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Anlage AUS
05.08.2010, 09:41
Beitrag: #1
Anlage AUS
Stehe ich auf der Leitung oder ist es wirklich ein Problem?

Gem�� �34c Abs.1 Satz 5 EStG sind ausl�ndische Steuern nur insoweit anzurechnen, als sie auf die im VZ bezogenen Eink�nfte entfallen.

Sachverhalt:

A erzielt Eink�nfte aus privaten Ver�u�erungsgesch�ft (Immobilie), die nach DBA durch Anrechnung freigestellt werden. Der ausl�ndische Steuerbescheid liegt vor, Steuer wurde bezahlt.

In D ha A jedoch einen Verlustvortrag aus privaten Ver�u�erungsgesch�ften, so dass etwa f�r die H�lfte des Gewinns keine deutsche Steuer anf�llt!

Muss jetzt in der Anlage AUS der gesamte Gewinn oder der um den Verlustvortrag geminderte Gewinn eigetragen werden?

Ginge man von einer vollst�ndigen Aufl�sung des Gewinns durch Verlustvortrag aus, w�rde ausl�ndische Steuer angerechnet obwohl keine deutsche Steuer anf�llt. Oder muss ich darauf abstellen, dass in solch einem Fall ja in der Zukunft ggf. durch nicht mehr vorhandenen Verlustvortrag eine deutsche Steuer anf�llt?

Wie gesagt, habe anscheinend Knoten im Hirn.

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

"Yeah, I'm the taxman
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05.08.2010, 10:09
Beitrag: #2
RE: Anlage AUS
Es geht nur um ausl. Verluste, richtig ?

Dann muss der Verlustvortrag durch einen Bescheid nach � 2a EStG festgestellt worden sein.

Im Folgejahr ist auf der Anlage AUS in der Kz 19.810 nur der um den Verlustvortrag geminderte Gewinn einzutragen.
Zudem ist im Folgejahr erneut ein Bescheid nach � 2a EStG zu erstellen, wo der vortragsf�hige Verlust mit 0.- � festgestellt wird.
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05.08.2010, 11:34
Beitrag: #3
RE: Anlage AUS
Nein, er hat im Ausland Gewinn durch den Verkauf einer Immobilie. Die Verluste sind vor Jahren im Inland entstanden und gesondert festgestellt.

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

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06.08.2010, 17:05
Beitrag: #4
RE: Anlage AUS
ups, da hatte ich doch den Sachverhalt falsch gelesen, sorry.

Auf der Anlage AUS darf zur Anrechnung nur der Gewinn eingetragen werden, der auch tats�chlich einkommensteuerlich ber�cksichtigt wird. Nur daf�r gibt es ja auch die anteilige Anrechnung.
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