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Riester G�nstigerpr�fung
27.08.2010, 09:35
Beitrag: #11
RE: Riester G�nstigerpr�fung
Es wird doch gepr�ft, ob die Zulage oder der Sonderausgabenabzug g�nstiger ist.

Sie bekommt 154 � Zulage, der SA-Abzug betr�gt 2.100 �.

Bei ihren geringen Eink�nften wage ich zu bezweifeln, dass der Sonderausgabenabzug g�nstiger ist, denn der Grenzsteuersatz bei 13.000 � d�rfte sehr niedrig sein.

Die Aufwendungen, mit denen du da rechnest (tats. Aufwendungen + Zulage), sind nur f�r die Berechnung des Mindesteigenbetrags erforderlich, sonst nix.
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27.08.2010, 10:05
Beitrag: #12
RE: Riester G�nstigerpr�fung
Zitat:Sie bekommt 154 � Zulage, der SA-Abzug betr�gt 2.100 �.
Das ist falsch. Die 2.100,- sind der H�chstsatz, der gef�rdert wird. Man bekommt die volle Zulage (154,-) nur, wenn mind. 4% des Brutto (inkl. Zulage) eingezahlt werden, aber eben max. 2.100,-. Das ist hier erf�llt.

Das hat jedoch gar nichts mit der G�nstigerpr�fung zu tun. Hier wird nur gepr�ft, was g�nstiger ist. Den eingezahlten Beitrag + Zulage als SA-Abzug, oder die Zulage. Hier kommt es nur auf den pers. Steuersatz an, so da� auch das EK des Ehepartners eine Rolle spielt.
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27.08.2010, 16:11
Beitrag: #13
RE: Riester G�nstigerpr�fung
Ist EM evt. nur mittelbar beg�nstigt (klassischerweise bei Angestellten, die in Versorgungswerken sind)?
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27.08.2010, 16:49
Beitrag: #14
RE: Riester G�nstigerpr�fung
Vom Versorgungswerk stand aber oben nichts, oder?

___________________________________________

Signatur? ... verliehen...
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27.08.2010, 16:53
Beitrag: #15
RE: Riester G�nstigerpr�fung
Catja schrieb:Vom Versorgungswerk stand aber oben nichts, oder?

Nein, w�re aber eine denkbare Erkl�rung f�r eine abweichende Berechnung und daf�r, dass der EM nichts eingezahlt hat.
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27.08.2010, 19:02
Beitrag: #16
RE: Riester G�nstigerpr�fung
Nein, ist nicht der Fall. Er wollte wohl einfach das Geld sparen.
Aber egal wie, der EM hat doch mit der G�nstigerpr�fung nix zu tun. Ob er einen Riester hat, oder nicht, ob er etwas eingezahlt hat, oder nicht, spielt doch gar keine Rolle. Alleine die Beitr�ge der EF reichen f�r den SA Abzug aus. Und der ist eben g�nstiger als die Zulage. Melde mich, wenn das FA auf den Einspruch reagiert.
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27.08.2010, 20:06
Beitrag: #17
RE: Riester G�nstigerpr�fung
Opa schrieb:Nein, ist nicht der Fall. Er wollte wohl einfach das Geld sparen.

Dann gebe ich den Tipp ab, dass das FA fehlerhaft eine mittelbare Beg�nstigung geschl�sselt hat, denn dann hat das schon was mit der G�nstigerpr�fung zu tun.

Dann wird die Zulage des EM sozusagen der Ehefrau draufgeschlagen und bei 154 mehr (fiktiver) Zulage wird die wohl g�nstiger sein.

W�rde ich jedenfalls mal so annehmen. Mann kann mal versuchen, das zu simulieren, indem man beim EM einfach mal die mittelbare Beg�nstigung anklickt.
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29.08.2010, 19:33
Beitrag: #18
RE: Riester G�nstigerpr�fung
Kann ich morgen mal probieren.
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30.08.2010, 09:12
Beitrag: #19
RE: Riester G�nstigerpr�fung
Hab jetzt mal alle Varianten durchgespielt, SA-Abzug ist immer g�nstiger. Aber ich melde mich mal, wenn eine Antwort des FA vorliegt. Bis dahin erstmal Danke.
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