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Einrichtung Café - Behandlung selbständiger Nutzbarkeit
20.08.2010, 11:56
Beitrag: #1
Einrichtung Café - Behandlung selbständiger Nutzbarkeit
Hallo Ihr !

Einer unserer Mandanten besitzt einen Handel für Kaffeemaschinen und Zubehör, sowie im gleichen Geschäftsraum ein Café.

Nun wurden 2009 zur Erneuerung der Einrichtung diverse Tische und Stühle gekauft. Nicht alle sind gleichartig. So entstanden diverse Sitzecken in diesem Cafe mit unterschiedlichem Ambiente. Alle einzelnen Einrichtungsgegenstände übersteigen die 150,00 EUR Grenze nicht. Allerdings stellt sich mir nun die Frage der Sachgesamtheit, nach der ich eventuell alles gemeinsam aktivieren und Abschreiben müsste.

In NWB habe ich leider kein Urteil oder sonstiges im Bezug auf die selbständige Nutzbarkeit einzelner Gaststätten/Café-Einrichtungen gefunden.

Vielleicht hat ja einer einen guten Tip parat Smile

vielen Dank im Voraus !
Olli
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20.08.2010, 12:18
Beitrag: #2
RE: Einrichtung Café - Behandlung selbständiger Nutzbarkeit
Hallo, zurück,

an so eine Frage gehe ich ganz ergebnisorientiert ran:
bei hohem Gewinn nehme ich sie Kosten sofort mit
bei niedrigem Gewinn habe ich eine Kaffeeeinrichtung, die über x Jahre abgeschrieben wird.
Da Stühle, Tische, Bänke jeweils selbständig nutzbar sind, wüsste ich nicht, warum ich einen Stuhl, der nach einem Jahr hinüber sein kann, mit einem 15 Jahre haltenden Massivholztisch zusammenfassen und gemeinsam abschreiben sollte.
Und mit dieser Frage wird sich wohl in keinem Finanzamt jemand beschäftigen.

Gruß

tosch
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20.08.2010, 12:21
Beitrag: #3
RE: Einrichtung Café - Behandlung selbständiger Nutzbarkeit
Hallo,

in aller Regel sind geringwertige Wirtschaftsgüter, jedes für sich selbständig bewertbar.

Allerdings sind seit dem 01.01.2008 selbständig bewertbare aber eben nicht selbständig benutzbare Wirtschaftsgüter einheitlich nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu erfassen und abzuschreiben.


Für Mobiliar gilt:
Möbel, die in besonderer Weise der Ausstattung der Räume angepasst sind und besonders für diesen Zweck angefertigt wurden oder wegen ihrer konstruktiven Eigenart als Einheit in Erscheinung treten, bilden ein einheitliches Wirtschaftsgut.

Die Frage die sich hier stellt: Sind die einzelnen Sitzgruppierungen in ihrer Anordnung und Funktionalität so ausgelegt, dass man sie nicht mehr selbständig nutzen kann?
Das muss bejaht werden, wenn sie in irgend einer Form verbunden oder montiert sind und eine Umstellung (Vermischung) mit anderen gleichartigen Wirtschaftsgütern nicht mehr möglich ist, oder nur durch entsprechende Anpassungen möglich wird.

Hier spricht durchaus etwas für diesen Umstand, allerdings ist der Sachverhalt dafür nicht ausreichend um dies abschließend zu bewerten.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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20.08.2010, 12:30
Beitrag: #4
RE: Einrichtung Café - Behandlung selbständiger Nutzbarkeit
Hallo,

vielen Dank erstmal!

Ja so in etwa hatte ich mir das schon gedacht. Im Grunde könnte man einzelne Sitzkissen (also keine für einen Stuhl sondern so große Sitzsäcke) schon immer selbständig und einzeln nutzen lassen. Dann fallen die drei schon mal raus.

In wie weit die Stühle zu den Tischen gehören und NUR mit diesen zusammen nutzbar sind muss mich mir einfach mal vor Ort noch mal genau ansehen.

Grüße !
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