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� 15 EStG und Gewerbeanmeldung
28.08.2007, 16:36
Beitrag: #1
� 15 EStG und Gewerbeanmeldung
Hallo,

hat die Finanzverwaltung irgendwo niedergemei�elt, dass es bei der Frage, ob und inwieweit gewerbliche Eink�nfte i. S. v. � 15 EStG vorliegen, nicht auf Gewerbeanmeldungen u. �. ankommt?

Ich meine dunkel, dass mir dies mal irgendwann �ber den Weg lief, finde es aber leider nicht mehr. Rolleyes
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28.08.2007, 16:38
Beitrag: #2
RE: � 15 EStG und Gewerbeanmeldung
ob es irgendwo steht, weiss ich nicht, jedoch hat die Gewerbeanmeldung nichts mit der Einkommensteuer zu tun, genauso wenig wie die Bewertung von Eink�nften in der Einkommensteuer ma�gebend ist f�r die Bewertung von Eink�nften bei der Gewerbesteuer.

Auch wenn das Finanzamt jahrelang Eink�nfte nach � 18 EStG angenommen hat, kann die Gemeinde hingehen, und Eink�nfte nach � 15 annehmen.

Aber nat�rlich hat das eine f�r das andere Indizwirkung.

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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28.08.2007, 16:41
Beitrag: #3
RE: � 15 EStG und Gewerbeanmeldung
Danke, ist mir halbwegs bekannt. Es k�mmt mir darauf an, ob es in irgendeiner Verwaltungsvorschrift steht. Wink
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28.08.2007, 18:18
Beitrag: #4
RE: � 15 EStG und Gewerbeanmeldung
Im � 15 EStG stehen die Voraussetzungen f�r "Gewerbe".
Da steht nichts von Gewerbeanmeldung...

-----------------
LG
Clematis
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29.08.2007, 21:03
Beitrag: #5
RE: � 15 EStG und Gewerbeanmeldung
Zur Veranschaulichung:

FA veranlagt den armen Stpfl als Einzelunternehmer. Er - bzw. dessen steuerlicher Vertreter Wink - ist jedoch der Meinung, es liege eine sog. verdeckte bzw. faktische Mitunternehmerschaft vor. Ergo: Ihm seien nicht alle Eink�nfte zuzurechnen. Cool

FA bestreitet dies und argumentiert (auch) mit Erkl�rungen iRd Gewerbeanmeldungen und mit Daten zur Gewerbean- und -abmeldung. Sad
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30.08.2007, 07:32
Beitrag: #6
RE: � 15 EStG und Gewerbeanmeldung
Zitat:* Gewinnerzielungsabsicht, Anscheinsbeweis, Indizienbeweis, Werbungskosten�berschu�, Feststellungsverfahren: Bei der Feststellung, ob ein Gewerbebetrieb (hier: Vermietung von Wohnmobilen) mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, handelt es sich nicht um einen Beweis des ersten Anscheins, sondern um die W�rdigung bestimmter Indizien (Indizienbeweis). Anhand objektiver Umst�nde wie etwa Art des Gewerbebetriebs, Art des Gesch�ftsgegenstands, Gewerbeanmeldung, b�rom��ige Organisation, Art der Gesch�ftsanbahnung und Gesch�ftsabwicklung, Anwendung betriebswirtschaftlicher Erkenntnismuster, N�he zu klassischen Hobbyt�tigkeiten u.�. wird eine Einordnung der T�tigkeit in eine private oder betriebliche Sph�re vorgenommen. Es ist Aufgabe des FA, diese Indizien substantiiert zu ersch�ttern, sofern sie f�r eine Gewinnerzielungsabsicht sprechen. Daf�r reicht der Vortrag des FA, ein pers�nlicher Grund f�r die Erzielung von Verlusten kann in einer Minderung der gesamten, pers�nlichen Steuerlast gesehen werden, nicht aus. - �ber den Ausgleich von Werbungskosten�bersch�ssen �ber Einnahmen aus Leistungen i.S. des � 22 Nr. 3 Satz 1 EStG wird nicht in einem Feststellungsverfahren, sondern im Einkommensteuerveranlagungsverfahren entschieden. - Urt.; Nieders�chsisches FG 13.2.1997, IX 251/96 (rkr.), EFG 1997 S. 661;

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LG
Clematis
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