen fungiert?
ist zu kompliziert, ich denke er wird versuchen, die HR-Eintragung der OHG irgendwie weiterzuführen und nur eine Bilanz erstellen.

zaunkönig schrieb:Dem FA ist die einheitliche Bilanz natürlich egal. Denen geht ja nichts verloren.
das nicht, aber ich habe so mein Problem damit, dass etliche Rechnungen sicher auf Müller-Schultze lauten werden und eigentlich nur Müller der Leistungsempfänger ist. Als böser Betriebsprüfer würde ich da schon mal den Vorsteuerabzug streichen.


RE: Handelsregister - showbee - 01.09.2010 09:49

zaunkönig schrieb:wie wäre es mit Gründung einer UG, die als Holding über beide Einzelunternehmen fungiert?

Wie soll das funktionieren? Eine Kapitalgesellschaft kann doch keine natürliche Person beherrschen!

Wohl umgekehrt würde ein Schuh draus: 2 UG's mit jeweiligen fortgeführten Firmen und beide jeweils in der Hand des ehem. eK. Dann hast du aber das Ziel der einfachen Bfg verfehlt; eigentlich immer wenn eine KapGes im Spiel ist...